Unterhalt vom Vater wie mit Hartz 4 verrechnet

Hallo

Ich hab mal ne frage ....z.zt bekommt mein Sohn ( 2 jahre ) noch den vollen Hartz 4 satz , da sich die es noch nicht geregelt ist wieviel Unterhalt mein Noch Mann zahlen muss.... Jetz frag ich mich wie das ist wenn er mehr Unterhalt zahlen muss als mein kleiner Hartz 4 bekommt.... ( also sagen wir er bekommt statt 215 .... 350 euro Unterhalt .....) und wie läuft das dann mit dem Kindergeld wie wird das dann angerechnet , da des ja eigltich auch das einkommen von meinen Sohn ist

Also mir ist schon klar das ich dann für den kleinen kein hartz 4 mehr bekomm , aber wie läuft das mit der Miete , da die ja auch zum Teil auf mein Kind angerechnet ist ..... und vorallem wenn mein Noch Mann den Unterhalt mal nicht zahlt , bzw. er in 1 Jahr seine arbeit verliert und dann nicht merh soviel zahlen kann.... bekomm ich dann wieder ganz normal des Hartz 4 für mein Sohn ... ???

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Ganz einfach:
Solche Einnahmen, die nicht unter Erwerbseinkommen fallen, werden 1 : 1 angerechnet auf EURE ALGII, da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

Sobald sich Dein Einkommen wieder nach unten ändert, wird das im Rahmen des ALGII-Bedarfes ausgeglichen, allerdings kannst und wirst Du ja auch wieder selbst Geld verdienen, wenn der Kleine 3 Jahre alt ist.

Gruß,

W

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Hallo

danke für die Antwort...naja bis ich weider arbeiten kann wird es noch nen bissel länger dauern leider .... bin schwanger und bekomm ja dann erstmal Baby... hoffe das ich aber dann wenn die kleine Maus 1 jahr ist nen Krippen platz bekomm ... will auch mal wieder aus dem Haus und arbeiten .... ich glaub ich bin so ein mensch der die Arbeit als selbstwertgefühl aufbesserung brauch ...lol

lg Martina

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hi, da das geld letztendlich eh zusammen ausgeführt wird, ist es egal, kindergeld und unterhalt wird eh voll angerechnet........ ist gehuppt wie gesprungen, mehr geld hast du deswegen auch nicht, der dazuverdienst bei hartz iv beträgt 100 euro............

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Alles was Du bekommst an Geldern, wird voll angerechnet.Da Ihr eine BG seid, ist es ganz irrelevant wer von euch da dann Unterhalt bekommt.

Ich kann mal eine Beispiel geben wie es bei mir ist.

Mein *noch* Ehemann zahlt nichts, weder für mich noch für die Kleine.
Nun bekomme Ich von der Unterhaltsvorschusskasse für meine Maus rund 133,00€ -.-* aber eigentlich würden mir über das doppelte zustehen, wenn Er mal zahlenm würde.
Für mich wären es gute 600€ die Er zahlen müsste.

Da Er nicht zahlt musste ich auch ALG II beantragen, da wird natürlich alles angezogen was reinkommt.Ist ja klar.
Wenn Er zahlen würde, dann würd es mir Geldlich auch besser gehen wie jetzt.

Also wenn Mann nicht zahlt, ab zur Unterhaltsvorschusskasse.


lG Tanja

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Guten Tag.

Wenn Dein Sohn seinen Bedarf (also der Regelsatz für ihn plus anteilige Miete und Heizkosten) über seine "Einkommen" selbst decken kann, fällt er aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Dann bekommst nur noch Du Alg II, also Deinen Regelsatz, Alleinerziehendenzuschuß und anteilige Miete.

Solche Einkommen des Kindes sind:
- Unterhalt
- Kindergeld
- eventuell Wohngeld (die ARGE wird Dich eh früher oder später auffordern, Wohngeld fürs Kind zu beantragen und damit wird überprüft, ob er seinen Bedarf über sein Einkommen decken kann).

Sind die Einkommen Deines Sohnes höher als sein Bedarf, wird das nicht verbrauchte Kindergeld bei Dir wieder als Einkommen angerechnet.
Du musst darauf achten, dass das Einkommen Deines Sohnes aber auch um die 30,- Versicherungspauschale bereinigt wird und dass erst dann der Rest Kindergeld wieder Dir als Einkommen angerechnet wird.

Hie kannst Du alles nachlesen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/KinderBedarfsgemeinschaft.aspx

Kann Dein Sohn seinen Bedarf nicht decken, bleibt er ganz normal in der Bedarfsgemeinschaft und Kindergeld und Unterhalt wird ganz normal als Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Gruß von der Hedda.