Kinderfreibetrag auf Lohnsteuer wenn KV kein Unterhalt zahlt

Hallo

Hab da mal eine Frage zum Thema Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
Als unsere kleine auf die Welt kam, haben mein Ex (KV) und ich jeweils 0,5 Kind auf der Lohnsteuerkarte bekommen.

Nun meine Frage: Er zahlt mir keinen Unterhalt für die kleine, ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Irgendwo habe ixch gelesen, dass wenn der KV keinen Unterhalt bezahlt, dass man dann den kompletten Kinderfreibetrag bekommen kann.

Weiß da jemand bescheid??? Muss ich dann aufs Finanzamt wahrscheinlich, oder???

Würd mich über Antworten freuen.

LG rcf

P.s. bitte nicht böse sein, habs nochmal unter Finanzen gepostet.:-)

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Bei mir war das genauso. Bekam (bzw. bekomme) keinen Unterhalt sondern nur Unterhaltsvorschuss von Jugendamt und habe problemlos den kompletten Kinderfreibetrag bekommen (jetzt 1 statt 0,5). Bin dazu kurz mit meiner Lohnsteuerkarte zum Finanzamt und die haben das auch sofort umgeschrieben.

Viele Grüße,
Daniela

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Hi Daniela

Vielen Dank, für deine schnelle Antwort
Ich brauch dann aber den Unterhaltsvorschuss Bescheid vom JA auch, wenn ich zum Finanzamt gehe, oder???

Wie ist des dann mim KV??? Wird der dann vom Finanzamt angeschrieben, dass er seine Lohnsteuer Karte auch wieder zum umändern vorbei bringen muss??

Und was wäre jetzt, wenn er irgendwann freiwillig unterhalt zahlen würde???

Dank
Lg rcf

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So lange er nicht zahlt, kannst Du den Kinderfreibetrag auf deine Karte legen, sofern er wieder zahlt, bekommt er die hälfte wieder. So wurde es mir letzte Woche beim Finanzamt mitgeteilt.

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du schickst die lohnsteuerkarte einfach zurück mit der bitte um den vollen kinderfreibetrag, weil der KV seiner unterhaltspflicht nicht zu mind. 75% nachkommt. und dann ändern die das problemlos.

bringt dir aber keinen cent, wenn du nicht mehr als 70.000 euro brutto im jahr verdienst. weil es mit dem kindergeld verrechnet wird.

gruß, lollo

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Hallo Lollo.
Danke für deine Antwort.

Wär schön wenn ich nur annähernd 70.000 Euro brutto im Jahr verdienen würde:-)

Mir gehts da auch eher ums prinzip. Der KV zahlt wie gesagt nicht und kümmert sich auch sonst nicht.

LG rcf