Unterhalt, wenn Ex mit Freundin zusammen zieht

Hallo

Ich habe da eine Frage.
Und zwar geht es darum, dass mein Ex und ich zwei gemeinsame Kinder haben, die beiden aber bei mir leben.
Da er zu wenig verdient, muss er keinen Unterhalt für die beiden zahlen, sondern die bekommen Unterhaltsvorschuss.
Wie ist es denn, wenn er mit seiner neuen Freundin zusammen zieht.Wird da ihr Gehalt mit angerechnet, so dass er dann doch für die beiden aufkommen muss oder bleibt alles beim alten?

Er verdient jetzt ab nächsten Monat auch mehr, denke aber nicht, dass er das beim zuständigen Amt angibt, worauf die Berechnungen ja wieder neu laufen würden.Wie geht das dann da weiter?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

1

Nein ihr gehalt ist ihr gehalt, es sind eure kinder nicht ihre, wäre ja noch schöner :-) er muss sobald er zahlungsfähig ist nachzahlen und muss auch darlegen das und wieviel er verdient

3

Muss er den kompletten Betrag den ich vom UVG bekommen haben, zurück zahlen sobald er kann?

4

das weiss ich nicht, mein mann zahlt seit anfang an, aber ich nehme mal an ja

weiteren Kommentar laden
2

Hallo

Sein Selbstbehalt bleibt doch der gleiche.
Seine neue Freundin wird natürlich nicht mit rangezogen.

LG

5

Hallo,
nein, ihr Gehalt spielt überhaupt keine Rolle.
Wenn Du weißt, dass er ab März mehr verdient, musst Du ihn auffordern, die Gehaltsbescheinigungen bei Dir oder beim JA reinzureichen bzw. das JA fordert ihn dazu auf. Und auf der Grundlage erfolgt dann eine Neuberechnung.

6

Selbst wenn sie reich wäre, würdet ihr im direkten Falle keine Kohle sehen! Wäre ja noch schöner! Es sind eure Kinder!

8

Dann hoffe ich, dass er mir oder dem JA seine neue Gehaltsabrechnung auch gibt, falls das JA überhaupt danach fordert.

Also wäre es genauso, wenn ich mit einem neuen Partner zusammen ziehen würde, mein Ex trotzdem weiter zahlen müsste, obwohl er es bis jetzt ja auch noch nicht macht?!
Mein neuer müsste dann nicht für die Kinder aufkommen müssen, da es ja nicht seine sind oder liegt das da schon wieder anders?

13

Dein Neuer müsste nicht für die Kinder aufkommen. Für den Kindesunterhalt ist weiterhin der Vater zuständig. Allerdings muss dir bewusst sein, das du, falls du noch irgendwelche Unterstützung vom Amt bekommst, diese wahrscheinlich gekürzt bzw. gestrichen wird.
Mein Freund und ich rechnen nun hin und her, wir überlegen zusammenzuziehen. Er ist voll berufstätig, ich bekomme ALG2 und habe einen 400-Euro-Job. Und da wir nicht möchten das unsere Beziehung gleich zu Beginn am Finanziellen scheitert, rechnen wir nun durch, ob wir es uns "leisten" könnten, zusammenzuziehen.

LG Anika

9

Wenn sie zu ihm in die Wohnung zieht wird da sehr wohl was angerechnet.
Denn er zahlt ja von allem dann nur noch die Hälfte, also Miete, Versicherung und so.

10

Das wäre mir neu.Meine Tante ist mit ihrem Mann verheiratet und verdient sehr gut.Er hingegen verdient schlecht.Sie muss auch keinen Cent unterhalt für seine Tochter bezahlen.Die Mama bekommt für das Mädchen auch nur Unterhaltsvorschuss.Meinte Tante wohnt auch mit ihrem Mann zusammen.

Lg
sally87

11

Schließe mich an,das wäre mir auch neu und habe andere Infos von der UNterhaltsvorschußkasse bekommen...

12

Nein, ihr Gehalt wird auf keinen Fall mit angerechnet. Schließlich sind es eure Kinder...dafür müssen nicht Andere aufkommen.

Natürlich kann es sein, dass evtl. der Selbstbehalt deines Ex herabgesetzt wird, da er ja nur noch hälftige Kosten hat (meistens ;-)) Somit könnte der Betrag an KU steigen...sowas wird aber nur in den seltensten Fällen gemacht, da ja sonst indirekt die Freundin mitbezahlt.

Also bei uns wurde ich nicht mit einberechnet und das wird auch so bleiben. Seine Freundin ist nämlich nicht verpflichtet ihr Einkommen offenzulegen.

Wenn du der Meinung bist, dass dein Ex bald mehr verdient, dann geh aufs JA und versuche eine Neuberechnung zu veranlassen. Die fordern dann die Unterlagen von deinem Ex ein und dann wirst du ja sehen, ob er nun zahlen kann oder nicht...

LG

14

Hallo!

Ich finde es sehr bezeichnend, dass hier fast jeder der selbstverständlichen Überzeugung ist, die neue würde nicht auf das Einkommen, bzw. den Selbstbehalt des Mannes angerechnet. Zwar ist dem wahrscheinlich so, aber ich bekomme tierischen Puls wenn ich daran denke, dass einem neuen Partner der Mutter unverzüglich unterstellt wird, er könne sie unterhalten.
Geht er ein und aus, kann er nämlich sehr wohl für die Kinder aufkommen, die ebenfalls nicht SEINE sind.
Zwei-Jahres-Regelung hin oder her... ich fasse zusammen:

Ex und Neue: doppeltes Gehalt, aber nur sein Geld wird zur Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt.

Frau und Partner: Er kann (in jedem Fall nach gewisser Zeit) für das durch die Kindererziehung oftmals geringere Einkommen, welches ja Ex und Ex-Frau zu verantworten haben, für die Familie sorgen. Das ist sehr oft so!

LG
S.