Kindesunterhalt

Hallo zusammen, ich hätte eine Frage wegen des Unterhalts.
Der Kindsvater hat bei unserer Trennung, eine Versicherung für die Kinder, die wir noch zu Ehezeiten abgeschlossen hatten, übernommen bzw. er zahlt weiterhin den Beitrag, ebenso teilte er mir mit, dass er die Kinder mit in seiner Unfallversicherung behält und ich nur für mich eine Unfallversicherung abschließen sollte. Die Schule unserer Tochter kostet im Jahr 220 Euro, die auch bisher der Vater bezahlt hat. Bisher dachte ich immer, dass er das freiwillig tut und nach langem hin und her wegen des Unterhalts, haben wir nun beide von unseren Anwälten ausrechnen lassen, was an Unterhalt zu zahlen ist. Mein Anwalt brachte viel mehr raus als seiner und als er mir dann die Berechnung seines Anwalts zukommen ließ, wusste ich auch warum. Er rechnet alles mit auf den Unterhalt an, also Versicherung, Unfallversicherung und Schule. Nun meine Frage: Darf das alles mit angerechnet bzw verrechnet werden, bisher tat er ja immer so, als würde er das freiwillig tun.

wünsch allen noch einen schönen sonnigen Tag.

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Naja eigentlich ja nicht, nur muss er auch nicht für die Schule zahlen, wieso zahlt Ihr für die Schule? Steh auf dem Schlauch, dachte Schule sei vom Staat bezahlt aber ok. Er muss die Kinder auch nicht mitversichern. Soll er das kündigen und dir den vollen Unterhalt zahlen dann musst du die Kinder eben versichern.

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Ich schließ mich mal der Vorschreiberin an.
Wenn du mehr Unterhalt willst,kannst du wohl nicht auch noch verlangen ,daß er Schule und Versicherung komplett für die Kinder zahlt.
Selbst wenn er es bisher freiwillig gemacht hat ,er MUSS es nicht.
Warum muß man überhaupt für Schule zahlen?

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Dachte schon ich habe was verpasst #schein Ist mir auch neu, denk aber mal das Madam das Kind eventuell auf eine Privatschule oder ähnliches schickt, wo sie dann eben aufkommen muss für oder sie auf eine Staatliche Schule geben.....

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Büchergeld, Kopiergeld, Materialien...

Das gibt es auch an staatlichen Schulen ;-)

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Der Kindesunterhalt ist dazu da um den Lebensunterhalt der Kinder zu bestreiten. Wenn er die Kinder versichern möchte kann er das gerne tun, aber er DARF dies nicht vom Unterhalt abziehen.
Mein Ex hat das auch mal versucht und vom Jugendamt eine auf den Deckel bekommen.

Zum Schulgeld: auch dies darf er soweit ich weiß nicht abziehen, denn es sind Betreuungskosten. Diese werden normalerweise auf beide Elternteile aufgeteilt, je nach Einkommen. Sprich wenn er gut verdient müsste er es eh komplett selber zahlen sofern du arbeitslos bist zum Beispiel, wenn ihr beide normales Einkommen habt müsst ihr eben 50:50 zahlen. Betreuungskosten sind nämlich auch nicht im Unterhalt enthalten und müssen darum extra geklärt werden. Dies sollte der Anwalt alles wissen, aber man kanns ja immer erstmal versuchen..... :-[

Aber meine Meinung über gewisse Väter sinkt eh von Tag zu Tag :D

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Er MUSS die Versicherung ja nicht machen, somit spart er sich das auch ein und kann den vollen Unterhalt zahlen, die Summe der Versicherung fällt dann wieder auf die KM zurück.....Man kann es sich ach unnötig schwer machen :-)

Und Schulen kosten soweit ich weiss nichts, ausser das Material dazu und das ist einplanbar und somit kein Sonderbedarf wo der KV sich beteiligen muss.

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Wenn es Kosten für die Unterbringung nach der Schulzeit in einem Hort beispielsweise sind, dann sind es Kinderbetreuungskosten und müssen aufgeteilt werden.
Sie sagte ja nicht wofür 220€ ausgegeben werden in der Schule....

Und richtug, niemanden zwingt ihn die Versicherung zu machen, aber wenn er sie macht kann er dies nicht der KM auferlegen bzw vom Unterhalt abziehen, viell. würde die KM ja auch ne billigere Unfallversicherung bekommen und unterm Strich sogar noch sparen.... Da könnte ja jetzt jeder kommen und sagen die Mutter brauch keine 250euro, ich nehm 100euro und spar die für mein Kind im Bausparvertrag und das zieh ich der Mutter vom Unterhalt ab. So gehts nunmal nicht und es ist nicht Sinn der Sache weils um die Sicherung des Lebensunterhalts der Kinder geht!

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