Wichtig. Wie Umgang zu bestimmten Personen verbieten?

Eins vorweg. Ich verfolge dieses Forum nun schon längere Zeit und es wundert mich, dass Alleinerziehende teilweise so auf andere Alleinerziehende los gehen! Ich denke, jeder allein Erziehende hat seine Probleme und sollte man dann nicht, gerade unter seinesgleichen, zusammenhalten und vernünftige Antworten auf Fragen geben?

Aber ich traue mich trotzdem mal zu fragen!

Eins vorweg, ehe wieder stereotype Unterstellungen kommen, wonach man als allein erziehende Mutter dem Kindesvater grundsätzlich an den Kragen und etwas Schlechtes will. Das will ich nicht. Ich bekomme keinen Unterhalt. Weder für mich, noch das Kind, strebe das auch gar nicht an. Mein einziges Problem ist und bleibt das Umgangsrecht. Dazu muss ich etwas weiter ausholen.

Die Großmutter meiner Tochter, sprich die Vater des Kindesvaters, ist seit Jahrzehnten extrem psychisch krank. Und zwar derart, dass sie mehrmals in geschlossenen Anstalten war. Laut verschiedenen Ärzten unheilbar. Ich will jetzt keine genaueren Details über die Krankheite(n) breit treten. Es soll nur vorweg als Verdeutlichung dienen. Sie ist derart erkrankt, dass sie gefährlich ist für andere Personen. Und zwar so, dass es für andere lebensgefährlich ist. Dies ist keine Übertreibung, sondern eine Tatsache. Als ich mit meiner Tochter schwanger war, hat sie mich überfallen und schwer körperlich verletzt. Nur durch einen glücklichen Zufall konnte ich damals flüchten, sonst wären ich und mein Kind heute wahrscheinlich tot. Das Verfahren läuft noch, es wird aber wohl aufgrund ihrer Unzurechnungsfähigkeit keine gravierenden Strafen nach sich ziehen.

Mit dem Kindesvater bin ich nach wie vor zusammen. Es zeichnet sich aber wohl eine Trennung ab. Vor allem aufgrund dieser familiären Zustände, die unsere Beziehung stark belasten.

Um unser Kind kümmert er sich gut, darum geht es auch gar nicht. Er kann unser Kind von mir aus so oft sehen wie er will. Das Problem ist, dass er ja im Falle einer Trennung auch das Recht hätte, das Kind mitzunehmen ?Und darin liegt mein Problem. Was die Erkrankung seiner Mutter angeht ist er relativ uneinsichtig. Nach dem Motto, dass sowas ja "nicht mehr passieren würde." Würden wir uns trennen, bestünde die große Gefahr, dass er aus finanziellen Gründen wieder zu seinen Eltern zieht. Bei Ausübung des Umgangsrechtes könnte er somit unser Kind in das Haus seiner Eltern, sprich auch zu der Mutter, mitnehmen. Und das will ich nicht.

Diese Person hätte sowohl mich als auch unser ungeborenes Kind beinah umgebracht. Habe ich somit rechtlich gesehen eine Möglichkeit zu verbieten, dass mein Kind mit der Mutter zusammen trifft? Ich stehe seit Monaten ungeahnte Ängste um mein Kind aus. Ich kann und will diese Verantwortung (ich habe das alleinige Sorgerecht) nicht übernehmen, dass meinem Kind etwas zustößt. Diese Person ist wie gesagt gefährlich und unberechenbar. Aber was bleibt mir schon? Ich habe schon die verschiedensten Dinge überlegt. Es geht sogar so weit, dass ich überlege mir weit weg eine Arbeit zu suchen und weg zu ziehen. Ich gebe ihm auch nie das Kind alleine mit.Wenn ich weg muss, bringe ich die Kleine zu meiner Mutter oder ich lege Termine so, dass ich sie mitnehmen kann etc. Selbst wenn er mir versichern würde, dass er sie nicht mit zu seiner Mutter nimmt, wer will mir das denn garantieren?!

Ich muss dazu sagen: Die Mutter hat das Kind noch nie gesehen. Somit existiert auch keinerlei Beziehung. Was auch gut so ist. Wäre dem so, könnten sich ihre Aggressionen schnell auf das unschuldige Kind richten. Am Besten beschreibe ich euch das mit Wahnvorstellungen, Aggressionen bis hin dazu, jemanden (der gar nichts getan hat- so wie ich damals) umzubringen, zu beseitigen. Im Autrag einer höheren Macht...

Vielleicht kann mir jemand einen vernünftigen Rat geben, wie ich mich auf die sichere Seite bringen kann. Ich weiß, mein Problem ist extrem selten. Aber es belastet mich und ich möchte wissen, was ich tun kann.

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Guten Tag.

Du kannst den Umgang zur Großmutter verbieten.
Großeltern haben zwar ein Umgangsrecht, aber nur wenn es dem Kindeswohl dient. Außerdem ist eine gefestigte Enge Bindung Voraussetzung. Beides ist hier nicht gegeben, so dass kein Umgang stattfinden muss.

Wenn Du Dich nicht auf den Vater verlassen kannst, dass er das Kind definitiv nicht zur Großmutter bringt, muss das schlußendlich gerichtlich geklärt werden. Bis dahin würde ich zwar den Umgang nicht aussetzen (Du sagst ja, dass er sich gut um das Kind kümmert), aber ihn nur in Deiner Anwesenheit zulassen. Wenn der Vater Deines Kindes wieder zu seinen Eltern zieht, kann der Umgang dort eben nicht stattfinden. Da muss sich der KV dann etwas anderes einfallen lassen. Ich würde da im Falle einer Trennung ein Gespräch beim Jugendamt suchen, wo Ihr Euch an einen Tisch setzt.

Und hierzu:
>>> Eins vorweg. Ich verfolge dieses Forum nun schon längere Zeit und es wundert mich, dass Alleinerziehende teilweise so auf andere Alleinerziehende los gehen! Ich denke, jeder allein Erziehende hat seine Probleme und sollte man dann nicht, gerade unter seinesgleichen, zusammenhalten und vernünftige Antworten auf Fragen geben? <<<

Du solltest mal genauer schauen, wer in der von Dir monierten Art antwortet und auf Alleinerziehende losgeht. In den meisten Fällen sind das entsorgte Väter und Zweitfrauen, die manchmal selbst noch nicht einmal Kinder haben. Also User mit einem hohen Verbitterungs- und Frustpotential. Nur wenn eine Alleinerziehende wirklich völlig auf dem Holzweg ist, bekommt sie auch von "Ihresgleichen" Kontra.

Gruß von der Hedda.

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Hallo,

für mich stellt sich erstmal die Frage wie alt euer Kind ist und ob ihr euch das Sorgerecht teilt.

Generell würde ich dem KV nicht das Kind geben, wenn er dann ausschließlich zu seinen Eltern geht. Da kann ich Deine Sorge sehr gut verstehen u nachvollziehen.

Ich würde mich vor der Trennung auf jeden Fall beim JA o Pro Familia erkundigen welche Möglichkeiten Dir zu stehen.

Ich wünsche Dir alles Gute - auch wenn ich eine " Zweitfrau " bin u somit gebe ich nichts auf die letzten Sätze im Beitrag über mir....;-)

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.....Du solltest mal genauer schauen, wer in der von Dir monierten Art antwortet und auf Alleinerziehende losgeht. In den meisten Fällen sind das entsorgte Väter und Zweitfrauen, die manchmal selbst noch nicht einmal Kinder haben. Also User mit einem hohen Verbitterungs- und Frustpotential......

So, so.....
Ich schau jetzt ganz frustriert und verbittert mit meinen Kindern und meinem Mann den Sandmann......


Melli die bei ihrem Mann die Nr. 1 ist

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Wenn seine Mutter psychisch schwer krank ist und eine Gefahr für andere darstellt, sollte es eigentlich im Interesse des KV liegen, euer Kind nicht mit ihr zusammentreffen zu lassen.

Ich denke aber, dass du den Kontakt notfalls auch gerichtlich unterbinden lassen könntest. Ob dein Freund bzw. bald-Ex sich letztendlich daran hält, steht allerdings wieder auf einem anderen Blatt.

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Ich Habe einen 6jahrigen und 3jährigen sohn...diese dürfen auch NICHT zu mutter der KV.
würde er sich nicht dran halten...dürfte er die kinder nur besuchen.

er hält sich dran...da mir der große wirklich alles erzählt.
und meine jungs wollen aus div. gründen eh nicht zu ihr.

du kannst es gerichtlich durchsetzten!!!!

Viel glück

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Die alleinsorgeberechtigte Mutter kann verbieten, dass der Vater mit seinem Kind während seines Umgangs seine Mutter (also die Oma des Kindes ) besuchen darf?

Behauptest Du, dass dies ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe geht (z.B . bei begründeter objektiv nachvollziehbarer Kindeswohlgefährdung)?

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Hi,

ich würde den Umgang in Begleitung wählen. Es ist nicht zumutbar für das Kind mit dem Problemen der Oma kontaktiert zu werden zudem ja nichtmal ne Bindung vorhanden ist. Lass ihn das Kind bei Dir sehen und wenn er sein Kind über Nacht haben will muß er eben in ne eigene Wohnung ziehen! könntest Du ihm denn vertrauen wenn er sagt das er NICHT zu seiner Mutter geht?


LG Melli

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Das kann man ja letztendlich nicht mit Sicherheit ausschließen.Der Vater wird zudem täglich besucht. Logischerweise wohnt dieser mit der Mutter zusammen. Also wäre es gar nicht so abwegig, dass auch das Kind mitgenommen wird. Noch nicht einmal aus Boshaftigkeit.Sondern einfach aus dem Aspekt heraus, dass man der Mutter ja nicht zutraut, dass sie dem Baby etwas tut... Als Angehöriger ist es wohl wirklich schwer das einzusehen. Die Sache mit dem Jugendamt ist ja gut und schön. Aber klärt man es dann nicht besser gerichtlich? Ich komme aus wohl geordneten Verhältnissen, habe zudem einen juristischen Job (habe aber mit einem Fall wie meinem noch nie zu tun gehabt, deshalb frage ich auch hier) und irgendwie ist Jugendamt immer negativ behaftet finde ich. Irgendwie ist doch in den Köpfen verankert, dass nur Leute, die sich nicht richtig um ihre Kinder kümmern können das Jugendamt einschalten und wenn man einmal dort war, hetzen sie einem direkt noch sonstwen auf den Hals?! Hmm. Ist vielleicht nur mein subjektiver Eindruck aus meiner beruflichen Erfahrung. Aber bei der Klientel, die wir betreut haben, vielleicht auch kein Wunder.

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Hi,

da meine Ex-Schwägerin beim JA arbeitet hab ich da ne andere Einstellung (wobei wir auch alles über die Anwälte oder eben unter uns klären). Aber Begleiter Umgang geht glaub nur übers JA oder eben bei Dir unter Deiner Kontrolle wobei ich nicht weiß ob das wollen würdest!

Blöde Situation in der Du da steckst!!!


Alles Gute und LG Melli

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Hallo! Hab da mal eine Frage: Wieso ist denn diese fRau dann nicht in der geschlossenen, wenn sie eine Gefahr für andere Menschen darstellt? Normalerweise würde sie doch dann in ein Landeskrankenhaus o.ä. eingewiesen werden...?
Sorry, wundert mich nur....