Schweigepflichtsentbindungen

Hi,

ich brauche mal Euren Rat. Mein Ex-Mann hat zur Zeit nur begleiteten Umgang beim Jugendamt (u.a. wegen Drogen). Die Verfahrensbeiständin, die vom Gericht bestellt wurde, will nun, dass ich die Betreuerin, die die begleiteten Umgänge betreut, von ihrer Schweigepflicht entbinde. Ich hatte ihr auch schon eine Schweigepflichtsentbindung für den Kindergarten unterschrieben. Beim Kindergarten habe ich damit kein Problem, aber bei der Betreuerin habe ich da so meine Bedenken, da sie mir befangen vorkommt. Sie spielt den positiven Drogentest des Kindvaters total runter und es sind einige Dinge vorgefallen, die mich leider etwas verunsichern. Ich habe deshalb Bauchschmerzen sie von ihrer Schweigepflicht zu entbinden und würde gerne mal wissen, ob ich generell dazu verpflichtet bin und was die Folgen wären, wenn ich mich weigere. 😣

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Hallo,

für wen soll denn die Schweigepflichtentbindung gelten? Also mit wem soll die Fachkraft, die die Umgänge begleitet, sich austauschen dürfen?

Das ist ja jeweils wechselseitig und muss auch so drin stehen.

Du bist nicht verpflichtet, diese zu unterschreiben. Wenn Du kein gutes Gefühl dabei hast, wird es einen Grund dafür geben. Und da Du für den Kindergarten eine unterschrieben hast und auch sonst kooperierst (davon gehe ich aus), entstehen Dir dadurch keine Nachteile.

Du kannst ruhig sagen, dass Du dafür noch etwas Bedenkzeit brauchst.

Bearbeitet von kleine1102
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Hat sie doch geschrieben: der Verfahrensbeiständin gegenüber.
Ist für sie ja interessant zu wissen, wie der Umgang läuft, wenn sie die Interessen des Kindes vertreten soll.

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Die Betreuerin ist tatsächlich befangen und zwar insofern dass sie das Kindeswohl im Blick hat und zwar nur das allein. Sie ist unbefangen von persönlichen Dingen die zwischen euch sind. ☺️

Darauf bezogen halte ich ihre Aussagen für wichtig und ihren Blick auf den Umgang des Vaters mit dem Kind.

Ich weiß dass ist nicht genau das was du wissen willst, aber für mich liest sich das als ob du angst hättest sie könnte sich positiv über den Vater äußern.

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Naja wenn die Betreuerin einen positiven Drogentest runterspielt, hätte ich auch meine Zweifel, dass ihr das Kindeswohl am Herzen liegt.

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die ganzen anderen Themen die dann nachgefragt werden sind wichtiger.
und Fakt ist Fakt (positiv), da gibts nix runter zu spielen. Das weiß die Verfahrensleiterin doch auch.

Auch wenn du nur Dich auf diesem Drogentest einschießt (was war es denn, wie lange her? alle Folgen-Tests negativ? Gabs Folgen? - hier fehlen die Einzelheiten).

Fakt ist: alle Beteiligten berichten was sie sehen. Und danach wird dann der Umgang beurteilt. Und natürlich immer nur im Sinne des Kindeswohls. Also ja: gib die Entbindung. Im Interesse aller.

Man kennt die Lebensumstände nicht, - aber nur weil nach einer Party mal jemand einen Positiven Test hatte, sagt das NULL über den Umgang mit der Tochter aus. -- Wenn einer süchtig ist und Beschaffungskriminalität betreibt ist das was anderes, wie was abgehaktes und inzwischen in Therapie ist. -- nur so mit Schlagwörtern kann man dir hier leider nicht passend antworten, weil das ja vielfältig sein kann.
und ja: anscheinend hast du bedenken, dass die Begleiterin bestätigt, dass er zum Kind ganz gut ist und es hört sich so an, wie wenn du hier die Kontaktmöglichkeiten einschränken möchtest und nur deshalb dich fragst, ob du sowas unterschreiben sollst oder nicht.

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