Zählen Stipendien als Einkommen?

Hallo,

mein werter Ex will jetzt seinen Doktor machen und ein Stipendium beantragen. Da er bis jetzt keine Alimente gezahlt hat und ich UHV bekomme, möchte ich gerne wissen ob ein Stipendium angerechnet wird. Hab mich im Internet schlau gemacht und rausgefunden, dass er zwischen 1000-1200 Euro monatlich erhalten würde. Das Stipendium wird für 2 Jahre bewilligt.

Danke für euer Info

lg

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Nein, Stipendien sind zweckgebunden. Und wenn nicht, was willste Du da an Geld kriegen wollen??? Nach Abzug der Studiengebühren, Aufwendungen für Bücher und Fahrtkosten bleiben dem Herrn Doktor in Spe ehr nur wenige Kröten, die weit unter Selbstbehalt liegen.

Kassieren kannst Du eben erst wenn er fertig ist und anstatt unbezahltem Praktikum einen richtigen Job hat.

Ute

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Danke,

Wir leben in Rheinland-Pfalz, da fallen Gebühren fürs Zweitstudium oder für die Überschreitung der Regelstudienzeit an. Du bist also als Doktorand als regulärer Student für 200 Euro eingeschrieben und hast den Ticket umsonst. Außerdem lebt er bei seinen Eltern, d.h. Essen, Miete fallen bei ihm weg. Er wird seinen Doktor in Literaturwissenschaft schreiben, da gibt es auch kein Praktikum. Es nervt mich einfach langsam, dass er mit über 30 noch nie gearbeitet hat und alles versucht, um weiterhin auf Kosten anderer zu leben. Das Kind wird größer und es geht ihm "am Arsch" vorbei wie ich über die Runden komme. Selbst von den 1000 Euro könnte er locker 200 Euro Unterhalt zahlen und es bleiben ihm immer noch 800 Euro "Taschengeld" übrig! Er hat keine Fixkosten, außer sein Handy villeicht#augen

Ich hoffe sehr, dass das J.A. was tun wird!

lg

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Weder JA noch ein eigener Anwalt kann da etwas tun. Der Selbstbehalt von 980 € bleibt ihm, egal ob er bei den Elter mietfrei wohnt und mit dem lebensnotwendigen versorgt wird.

Irgendwann muß es auch mal gut sein mit Wut und Hass. Du selbst hast Dir diesen Vater für Dein Kind ausgesucht! Und jetzt akzeptier die Gegebenheiten! Es wird Di auf längere Sicht nicht anderes übrig bleiben, als mit dem was möglich ist klar zu kommen. Wenn er irgendwann villeicht mal Geld verdient , dann wird was zu hoen sein - eher eben nicht.

Ich bekomme aus anderen ( auch juristisch nicht anfechtbaren Gründen ) ein drittel des mir zustehenden KU. Es regt mich schon lange nicht mehr auf - denn ich finanziere meine Kinder schon immer autonom. Und soll ich Dir was verraten: Dafür respektieren mich meine Kinder . Das ist das Geschenk , was Du am Ende bekommst.

Ute

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Siehs positiv, als Herr Dr. hat er hinterher die Chance gutes Geld zu verdienen. Und wenn er z.B. an der Hochschule bleiben will, ist der Dr. nun mal die Voraussetzung.
Von dem Stipendium wirst Du nix sehen, aber vermutlich bekommst Du doch Unterhaltsvorschuss vom JA - und keine Sorge, wenn er mal verdient, holt sich das Jugenamt die ganzen Vorschüsse bei ihm zurück, das wird er schon noch zu spüren bekommen.

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Alles soweit richtig, bis auf das:

aber vermutlich bekommst Du doch Unterhaltsvorschuss vom JA - und keine Sorge, wenn er mal verdient, holt sich das Jugenamt die ganzen Vorschüsse bei ihm zurück, das wird er schon noch zu spüren bekommen.

Nein, nur wer zahlungsunwillig(!!!!!!!) muß den UVG zurückzahlen, wer zahlungsunfähig nicht.

Ich weiß, die JA versuchen immer wieder Geld aus geringverdienenden Väter entgegen der Gesetzteslage herauszupressen. Aber Fakt ist: Zahlungsunfähige Väter müssen den UVG nicht zurückzahlen!

Und der KV hier ist eben nunmal derzeit zahlungsunfähig.

Ute