Unterhalt gegenseitig aufgehoben, wie gehts nun weiter?

Hallo, ich frage für meine Schwester. Beide Elternteile haben den Unterhalt aufgehoben.

Je 1 Kind lebt bei einen Elternteil, also 2 Kinder haben die beiden zusammen.

Beide zahlen den anderen 133€. (Sie leben beide getrennt in Haushalten, nicht verheiratet)

Der Vater arbeitet, meine Schwester bekommt Alg2 und macht Schule.

Jetzte meine Frage, für den Vater ist es ja super das er mehr Geld in der Tasche hat, wie ist es aber für meine Schwester? Laut Jugendamt soll Sie ein Schreiben für das Jobcenter schreiben das hier ein besonderer Fall vorliegt, daher die aufhebung des Unterhalts.

Hat jemand erfahrungen damit?

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Sister soll sich einen Job suchen und schon hat sie auch mehr Geld in der Tasche.

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Danke für den Tip! Sie macht Schule zur weiterbildung 2 Jahre lang um in Arbeit zu kommen.

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Ja weil Jobs gerade für Alleinerziehend vom Himmel fallen ....

Martina

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Die 133 haben sie sich vorher gegenseitig gezahlt und jetzt nicht mehr oder verstehe ich das falsch?

Aber mal im ernst ob ich 133 euro bekomme und diese wieder zurück zahle oder ob ich einfach nix bekomme dafür aber auch nichts zahlen muss.....es bleibt sich doch gleich oder?

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Ja genau so sieht es aus. Ein hin und her mit dem Geld, daher auch die Aufhebung. Bedenken gibts es halt wegen dem Arbeitsamt, denen muss Sie ja vorlegen das Sie Unterhalt bekommt.

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Also wenn die nicht verstehen, dass es in dem Fall gehupt wie gedupt ist weis ich ja auch nicht.
Deine Schwester muss nur die Situation schildern und dann müsste denen ja auch klar werden, dass es außer ein hin und her von 133 euro nichts gebracht hat.

Ich selbst weis, dass die Ämter da manchmal etwas komisch denken, ich bin genau 1 1/2 Monate vor meinem Mutterschutz Arbeitlos geworden und da wollten die mir doch ernsthaft Adressen zum bewerben geben#klatsch
Ich hab die dann nur ganz trocken gefragt wer mich wohl ende 8 Monat für die kurze Zeit einstellen sollte:-p
Nach einem Gespräch mit einem Kollegen, gab mir der gute Mann dann doch keine Adressen mit.

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Hallo,

das mit der Aufhebung des Unterhalts ist so erst einmal nicht ganz richtig.

Eigentlich ist es so, dass in der Düsseldorfer Tabelle geschaut wird, welcher Unterhalt gestaffelt nach Einkommen den Kindern zustehen würde.

Deine Schwester ist zunächst einmal nicht leistungsfähig, da sie ALG 2 erhält.

Der KV könnte möglicherweise den Mindestunterhalt an die Schwester zahlen, da er arbeitet.

Aber um das beurteilen zu können, müsste man wissen, wieviel er verdient, ob er noch weiteren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist.

LG

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Wer hat denn den Betrag von 133 Euro festgelegt?

Wenn deine Schwester Alg2 bekommt, muss sie keinen Unterhalt zahlen, und ich denke, das JC wird prüfen, ob der Kindvater weiterhin unterhaltspflichtig ist.