Zum Thema Umgangspflicht

nachdem es hier häufiger thema war hier ein auszug aus dem artikel aus http://www.stern.de/politik/panorama/:Bundesverfassungsgericht--Der-Sohn/603128.html?nv=rss

Eine Affäre, ein Kind, ein Streit: Ein Vater will unter keinen Umständen seinen unehelichen Sohn sehen, er befürchtet sonst das Ende seiner Ehe. Ein Gericht will ihn aber dazu zwingen. Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Fall. Familienverbände warnen: Bekommt der Vater Recht, hätte das weit reichende Konsequenzen.
(...)
Oberlandesgericht will Vater zwingen
Nach zwei Jahren reicht es Camilla P. Sie zieht vor das Amtsgericht und will den Vater zwingen, sich auch persönlich um seinen Sohn zu kümmern. Die Richter schmettern den Antrag ab. Denn das Kindeswohl sei gefährdet, wenn der Vater zu einem Umgang gezwungen werden muss. Die Mutter gibt nicht auf und hat Erfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg teilt ihre Ansicht und beruft sich auf ein 1998 geändertes Gesetz. Danach haben Kinder das Recht, leibliche Eltern und Großeltern regelmäßig zu treffen. Das bedeute im Umkehrschluss eine Umgangspflicht der Erwachsenen. Im Jahr 2004 wird der Vater deshalb vom OLG zu einem Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro verurteilt, sollte er die regelmäßigen Besuchstermine mit seinem Sohn verpassen. Als Ort legten die Richter die Praxis eines Psychologen fest. (...)


Bin sehr gespannt, wie das Urteil lauten wird! dann wird für hier alle die frage endlich klar beantwortet sein, ob ein vater nun eine umgangspflicht hat oder nicht!

Gruß, lollo

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>>>Dabei ist es genau diese Ehefrau, die Monat für Monat der Ex-Freundin ihres Mannes das Geld für den unehelichen Sohn überweist.<<<

Ich glaube da sind sehr viele gespannt drauf

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Habt ihr gelesen unten im weiteren Text hätte die Mutter das Kind nun in ein Heim gegeben.

Das kann doch jetzt wohl nicht wahr sein oder?

Jetzt der Kleine da, der Vater hat kein Bock und die Mutter auch nicht.

Na welch eine DAseinsberechtigung.

Bin auch auf das Urteil gespannt.

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da die besuchstermine in der praxis eines psychologen stattfinden sollen, vielleicht ist es einfach so, dass das kind gestört ist in seiner persönlichkeitsentwicklung oder andere probleme hat? die mit der ablehung von seinem vater zu tun haben? er es für die weitere therapie für ihn wichtig ist, seinen vater wengistens einmal kennen zu lernen, um ihm fragen zu stellen, die er womöglich schon länger mit sich rumträgt? um einfach zu wissen, woher die hälfte seiner gehe kommt? vielleicht hält sein therapeut diese maßnahme für erforderlich? und die mutter setzt das deshalb durch?

vielleicht ist das kind nicht im heim, weil die mutter es loswerden wollte, sondern weil sie nicht mehr mit ihm zurechtkam? vielleicht hat auch das etwas mit dem fehlenden vater zu tun?

ein bekannter von mir hat einen 17-jährigen sohn, den er nie wollte, nie gesehen hat, seit der jung 13 ist, ist er verhaltensauffällig und straffällig, die mutter hat den vater angefleht, sich wenigstens mal mit ihm zu treffen, vielleicht hätte ihm das geholfen, wieder auf die bahn zu kommen, aber der mann macht einfach dicht.


ist nicht alles schwarz oder weiß,

gruß, lollo

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Hallo lollo,

sehr schön geschrieben aus der womöglichen Sicht des Kindes.

Ich hab hier auch ein zweijähriges Kind, was immer fragt, wann der Papa kommt. Er holt sie seit Monaten nicht mehr ab, hat uns den Kontakt untersagt, weil er eine neue Familie hat. Aber die Fragen nach dem Papa bleiben.

Ich habe mir da sehr viele Gedanken drüber gemacht, aber eine Chance den Vater kennenzulernen, hätte auch mein Kind verdient. Wenn er sich dann ablehnend verhält wäre das schlimm und ich als Mutter muß das auffangen. Aber ich denke mit der richtigen seelischen Unterstützung wäre das vielleicht besser, als ewig im Ungewissen mit einer unklaren Vatervorstellung zu leben...

lg polar

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http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=19&tid=1180447

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Na die Dame ist ja echt pfiffig.....den Vater zwingen das Kind zu sehen und auf der anderen Seite schiebt sie das arme KInd in ein Heim ab.

Da läuft wohl was total schief...... Denkt denn keiner an den Jungen ?

Thorstine, die sich sehr wundert

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Die Frau ist nicht pfiffig ...in meinen Augen, sondern gerissen....sie kann sich selber wohl nicht ums eigene Kind kümmern....und will jemand anderen (den KV) nun zwingen......*kopfschüttel*
über solche Menschen unter uns

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Die KM hat um Erziehungshilfe beim Jugendamt gebeten!! Und daraus wurde dann diese Fremdplatzierung!

Wieso wird hier eine KM verurteilt, die den Umgang fördern will?? Im übrigen, so wie ich gehört habe, ist er in einer betreuten Wohnung!


Wuschel

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Na, ich weiß nun wirklich nicht wem ein solches Urteil etwas bringen soll. Ich wollte mein Kind doch im Leben keiner Person mitgeben, der erst gerichtlich dazu gezwungen werden muss. Da hätte ich ja keine Sekunde Ruhe. Oder im schlimmsten Fall kommt der Vater auf verpflichtende Besuchstermine vorbei und ignoriert das Kind dann.
Der arme Zwerg. Das Kind ist doch da wieder der Leidtragende.

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Hallo!

Ich bin da sehr geteilter Meinung zur Umgangspflicht. Bei manchen "Vätern" mag diese Umgangspflicht sicherlich was bewirken: Anfangs nehmen sie zwar den Umgang nur wahr, weil sie es eben müssen, aber mit der Zeit entsteht dann sicherlich eine Bindung/Bezug zum Kind und die Väter nehmen dann "freiwillig" und gerne den Umgang wahr. Das ist dann sicherlich Vorteilhaft fürs Kind.

Bei manchen "Vätern" würde durch diese Umgangspflicht sicherlich nur die Abneigung zum Kind größer, da sie ja zum einen schon unfreiwillig Unterhalt zahlen müssen und dann zum anderen ihre Freizeit etc. beeinflußt wird und sie eben zu den Umgang gezwungen werden...

Was ich z.B. sehr begrüßen würde wäre, wenn ein "Vater" der nicht freiwillig UND ordentlich seinem Umgang nachkommt, Geld zahlen müßte. Dieses Geld dann z.B. Heimen, Kindergärten etc. zu Gute kommt. Evtl. überlegt es sich dann ein "Vater" nochmal anders und wenn nicht wird wenigstens mit seinem schäbigen Verhalten noch was Gutes bewirkt.

Den Artikel habe ich nur mal überflogen. Aber ich bin der Meinung, jeder weiß, was passieren kann wenn man Sex hat und man sollte sich vorher seiner Verantwortung bewußt sein. Männer haben auch Möglichkeiten zu verhüten um sicher zu gehen, dass kein Kind entsteht...

LG janamausi

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mal etwas weg von diesem fall !

so eine umgangsverpflichtung wäre eine feine sache . ich denke da an alle väter die ihre kinder nicht sehen dürfen . diese könnten sich dan selbst anzeigen wegen verstoßes gegen die umgangspflicht und auf grund der rechtsprechung könnte man dan die mutter für die verweigerung des umgangs bestrafen . den eine verletzung der umgangspflicht würde dan ebenso wie die verletzung der unterhaltspflicht strafrechtlich behandelt .
so ein urteil wäre ein segen für uns entrechteten väter.
allerdings auch ein schlag ins gesicht meiner ex.

ausserdem gilt dan immer noch wo kein kläger ... im falle das man sich einig ist.

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Du darfst das aber nicht generell auf alle Mütter und Väter konzipieren

Denn auch dort gibt es 100 verschieden Gründe- wieso, weshalb, warum.

Einem Vater, der z.Bsp. Alko-/ oder Drogen- oder oder oder krank wäre, würde ich den Umgang auch verweigern.

Ein Vater, der die Ex nur schlecht macht bei seinem Kind- lässt sein persönliches Empfinden gegenüber dem Kindes aus.Schadet also (nicht immer sichtbar) der Seele und Entwicklung d. Kindes.
Auch nicht unbedingt umgangsfähig.

Und so kann man noch wirklich viele Gründe aufzählen.....

Sobald sich Vater und Mutter einig sind.....wir sind auseinander. wir sind "qiutt", und jeder sorgt jetzt zum Wohle des Kindes...ja, die Mütter/Väter müssten dann auch strafrechtliche Folgen in Kauf nehmen, wenn sie Umgangsrecht verweigern.

In diesem Sinne;-)

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Hallo, ich finde das zum Kotzen - wann und wie lange lassen eigentlich Gesetze und Erwachsene ein Kind Kind sein?
Wer hat das Recht, ein Kind zu zwingen, sich seelisch zu amputieren, sich menschlicherweise zwischen zwei zu stellen und somit sofort erwachsen und psychisch gestört zu sein. Das Gesetz sieht doch auch vor, dass Kinder mit 12 Jahren selbst entscheiden können was sie wie wollen.

Oberstes Gebot: dem Kindeswohl entsprechend

wo bleibt denn das Kind - hier geht es doch nur um die Macht der Erwachsenen - Einfach pervers - eigentlich fragen die ja schon Kinder mit 1 bis 2 Jahren mit Bildern etc. ja, es ist der reinste Horror - und da wos brennt, da kommt die Feuerwehr nach dem Brand......
Gruß
pferd100

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also eins ist doch klar ! wer die kinder bei sich hat kan sie beeinflussen wie er will ! wodurch die frage vom richter mehr oder weniger sinnfrei ist. welches kind hat nicht angst die mutter oder in meinem fall den vater zu verlieren. ich denke wen man meine mädels fragen würde dan würden sie auch zu mir halten um mir nicht weh zu tun .


so ein gestzt wird immer freiräume lassen aber gibt dem kind auch eine möglichkeit beide eltern zu sehen ohne sich auf eine seite zu schlagen .


frag mal meinen sohn , der hat mich erst kennengelernt als er 12 war. er war durch die mutter mit lügen und vorurteilen vollgepumpt.
als er mich dan sehen mußte um weiteren verhandlungen am olg und vor allem einer psychologischen untersuchung aus dem weg zu gehen stellte er dan fest das alles ganz anders ist. wen er nach hause gekommen ist wurde er dan masiv unter druck gesetzt , er mußte sich entscheiden zu wem er steht.
die großeltern haben ihn ebenfals unter druck gesetzt und den kontackt mit ihm eingestellt weil er nicht nach den ersten treffen vorm richter den umgang von sich aus verweigerte.

mit so einem gesetz hätte er die möglicheit gehabt zu sagen :es ist meine pflicht und basta. niemand hätte ihn dan bestrafen können für eine sache zu der er rechtlich verpflichtet ist.
er hääte eine plausible ausrede gehabt an der niemand zweifeln könnte.

ausserdem entspricht es auch nicht dem kindswohl wen man durch die negative beeinflußung , verweigerten umgang mit dem anderen elternteil usw dem kind einen teil der eigenen identität nimmt bzw vorenthält.

ich denke auch das es für meine kinder eine belastung ist zu wissen ich habe eine mutter , aber ich weiss nicht wo sie lebt, nicht wie sie lebt oder wer sie ist.
meine große hat ein paar erinnerungen , die kleine war ein jahr alt und kennt sie dadurch sogut wie garnicht.
die möglichkeit die kinder zu besuchen hat sie ja , sie bring manchmal meinen stiefsohn vorbei (allerdings nur damit sie ihn los ist) und könnte sich da auch eine stunde zeit nehmen .


meine meinung ist immer man sollte sich ein beispiel an den eltern nehmen die auch nach der trennung ELTERN für die kinder bleiben. wo vater und mutter auch nach der trennung noch bezugspersohnen sind . die nicht die kinder für die eigene rache benutzen und die vieleicht auch mal daran denken wieso sie kinder haben.