Alleiniges Sorgerecht darf das Kind m 14 z Papa ziehen? Oder kann ich

das entscheiden?
Wir sind nicht verheiratet gewesen und ich habe das ALLEINIGE SORGERECHT... trotzdem habe ich eine Frage, wenn das Kind mit 12 oder 14 JAhren sagt, jetzt will ich zu Papa ziehen, darf das Kind das denn tun? Wenn ich dagegen wäre....???
Will jetzt hier auch nicht erklären müssen, warum u wieso hier gehts jetzt nur grundsätzliche um die Rechtslage... wenn jemadn bescheid darüber weis und mir weiterhelfen kann BESTEN DANK & EUCH ACUH WEITERHIN ALLES ALLES GUTE;-)

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Wenn das Kind 12 o. 14 Jahre alt ist, kann es wohl eigene Entscheidungen treffen! Wenn das Kind also zum Vater ziehen MÖCHTE, Du es aber verbietest, können Kind und Vater klagen und dann bist Du mal ganz schnell Dein SR los!

Wer nicht zu Gunsten des Kindes entscheiden kann, sollte auch kein SR haben!

Wenn es soweit ist - ich nehme an, Dein Kind ist noch klein - kannst Du ja mit Deinem Kind mal REDEN, das kann unglaublich helfen.

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Hallo,

da muss ich dir aber mal widersprechen. Bis zum 18. Geburtstag ist das Kind minderjährig und kann nicht einfach so entscheiden wo es leben möchte. Dem Kindeswohl zu entsprechen heißt nicht zwangsläufig dem Willen des Kindes in jeder Lebenslage nachzugeben.

LG Yoli

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Das ist korrekt! Daher sollten die Gründe erfragt werden, WARUM das Kind zum Papa hin oder von der Mutter weg will!
Einfach zu sagen, "ich hab alleiniges SR, ich entscheide, Du darfst halt nicht" ist wenig zielführend!
Wenn eine Mutter sich bei einem kleinen Kind schon Gedanken macht "wie verhindere ich, dass mein Kind mit 14 von mir wegzieht" stecken wohl ganz andere Sachen dahinter.

Meine Stieftochter macht zu Hause bei ihrer Mutter zeitweise sehr schlimme Zeiten durch. Wenn sie irgendwann umziehen möchte, um von ihr wegzukommen, wundert es mich nicht!

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so jetzt hat mir nicht einer wirkl eine Antwort geliefert Frage war doch ob es grundsätzlich geht und wozu dann SORGERECHT???? Man will ja nicht gleich mit Anwalt und Gerichtsurteil kommen Wie seit IHR denn drauf???

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Bis das Kind 18 Jahre alt ist entscheidest DU wo es lebt. Das Sorgerecht ist hier zweitrangig.

Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und entscheidest.

Es müssen schon gravierende Dinge bei Euch falsch laufen, damit ein RIchter Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht nimmt.

Alles Gute

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Hallo,

spätestens mit 14 Jahren ist der Kindeswillen entscheidend, egal, wer das Sorgerecht hat. Bis 18 findet zwar eine Anhörung des Kindes statt, ein Richter wird aber ohne sehr guten Grund nicht gegen den Willen des Kindes entscheiden. Unter 14 kommt es darauf an, da gibt es solche und solche Entscheidungen. Gerichtlich kann dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ggf. das Sorgerecht übertragen werden (wenn die Mutter ohne Grund einem Umzug nicht zustimmt).

LG bluehorse

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Meines Wissens kann das Kind ab 14 entscheiden. Vorher könnte das Kind den Rechtsweg gehen und eine Anhörung vor Gericht verlagen.

Abgesehen von der Rechtslage gibt es nicht vieles was so unklug ist, wie einem Pubertierenden seinen Willen aufzuzwingen.

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Hallo,

Aber gilt das nicht eigentlich nur für den Fall, dass beide Elternteile sorgeberechtigt sind? Wenn das Kind zum Vater wollte würde das doch eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bedeuten und dieses ist doch Teil der elterlichen Sorge. #gruebel

LG Yoli

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Hallo Yoli,
nein, das gilt generell. Ich bin auch mit 15 Jahren zu meinem Vater gezogen, obwohl bis dahin meine Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Es gab eine Anhörung beim Familiengericht und vorher einige Termine mit einer Sozialarbeiterin vom Jugendamt und dann wurde meinem Vater das Sorgerecht übertragen.

Viele Grüße Sabine

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Wenn Du die alleinige Sorge hast, dann entscheidest Du, bis das Kind 18 ist.

Gruß

Manavgat

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also Danke allen ;-)für die Antworten, #winke aber welche gilt nun#zitter??? Wo gibt es LINKS zum nachlesen...?#kratz

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Das ist nicht richtig. Zumindest ab 14 gilt der Wille des Kindes. Wenn der (allein) sorgeberechtigte Elternteil nicht zustimmt kann das gerichtlich entschieden werden. Und wenn nichts schwerwiegendes entgegensteht wird dem Willen den Kindes entsprochen.
Mein Mann (ohne Sorgerecht) bekam das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorgerecht übertragen - gegen den Willen der Mutter und auf den Wunsch der Tochter.

LG
bluehorse

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