Wenn die KM mit dem Kind weit weg zieht....

Guten Morgen,

ich lese hier immer wieder, dass eine Kindesmutter, wenn denn gemeinsames Sorgerecht besteht, nicht einfach so weit wegziehen darf (mehrere 100 km).

Hier wird immer der Ratschlage gegeben, das dürfte sie gar nicht und müsste sich zukünftig zumindest an den erhöhten Fahrkosten beteiligen, die dem KV dadurch entstehen bzw. ihm das Kind (entgegen-)bringen.

Worauf begründet sich diese Aussage? Wo steht das? Gibt es dazu einen Gesetzestext oder ein Grundsatzurteil? #gruebel

Kann mir da jemand weiterhelfen? Falls ja, #danke schon mal!

Gruß
p

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Hallo,

einen Gesetzestext dazu habe ich bisher auch noch nicht gefunden, nur, dass wohl die Rechtssprechung dahingehend geht, dass man sich dann als betreuender Elternteil zunehmend an den Kosten des Umgangs (Wegstrecke) beteiligen muss.

Ableitbar ist dieses aus dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, das beide Elternteile beim Gemeinsamen Sorgerecht inne haben. Sie müssen sich über den Aufenthaltsort des Kindes einig sein. Sind sie es nicht, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen, wo das Kind lebt, oft muss sich dann der wegziehende Elternteil an den Fahrtkosten beteiligen.

Was mich nur stört ist, bei uns ist der KV weggezogen. Erst wollte er uns hindern, 30 km wegzuziehen und als er 200 km wegziehen wollte, hat es keinen interessiert...

lg polar

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Wenn der Elternteil wegzieht, der das Umgangsrecht hat, ist es doch vollkommen schnuppe, denn er muss selbst zusehen, wie er mit den Kosten klar kommt.
Sollte ein Elternteil bei dem das Kind lebt einige hunderte Km wegziehen, ist der Umgangsberechtigte benachteiligt.
In diesem Fall könnte es auch sein, daß der Umzug einen Umgang vereiteln soll.

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Hallo,

bin ich völlig deiner Meinung.

In meinem Fall diente das "Verhindern" wollen des Umzugs mit dem Kind nur dazu, Macht ausüben zu wollen, denn Umgang nahm er selten war.

Als er umzog, benutzte er die geschaffenen Kilometer, um die Umgangstage weiter zu reduzieren...

lg polar

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ich möchte dazu auch etwas sagen, aber Achtung: gefährliches Halbwissen.

Polar hat es meines Erachtens richtig erklärt. In der Praxis habe ich aber noch nie erlebt, dass einer Mutter verboten wurde, weg zu ziehen - und wenn sie das tut, finde ich es eigentlich auch nur fair, dem KV entgegen zu kommen (wenn er seine Pflichten ebenfalls erfüllt).

Ich weiss nicht, nach welchen Kriterien womöglich ein Richter entscheidet, ob die KM nicht umziehen darf, hier gilt ja (angeblich?) auch die Regel, dass ein Umzug gerechtfertigt ist, wenn die KM aus beruflichen Gründen verzieht (kein Arbeitsplatz am alten Wohnort, merkliche Verbesserung der berufl. Situation usw.).

Viele Frauen begründen einen Umzug ja auch damit, dass sie für ihren Ex nach XY gezogen sind und nach der Trennung gern zurück in ihre Heimat/zu ihrer Familie ziehen wollen (und oft ist es ja so, dass eine Familie dabei hilft, den Berufswiedereinstieg zu erleichtern) - und ich habe noch nie gehört, dass eine Frau dann davon abgehalten wurde. Aber wie gesagt: was ich in der Praxis erlebe und was wirklich rechtens ist, sind u.U. zwei verschiedene paar Schuhe.

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Mit deinem Halbwissen hast du gar nicht einmal so unrecht.
Oft ist es allerdings in der Praxis so, daß gerade der Elternteil mit Kind liebend gerne wegzieht um den Kontakt zum anderen Elternteil zu vermeiden, dabei wird eben *nicht* an das Kind gedacht (ausnahmen bestätigen die Regel).

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kann mich da "mentira" anschließen - ist alles eine sache der auslegung. und im zweifelsfall mag der eine richter den fall so entscheiden und der andere so, denn der hat halt doch eine art "ermessen" in der gestalt, dass er abwägen muss, wie er den jeweiligen sachverhalt beurteilt.

ich denke, nur der umzug in eine andere stadt stellt zumeist noch kein problem dar - da müssten schon umstände hinzutreten, die den verdacht begründen, dass der umzug vornehmlich den zweck verfolgt das kind zu entziehen (also, überspitzt formuliert: umzug nach australien, obwohl die mutter keinerlei kontakte dort hin hat und auch keinen job in aussicht, den es nicht auch hier in deutschland gäbe).

in münchen wurde bis gestern ein fall verhandelt in dem es sich maßgeblich zwar um kindesentziehung geht, grundlage war jedoch ein beschluss über das aufenthaltsbestimmungsrecht. die mutter war erlaubterweise weggezogen und hatte dann aber dem vater immer noch den kontakt fast unmöglich gemacht, obwohl er das kind besuchen wollte. auch in diesem fall war der umzug an sich okay und wegen der vereitelung des umgangsrecht wurde erst entschieden, als es wirklich passiert war.

wie es mit den kosten ist, ist wohl auch ne einzelfall entscheidung, denn es gilt ja auch immer zu beachten, was im einzelfall noch zumutbar sein wird und was schon nicht mehr.

LG - kitty

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Kann man es einem Menschen eigentlich verbieten irgendwo anders hinzuziehen? Ich mein mal vom Kindeswohl und Recht des anderen Elternteils usw abgesehen, ist es doch eine eigene Persönlichkeit mit Grundrechten #kratz Kann man es also verbieten? Oder kann man nur festlegen, dass die weggezogene Person sich an den Fahrtkosten beteilgt (was wirklich mehr als fair ist)?

LG

Julie

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ja, klar kannst du deinen wohnsitz immer wechseln, wie du möchtest...
man muss quasi zwischen dir als persönlichkeit und deinem kind unterscheiden - du darfst hin, wo du möchtest, aber du darfst dein kind beim gemeinsamen sorgerecht nicht einfach mitnehmen (Kindeswohl...)...deine elterliche sorge umfasst ja schließlich auch deine pflicht für das wohl deines kindes zu sorgen!

lg - kitty

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Hallo!

So weit ich das von einem Anwalt weiss, darf die KM innerhalb Deutschlands überall hinziehen, wohin sie will. Ob das nun 10 km oder 900 km sind. Was die KM bei geimeinsamem Sorgerecht nicht darf, ist ohne Zustimmung des KV ins Ausland zu ziehen.

Mein Mann und seine Ex, die knapp 800 km weit weggezogen ist, haben das ganze zum Glück sehr friedlich geregelt und sie kommt uns immer auf halber Strecke entgegen, so dass nicht immer nur einer die volle Strecke zum fahren hat.

LG Sunny

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bei mir war un dist es so zur zeit.ich bin vor 4 jahren aus berlin nach hessen gezogen bis zum diesen zeit punkt waren der KV und ich über ein jahr schon getrennt ich war ein jahr arbeitslos in berlin und habe mich dann halt in hessen beworben(meine schwester wohnt auch hir) . kv und ich haben gemeinsames sorgerecht alles ging dann zum gericht weil der kv nicht wollte das ich so weit weg ziehe..die richterin hat gesagt ich darf in hessen bleiben aber nur weil ich ein arbeitsvertrag habe ich hätte auch da bleiebn können wenn mein freund(wenn ich ein gehabt hätte) da wohne..es wurde entschieden das wir uns die farhtkosten teilen sollten,also ein bringt in nach berlin und der andere bringt in wieder nach hessen zurück..aber leider leider hat der kv bis heut noch nicht gesehen wo sein sohn aufwächst ichhabe bis heute auch noch kein cent von ihm gesehen..sogar wenn er in in berlin abholt(eine stunde s-bahn fahrt) stönt er schon rum es sei ihm zu weit weg..aber ich denk da an mein sohn und bringe ihn gerne nach berlin zu seinem papa..aber mitlerweile hat mein sohn gemerkt das sein papa wenig interesse an ihm zeigt..

nun habe ich ein freund und da ist eine ähnliche situation..er war mit der km verheiratet und lebten 4 jahre in bayern sie hatte auch da arbeit.nach der trennung ging sie nach thüringen zurück und jetzt ratet mal wer die fahrt immer bezahlen darf,,der kv..ich blicke manchmal nicht mehr ganz durch überall wird es anders entschieden..aber naja so sind die deutschen.

in dem sinne lg

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die kindesmutter kann wegziehen, wohin sie lustig ist, es ist ihr gutes recht und das kann ihr keiner nehmen. nur die kinder dürfen ohne einverständnis des vaters, sofern er sorgerecht hat, nicht umziehen.

ich erinnere da an das urteil der jetzigen frau effenberg, die mit ihren kindern zu ihrem neuen mann nach usa ziehen wollte und der ex-mann hat es gerichtlich verhindert. sie hätte nach usa ziehen dürfen, nur die kinder nicht. eben wegen des gemeinsamen aufenthaltsbestimmungsrechts.

in dem fall durften die kinder nicht wegziehen, es ist aber immer die entscheidung des richters und der guckt danach, ob die kinder das wollen, wie der kontakt zum vater ist, wieso die mutter wegzieht, ob aus jux an der freude, um den kontakt zu verhindern oder aus beruflichen gründen und wieso der vater dagegen ist, ob aus jux an der freude oder weil wirklich ein kontakt unterbunden wird undundund... und genauso liegt es am richter, zu entscheiden, ob die mutter sich dann wenigstens an den höheren umgangskosten beteiligen muss. ein gesetz dazu gibt es meines wissens nach nicht, das sind immer einzelfall-entscheidungen.

gruß, lollo

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Das ist so nicht ganz richtig!
Innerhalb Deutschlands hätte Frau Effenberg zu ihrem Partner ziehen könne, bloss nicht ins Ausland, wenn der Vater der Kinder dem nicht zustimmt...!

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also... ich kann es aus eigener Erfahrung sagen... ich bin 350 km weit weg gezogen zu meinem neuen Partner. Ich war damals beim Jugendamt und auch bei meinem Anwalt weil mein exmann natürlich auch versucht hat mich davon abzuhalten. Er konnte mich nicht abhalten... im endeffekt hat er allem zugestimmt. Das Jugendamt war ebenfalls auf meiner seite. Das man dem Kindsvater die Kinder entgegen fahren MUß ist nicht der Fall. Der Elternteil mit dem Besuchsrecht ist dafür verantwortlich das er das Kind holt und wieder bringt. Natürlich liegt es aber bei den Eltern eine vernünftige Regelung zu finden im Sinne der Kinder. Es ist von daher fair sich in der mitte zu treffen. Ist das aber dem Elternteil bei dem die Kinder leben finanziell nicht zuzumuten und zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt (wobei dieser nicht mit den Fahrtkosten verrechnet werden darf) kann kein Gericht der Welt ihn dazu verdonnern die kids entgegen zu fahren. (Aussage eines Anwaltes) also liegt es in erster Linie an den Eltern was sie daraus machen. Hoffe ich konnte Dir weiter helfen... Grüßle