Scheidung, Prozesskostenbeihilfe Frage!

Hallo,
ich lebe seit über 1 Jahr von meinen Mann getrennt und die Scheidung ist eingereicht und im vollen gange!
Er hat für sich Prozesskostenbeihilfe beantragt und einen Anwalt der alles regelt und da wir uns einig sind habe ich keinen Anwalt genommen und wir warten jetzt auf den Scheidungstermin.
Jetzt ist mir aber in Gedanken gekommen das doch trotzdem sicher Kosten au mich zukommen werden oder?
Ich meine das Amtsgericht will doch auch sicher geld von mir nach der Scheidung.
Muss ich jetzt auch noch schnell Prozesskostenbeihilfe oder sowas beantragen?
Ich kann diese Kosten keinesfalls zahlen da ich ALGII beziehe!

LG
Nic

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Hallo!

Natürlich kommen Kosten auf Dich zu die Du zu zahlen hast.

Warum sollte Eure Scheidung (Privatvergnügen) zu Lasten des Steuerzahlers gehen?

Ob Du jetzt noch Prozesskostenhilfe beantragen kannst, da das verfahren läuft, weiß ich nicht.

Hieße aber in Deinem Fall auch nur, das Du die Kosten abstottern kannst.

Geh mal zum Amtsgericht zur Beratungsstelle und mach Dich schlau.

Gruß

misses_b

2

hallo,

mein freund wurde in diesem jahr geschieden und seine anwältin meinte damals, das sie nicht beide vertreten kann, auch wenn sie sich einig sind.

ich war beim gespräch damals mit bei und hörte still zu, ohne mich zu wort zu melden denn es ging ja nicht um meine scheidung.

sie sagte damals das sich jeder einen anwalt nehmen muss, das dies neu sein würde. wenn einer keinen anwalt hat, so kann nicht geschieden werden.

mache dich noch einmal schlau, nicht das ihr auf einen termin wartet und du dann enttäuscht bist weil es sich noch nach hinten ziehen könnte wegen deinem fehlenden anwalt.

alles gute #klee

3

Hi,

ja, auch auf dich werden Kosten zukommen.

Bei uns (vor 1 Monat geschieden) war es so:

- ich hatte einen Anwalt = Anwalts- und Gerichtskosten i.H.v. 2.100 Euro

Ich hab PKH beantragt und kann die Kosten nun mit monatlichen Raten i.H.v. 75 Euro abtragen.


Mein Ex-Mann hatte keinen Anwalt und muss ca. 500 Euro Gerichtskosten zahlen. Er hat (auch erst danach) PKH beantragt und zahlt diese KOsten nun ebenfalls mit 75 Euro monatlich ab.

Wenn du wirklich so wenig Geld zur Verfügung hast, kann es auch sein, dass du über die PKH nichts oder nur einen geringen Monatsbeitrag zurückzahlen musst.

2 Anwälte sind bei einer Scheidung nicht notwendig. Solange alles geklärt ist, kein Problem. Sollte er dann trotzdem mit "komischen Anträgen" kommen, kannst du dich immernoch beraten lassen / einen Anwalt nehmen.

LG
ploetschi

4

Hallo Nic,

ich glaube hier muss mal einiges grundlegend klargestellt werden.

Der die Musik bestellt, zahlt sie auch ;-)
Soll heissen, dein Noch-Mann hat die Scheidung eingereicht. Er hat dafür Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) bekommen. Sein Anwalt wurde ihm beigeordnet. Das Verfahren nimmt seinen Lauf.

Du stimmst der Scheidung nur zu. Sollte es keine anderen Dinge geben die geklärt werden müssen, bedarf es für dich keinen Anwalt. Der Versorgungsaugleich wird normal durchgeführt und ihr werdet geschieden, wenn du ihm Termin nach Anhörung nochmals zustimmst.

Gerichtskosten werden auf dich keine zukommen, da die Kosten deines - dann - Ex-Mannes durch die Verfahrenskostenhilfe abgedeckt sind.

Liebe Grüße
und alles Gute für dich
Moesha1409

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Hi,

das stimmt so nicht. Denn die Gerichtskosten (NICHT Anwaltskosten) werden dennoch auf beide aufgeteilt. So war es bei uns erst vor einigen Wochen.

LG
ploetschi

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Der Mann der TE hat Verfahrenskostenhilfe erhalten, eben WEIL er ANWALTS- und GERICHTSKOSTEN nicht zahlen kann. Von daher übernimmt auch die Staatskasse die Gerichtskosten.

Die TE wird keine Gerichtskosten zahlen müssen. Sie hat die Scheidung nicht eingereicht und sie hat sich selbst - d. h. ohne Anwalt - vertreten, da sie der Scheidung nur zugestimmt hat.



LG
Moesha1409

PS: Selbst wenn keine Verfahrenskostenhilfe gezahlt worden wäre und der Mann der TE hätte das Geld gehabt um Anwalt und Gericht zu zahlen, wären auf sie keine Anwaltskosten zugekommen, da sie die Scheidung nicht eingereicht hat und sich selbst - ohne Anwalt vertreten hat. Natürlich kann man sich dann im Innenverhältnis teilen....sofern man noch zusammen sprechen kann ;-)
Im Tenor lautet das es dann: Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Soll heissen, jeder trägt seine Kosten selbst. Sie hat aber keine Kosten verursacht und muss daher auch keine tragen !

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Hallo

wende dich ans Amtsgericht , die müssten dir weiter helfen . Solange du ALG2 bekommst musst du kein geld zurück zahlen . erst wenn du wieder arbeiten gehst kann es sein ( je nach einkommen des du des Geld zurück zahlen musst in raten .

Lg Martina

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Ich Danke euch allen für eure Antworten!
Jetzt bin ich schonmal ein wenig schlauer:-)
#danke
Nicole