Wohngeld und Unterhalt

Guten Morgen,
ich hab jetzt grad weiter unten in einem Beitrag gelesen, dass man sich anscheinend nicht so auf die Höhe des Unterhalts einigen kann, insbesondere dann wenn man noch weitere Gelder beantragt werden. Gilt das auch für Wohngeld? Denn auch ich habe mich mit dem Kindsvater geeinigt, dass er mir 200 Euro zahlt und für mich gar keinen Unterhalt (er weiß noch nichtmal, dass er letzteres auch müsste).
Das wird also tatsächlich dann zum Problem?..
Lg

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Ich denke schon, dass das auch für Wohngeld gilt.

Aber mal ohne juristischen Hintergrund:
Findest Du es okay, auf Unterhalt vom KV zu verzichten und gleichzeitig die Allgemeinheit für Euch zur Kasse zu bitten?

Gruß,

W

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ich glaube nicht, dass ich als alleinerziehende mutter (die finanziell sowieso hier in deutschland die gearschten sind) "die allgemeinheit" ausbeute. ich bekomme den mindestsatz an elterngeld (300 euro und das nur 12 monate) denn die 14 monate die alleinerziehende normalerweise beantragen können und was so stolz und großzügig verkündet wurde, gelten nur für jene frauen, die eine einkommensminderung haben. ich studiere aber noch, hatte gar nicht die chance bisher steuergelder zu zahlen (was ich mit sicherheit zukünftig noch genug tun werde!)...also ich finde es gibt genug ungerechtigkeiten in diesem lande. da der KV es auch nicht so dicke hat momentan haben wir uns daher so geeinigt. davon mag man jetzt halten was man will, aber ich glaube nicht das ich ein schmarotzer bin und die allgemeinheit unfairererweise belange!

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Ich habe nicht gesagt, dass du den Staat ausbeutest.

Du möchtest aber Wohngeld beantragen und gleichzeitig auf Geld verzichten, dass Dir ganz eindeutig zusteht und das ist nicht okay.

Wenn ich lese, dass Du sauer bist, "nur" 12 Monate Elterngeld zu bekommen, ärgert mich das genau so.
Du bekommst dieses Elterngeld, das als LohnERSATZleistung definiert ist, ohne überhaupt Einkommen durchs Kind einzubüßen und bist sauer, dass Dir "nur" 12 Monate bezahlt werden?

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ja,das gilt definitv für wohngeld...
denn unterhalt zählt als regelmäßiges und festes einkommen...

reg dich nicht auf-ich habe 3 kinder un bin alleinerziehend.
man wird von amt zu amt,von hier nach da geschickt...

ich bekomme nur rente,das kindergeld und noch das elterngeld.
ich wollte gerne wohngeld beantragen,aber dafür soll ich erst kindergeldzuschlag beantragen...
dann ist das mit dem unterhalt von dem jüngsten noch nicht geregelt (2kinder sin von meinem verstorbenen mann un der kleine von meinem ex-partner).
also,abwarten...druckmachen beim amt,warten,ausfüllen,schicken,warten..... usw...

leider ist vieles in deutschland was zur regelung des geldes angeht,schief gelaufen!

wie kann es zum beispiel sein,dass ein ehepaar,dass beide sozialhilfe-empfänger sind,kindergarten für beide kinder bis um 16uhr bezahlt bekommen und ich mit meiner kleinen rente muss es für meine beiden kinder selber bezahlen??
der grund: ich habe zwar nicht viel-aber ich habe einkommen! :-(

kopf hoch-es gibt immer mittel und wege ;-)

liebe grüße-julietta!

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danke dir für deine antwort!
ja, das hört sich bei dir wirklich nicht besonders fair an!! meiner mutter geht es da mit 5 kindern ähnlich (meine brüder sind noch sehr klein). da läuft irgendwas echt schief in unserem system..
na ja, wenn das mit dem wohngeld nicht klappt bei mir, muss es eben irgendwie anders gehen. verhungern werden wir schon nicht. auch wenn es etwas scheiße wäre wenn ich mein studium nicht beenden könnte:-(
mit drei kindern wie bei dir ist es natürlich nochmal komplizierter, zumal wenn ich dann lese in was für einer finanziellen situation du grad steckst..:-(

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Guten Tag.

Ja, das gilt auch für Wohngeld.
Zumal Du Dir nicht aussuchen kannst, ob Du Wohngeld oder Alg II bekommst.
Wenn Du Dein Studium unterbrichst, wirst Du vermutlich Alg II erhalten, da Du keine anderen Einkünfte hast (fürs Wohngeld benötigt man ein gewisses Einkommen, erreicht man das nicht, bekommt man Alg II).
Ob Dein Kind dann Wohngeld bekommt oder in der Bedarfsgemeinschaft bleibt, wird geprüft werden.

So oder so, kannste die Vereinbarungen vergessen (und sei nicht blöd, 200,- sind noch nicht einmal der Mindestunterhalt), wenn Du von anderen staatlichen Leistungen abhängig bist und ja, der Vater des Kindes muss sein Einkommen bei Jugendamt und ARGE offen legen.

Den Rest, worüber Du hier so lamentierst, verstehe ich nicht.

Gruß von der Hedda

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muss man auch nicht unbedingt verstehen.und lamentieren war eigentlich auch nicht meine absicht.

ich bekomme bafög, wa smir als einkommen angerechnet wird.mein studium habe ich bereits unterbrochen (urlaubssemester) und wusste aber nicht, dass ich in dieser zeit arbeitslosengeld 2 beantragen kann.dumm gelaufen. im april studiere ich weiter und ab da wollte ich wohngeld beantragen, aber sieht nicht mehr allzu rosig aus was das angeht.
nun gut, jetzt weiß ich bescheid.