KV Umgangsrecht, wer zahlt Schäden!?

Hallo,

mich beschäftigt seid ein paar Tagen eine Frage.
Mein Sohn trägt seid einigen Wochen eine Brille. Diese ist leider nach 2 Wochen im Kindergarten zu bruch gegangen und eine neue musste angeschafft werden.
Da mein Sohn zwar sorgsam damit umgeht, seine geschwister aber nicht so und mein Ex Mann auch nicht der umsichtigste und sorgsamste Mensch ist (ohne das jetzt zu böse zu meinen) habe ich nun Sorgen das sie beim nächsten Besuch dort zu bruch gehen könnte.

Wie ist sowas zu regeln, wenn der Fall eintrifft?
Muss ich dann die neue Brille zahlen oder ist dann der KV verantwortlich für den Ersatz aufzukommen?

Hoffe ihr habt ein paar Tips :)

LG

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Ich würde Dir dringend empfehlen, die Brille zu versichern.

lg c

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Na das kommt jetzt drauf an.

Eine Standard-Kassenbrille für ein Kind kosten ca. 20 EUR.

Ob sich da irgendeine Versicherung lohnt mag jeder selber entscheiden.

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Nun gut, da die TE die Frage nach Schadenersatz gestellt hat, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um eine 20€-Kassenbrille handelt, denn bei solcher würde es sich wohl nichtmal lohnen den Vater zur Verantwortung zu ziehen, richtig?

Es wäre aber eine alternative Idee, nur noch solche Modelle anzuschaffen.

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Hallo

Schau mal hier unter Sonderbedarf.

http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

Du musst sie eigentlich zahlen. Ab er vielleicht zahlt ja dann auch der KV

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Hm.. wirklich Ahnung habe ich leider nicht aber als mein Sohn seine Zahnspanne beim Papa "zerlegt" hatte ... weis heute noch nicht wie das passiert ist^^ hat das die Haftpflichtversicherung vom Papa übernommen.. wahrscheinlich weil mein Kleiner da ja nur zu Besuch war oderso.

LG

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Ich denke eher, das dein Ex gesagt hat, er hat sie kaputt gemacht.

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Wenn man seine eigenen Sachen zerstört zahlt das eigentlich nicht die Haftpflichtversicherung. Die ersetzt ja nur Drittschäden.

War der Vater irgendwie involviert was ihm als Verschulden angelastet werden konnte?

Ansonsten ist mir das nicht klar.

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Als Grundregel ist zum Schadensersatz der verpflichtet der etwas schuldhaft kaputt gemacht hat.

Es hängt also von den Umständen ab. Wenn der Vater den Schaden nicht verursacht hat und auch nicht seine Aufsichtspflicht verletzt hat muss er regelmäßig auch nichts ersetzen.

Inwiefern über den Umweg von Sonderbedarf etc. etwas gezahltw erden muss lasse ich mangels Kenntnis aussen vor.

Was kostet denn die Brille?

"Normlaerweise" dürfte es sich doch nicht um nennenswerte Summen handeln, wenn keine Sonderanfertigung vorliegt.

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Hallo,

danke schonmal für die Antworten.
Also logisch war mir das ich die erstanschaffung selbst zu tragen habe, den Defekt im Kindergarten auch.
Bei der erstanschaffung waren es 128€, beim zweiten mal 148€ da die Krankenkasse die Zuzahlung für die Gläser ablehnte, da die Brille erst 2 Wochen alt war.

Mein Ex ist nicht haftpflicht versichert (schön blöd).
Noch ist die Brille aber kein 3. mal kaputt, nur ich rechne leider damit das es passieren wird und wollte mich eben vorab absichern wer denn den schaden zahlen muss, sofern einer passiert.

Ich befürchte allerdings das ich auf den Kosten hängen bleiben würde :(

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mein sohn hat sich im kindergarten – ist einige jahre her – mit einem mädchen gestritten und dabei ist ihre brille zu bruch gegangen. es war unklar, wer schuld ist, aber wir hätten die reparaturkosten natürlich übernommen. die mutter des mädchens hat aber abgewunken und gemeint, sie hätte sowas wie eine vollkaskoversicherung. das fände ich ganz sinnvoll bei einem kleinen kind.
grüsse, ks

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Das wirst du dann zahlen müssen, wenn dein Sohn die Brille kaputt macht.

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Du kannst doch eine brillenversicherung abschließen!

Gruß

Manavgat