Wie kann man so stur sein???

Soooo... nachdem der erste begleitete Umgangstermin abgelehnt wurde (ich berichtete), hat das JA nun erneut Kontakt zum Vater aufgenommen.

Es wurde ihm vorgeschlagen, dass diese Termine auch bei ihm zuhause stattfinden könnten oder eben in der entsprechenden Einrichtung dafür.

Ergebnis: NEIN. Zuhause bei ihm ginge das schon mal gar nicht und er weigere sich nach wie vor diese Termine wahrzunehmen.

Das JA meinte nun, sie werden das ans Gericht weiterleiten.

Frage: Was passiert dann? Es ist doch nun mal ein Urteil gefallen was den Umgang angeht... geht der ganze Mist jetzt wieder von vorne los?

Mein RA meinte man könne ihn ja nicht zwingen. Aber wenn nirgendwo schriftlich fixiert ist wie der Umgang stattzufinden hat, bin ich ja wieder seiner Willkür ausgesetzt...

Was macht das Gericht jetzt?

LG

Arletta (völlig verzweifelt kurz vor der Entbindung, die heute Fragestunde hat und der ihr großes Mädchen einfach nur noch leid tut)

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Hallo,

es ist jetzt wirklich nicht böse gemeint aber wieso machst Du Dir überhaupt noch so viele Gedanken darum. Das Gericht hat ganz klar gesagt Besuchskontakte nur in Begleitung und der leibliche Vater lehnt das ab.

DU musst jetzt überhaupt nichts. Er kann die Besuchskontakte mit Begleitung wahr nehmen oder er lässt es. Mehr Optionen hat er nicht.

Das Jugendamt teilt dem Gericht mit Herr XY will keine Besuchskontakte in Begleitung wahr nehmen das Gericht legt das schreiben in die Akte und dann passiert gar nicht s mehr bis er sich meldet und sagt ok jetzt bin ich bereit mich nach dem Urteil zu richten.

Wen er anfängt Dich zu belästigen dann verweist Du ihn auf das Urteil und legst den Hörer auf. Macht er das ganze schriftlich druckst Du das ganze aus und schickst das ans Jugendamt damit die das in Eure Akte packen können.

Fertig!

Du brauchst Dich auf überhaupt nicht s mehr ein zu lassen nicht mal mehr mit ihm zu reden es sei den er kommt an und verkündet er ist bereit sich an das Urteil zu halten dann musst Du natürlich kooperieren.

LG Dore

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Ganz ehrlich....

weil ich seit drei Jahren um geregelten Umgang kämpfe. Erst gab es während der Unterhaltsklage (ich muss hier betonen das alles, was ich gerichtlich geregelt habe nur auf diesem Wege zu regeln war, ich habe lange auf Unterhalt verzichtet um es im Guten zu klären) keinen Umgang weil die böse Mama ja nicht auf KU verzichten wollte, dann war er zeitweise einfach gar nicht zu erreichen, dann fand Umgang total unregelmäßig statt usw... da könnte ich ein Buch drüber schreiben.

Ich bin einfach enttäuscht und verstehe ihn nicht... wir haben ein so tolles Kind... und er verpasst alles...

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Es ist klar dass du enttäuscht bist, aber hör auf ihm hinter her zu rennen. Wenn er nicht will, dann will er nicht und du kannst weder was dafür noch das Kind und er ist derjenige der nachher dem Kind erklären darf wieso er nicht wollte.

Leb dein Leben, schliess damit ab sonst wirst du daran kaputt gehen. Du hast alles getan was du tun konntest, aber richte danach nicht dein Leben. Mach dir und dem Kind das Leben so schön es geht ohne Vater und wenn er den Kontakt möchte und ihn auch so möchte wie es vom Gericht entschieden wurde, dann lass es zu, aber so lange pack es in eine Ecke und kümmer dich um andere Dinge

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Ist denn tatsächlich "nirgendwo fixiert wie der Umgang stattzufinden hat"?

Wie ist denn das mit dem begleiteten Umgang festgehalten? Nur mündlich?

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Gerichtlich.

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Ganz ehrlich mehr als gerichtlich geht doch gar nicht ! Mach Dir nicht so viele Gedanken!

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Lass los.

Der ist kein Verlust.

Gruß

Manavgat

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Hey
du musst lernen das es dir am Hintern vorbei gehen sollte.
Er merkt doch das er dich mit seinem Verhalten kriegt und du bist ein Spielball für ihn.
Er will nicht und gut ist das wird dem Gericht mit geteilt und dann passiert erst mal gar nichts.
War bei uns nicht anders.Klar ist es für die Kinder schlimm aber ich drücke meinem Kind niemanden auf der es nicht will,das hat mein Kind nicht verdient.
Mitlerweile ist es so das meine kleine bald 3 Jahre alt wird und auch seit 3 Jahren keinen Kontakt besteht weil er keinen Begleitenden Umgang will.
Für mich ist der Zug abgefahren er gehört nicht mehr in unser Leben und es geht uns gut damit.
Kein Ärger mehr und nicht ständige Verhandlungen beim Gericht.
Zwingen kann man ihn leider nicht weil leider ist es so Rechte wollen sie alle haben mit reden bestimmen und und und aber wehe dem die Pflicht ruft

Carow

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Hallo Arletta,

lass dich von seinem Theater nicht beeindrucken. Es gibt eine festgelegte Regung für den Umgang. Er hat sich daran zu halten oder es wird kein Umgang stattfinden.

So lange wie es kein neues Urteil gibt besteht der Betreute Umgang.

Fg blaue-rose