Unterhaltsvorschuss trotz eigenem Verdienst?

Hallo Leute,
erst schildere ich mal kurz die Situation:
Mein Mann und ich haben uns ohne Streit getrennt und so soll es auch bleiben.
Wir arbeiten beid Vollzeit wobei er wesentlich weniger verdient als ich. Unser Sohn ist fast 5.
Wir haben uns darauf geeinigt, daß ich das Haus behalte und auch alle Kredite alleine weiter bezahle.
Da ich ihm den Hals nicht zuziehen möchte und er nach Abzug von Miete, Nebenkosten und Auto wirklich nicht mehr viel übrig hat (350 Euro) habe ich ihm auch mündlich zugesagt, daß er mir keinen Unterhalt für den Kleinen bezahlen müsste.

Nun meine Frage:
Habe ich die Möglichkeit trotz meines eigenen Einkommens (nach allen Kosten bleibt davon leider auch nicht mehr viel übrig) Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Wenn ja, muss mein zukünftiger Ex-Mann das irgendwann zurückzahlen wenn er mehr verdienen sollte?

Wie gesagt ich will ihm wirklich nicht das Leben schwer machen aber wenn ich die Möglichkeit hätte aufgrund seines geringen Einkommens Unterhaltschvorschuss zu bekommen ohne daß es für ihn negative Folgen hat würde ich das natürlich in Anspruch nehmen.

Vielen Dank vorab und liebe Grüße

Jacky

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Hallo,

ich fasse mal zusammen, du willst Unterhaltsvorschuss (= Geld von fremden Menschen) und der Vater des Kindes soll geschont werden? Sorry, aber die Allgemeinheit ist nicht dafür da, euer Kind zu finanzieren. Wenn du so großzügig auf Unterhalt verzichtest (was du gar nicht darfst), dann laß dir den Verzicht nicht von der Allgemeinheit bezahlen.

Wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst, dann kümmert sich die Behörde schon darum, dass dein Ex das an sie zurückzahlt!

Wieso denken immer alle, die Allgemeinheit müsse zahlen?

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Hi!

Die Frage kann einfach nicht ernst gemeint sein!

Du willst Unterhaltsvorschuss, aber Dein Ex soll nix bezahlen... Entscheide Dich! Entweder oder!

Zumal das eigentlich sowieso nicht wichtig ist. Wenn Du Unterhaltsvorschuss beantragst und ihn bewilligt bekommst, wird sich das JA eh an Deinen Ex wenden. Für ihn werden das dann Schulden, so lange er nicht zahlen kann. Außerdem bekommt man Unterhaltsvorschuss nur für max. 72 Monate und ich meine auch nur bis das Kind 7 Jahre alt ist.

Aber nochmal zum Verständnis. Du kannst doch nicht ernsthaft die Allgemeinheit zur Kasse bitten wollen, nur damit Dein "armer" Ex nicht zahlen muss. Dann musst Du Dich wohl oder übel von Deinem Häuschen trennen, wenn Du's Dir nicht leisten kannst.

Gruß

Verena

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Bis das Kind 12 ist :-)

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Danke für die Info, ich war mir ja auch nicht sicher!

Gruß

Verena

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Also nun mal langsam. Da habt ihr mich wohl gänzlich missverstanden.
Meinem Mann bleiben zum leben nach allen Kosten max. 350 Euro übrig. Davon kann ich ihm nicht auch noch Unterhalt abknöpfen. Er bemüht sich einen neuen Job zu finden und will dann auch für den Kleinen Zahlen. Meine Frage zielte lediglich darauf ab, ob ich trotz meines eigenen Einkommens Unterhaltsvorschuss bekomme und ob die Summe, die dann aufläuft von Meinem Mann zurückgezahlt werden muss. (Von letzterem bin ich eigentlich schon ausgegangen, wusste es aber nicht genau).
Selbstverständlich will ich nicht auf dem Rücken der Allgemeinheit mein Einkommen aufbessern. Es ging um die Überbrückung der Zeit bis mein Mann einen besseren Job hat.

Trotzdem interessant zu sehen, daß hier wohl grundsätzlich an das schlechte im Menschen geglaubt wird anstatt mal nachzufragen, wie eine Äußerung gemeint war.

Aber wie war das gleich? Man traut anderen immer nur so viel schlechtes zu wie in einem selbst steckt...

In diesem Sinne
schönen Abend

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Geht zum Jugendamt und lasst ausrechnen, ob und wieviel Kindesunterhalt Dein Ex zu zahlen hat.
Wieviel Du selbst verdienst, ist für den KINDESUNTERHALT, soweit ich weiß, nicht erheblich.

muemel

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Hallo

Also ich denke, die Frage kann dir nur das JA beantworten. Du must da den Vater angeben und die endscheiden dann, ob er zahlen kannwas er zahlen kann und ob er muss. Zustehen tut dir der Unterhaltsvvorschuss eigendlich nicht. Den bekommen Mütter, wo der Vater nicht ausfindig zu machen ist oder nicht zahlen kann. Und ja, er muss den Unterhatlsvorschuss zurückzahlen, wenn er genug verdient.


Bianca

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Lass dir mal beim Jugendamt (Beistandschaft) vorrechnen was dein Ex zuzahlen hat. Das Jugendamt interessiert nur das Einkommen und Schulden die VOR dem Kind da waren.

Mein Ex muss lt. Berliner Tabelle abzüglich Kindergeld den Mindestsatz von 175 € zahlen (Einkommen von 1100€ bis 1300€)

Unterhaltsvorschuss wollte er nicht er konne auch schon 2 mal nicht pünktlich zahlen - er hat aber kein Bock auf Schulden...

Dein Einkommen hat nichts mit dem Unterhalt zutun.
Und das Leben des Ex nicht schwer zumachen ist das eine aber er hat das Kind auch gezeugt und muss damit woll oder übel zahlen. Das ist nun mal so. Wann du auf den Unterhalt verzichtest ist das dein Problem, sorry. Du würdest deinem Ex mehr schaden wenn du im jetzt mit dem Unterhaltsvorschuss (UV) kommst.

Ausserdem bekommst du nur 109€ UV. Und ein Kind kostet ja auch ein bisschen was. Schulbücher, Klassenfahren und Ausflüge, ect. Das musst alles DU bezahlen und dafür ist der Unterhalt auch da...

Alles Liebe und das ihr weiterhin so gut miteinander auskommt...

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Du hast ja jetzt einige vernünftige Antworten bekommen...also nicht gleich giftig werden ;-)

Aber hier nochmal:

was nach Abzug von Miete etc unter'm Strich übrig bleibt, ist vollkommen irrelevant.

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen vor Abzug diverser (Lebenshaltungs)Kosten. Hier muss dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von 890 Euro verbleiben.

Verdient er weniger bzw nur soviel, dass er den vollen Unterhalt nach Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle nicht zahlen kann, steht eurem Kind UHV zu.

UnterhaltsVORSCHUSS nennt es sich deswegen, weil es vom Amt nur VORGESCHOSSEN wird...heißt also, dass der Staat es sich bei entsprechendem Einkommen des Vaters zurückholt.





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"Habe ich die Möglichkeit trotz meines eigenen Einkommens (nach allen Kosten bleibt davon leider auch nicht mehr viel übrig) Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Wenn ja, muss mein zukünftiger Ex-Mann das irgendwann zurückzahlen wenn er mehr verdienen sollte? "

Ja, ich denke, die hast Du und bei letzterem ein ganz klares JA - er muß es selbstverständlich zurückzahlen!

Gruß,

Andrea

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Ich frage mich, ob Du Deine Konstruktion rechtlich hast absichern lassen. So etwas macht man über einen Ehevertrag oder einen Scheidungsfolgevertrag.

Der Unterhalt steht dem Kind zu. Das UVG müsste er nur irgendwann zurückzahlen, wenn er auch leistungsfähig ist. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

Gruß

Manavgat

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Hallo,
es waren ja nun gute antworten schon.
frage, was hat denn dein ex für ein nettoeinkommen?
was alles abgeht, miete, auto und sowas interessiert keinem.

und was du an einkommen hast ist auch nicht interessant.
und auf unterhalt verzichten kannt du nicht. das ist das einkommen deines kindes, und er hat anspruch drauf!!