mein ex freund hat mir in der schwangerschaft in den bauch geboxt

einmal die vorgeschichte
mein ex und ich waren fast drei jahre zusammen sind dann am 01.09.06 zusammen gezogen und wollten auch beide ein kind nachdem ich dann aus dem krankenhaus gekommen bin als ich eine op hatte wollte er kein sex mehr und auch keine kinder mehr wir haben usn nciht mehr verstanden und haben uns getrennt und ein tag darauf habe ich erfahren das ich schwanger bin er war nicht erfreut er sagte gleich darauf er bringt das kleine wesen in die babyklappe .als ich im 4ten monat war hat er mir in den bauch geboxt und es wurde eine risikoschwangerschaft .
und nun zu meiner frage wie würdet ihr es machen mit dem kleinen wesen würdet ihr es ihm mitgeben das er zu sein eltern damit kann oder malspwazieren gehen kann oder wie würdet ihr es machen
denn ich verstehe mich garnicht mit seiner seite ich verstehe mich zwar einigermaßen wieder mit mein ex aber mit seiner seite so wie eltzern und bruder und tante und co verstehe ich mich garnicht wie mach ich das da mit weihnachten und geburtstag ?

ich würde mcih um antworten freuen und um ratschläge von euch auch .

mfg stefanie

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hi

du machst es so wie das gesetz es vorschreibt. vebietest du den umgang bist du schneller das sorgerecht los als du piep sagen kannst.

nici

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Wer bekommt denn wegen dem Umgangsrecht sofort das Sorgerecht entzogen? Was ist das denn für ein Horrormärchen?

Primär geht es um das Kindeswohl - wenn schwerwiegende Gründe gegen den Umgang sprechen, kann dieser auch zeitweise unterbunden werden.

Ich habe nach ewigem "nimm sie mal" auch die Fresse dick gehabt und letztes Jahr im November gesagt, er soll sie - da hatte ich einige Änderungen in der Umgebung - nicht nehmen können, weil er vorher nicht wollte und jetzt einiges ansteht, was schon stressig genug für das Kind ist. Ein halbes Jahr später habe ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen und bis heute immer noch.

Bitte keine Fehlinformationen.

Gruß Julie

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hi

absolut KEINE fehlinformation:

wenn jemand das umgansgrecht verhindert kann er/sie schneller das sorgerecht loswerden als er/sie denkt!

nici

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Also den Umgang würde ich auch nicht ganz verbieten, allerdings schonb mit Vorsicht geniessen, nach dieser Vorgeschichte.

Du kannst über´s JA beantragen das bei den Besuchsterminen des KV´s jemand vom Amt dabei ist...denke das wäre erstmal eine gute Einstigesmöglichkeit...

Verwehren würde ich ihm das Kind auf keinen Fall.

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Hallo Stefanie,

in erster Linie ist jetzt die Frage: Kannst du diesen Übergriff offiziell bestätigen? Dokumentiert durch eine Untersuchung beim Arzt oder ähnliches?
Wenn nicht, wird das keine Rolle spielen.

Jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang, allerdings ist die Regelung bei Säuglingen immer noch etwas anders, als wenn sie älter sind. Dass er dein Baby direkt mitnehmen kann oder es gleich von dir getrennt wird, ist schier unmöglich.

Mach dir erstmal nicht so einen Kopf. Vielleicht wäre es hilfreich, dich vorab beim Jugendamt zu informieren, wie so eine Regelung aussehen könnte. Erstmal "kennt man dich dann schon" und außerdem signalisierst du damit, dass du deinem Kind "was Gutes" tun möchtest.
Ich finde, damit bist du auf einer sicheren Seite.

Gruß Julie

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ich kann es belegen ja weil ich gegen ihn auch eine anzeige gemacht hatte und die verhandlung auch schon war und er muss für eine krebsstation bezahlen

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sicher wirst du dann zumindest durchsetzten können, das er das Kind nur unter Aufsicht sehen darf.

Ich denke nicht, dass ein Richter entscheiden würde, dass du ihm das Baby mitgeben mußt.

Wende dich doch jetzt schon an das Jugendamt, die haben sicher gute Ratschläge, wie du dich verhalten kannst.