gibt es frist für unterhaltszahlung ?

guten abend,

vielleicht weiß das ja hier jemand...
bis letzten Monat hab ich noch unterhaltsvorschuss erhalten
nun kann mein mann wohl wieder zahlen, nur leider nicht zum 30. oder 1. des monats, wie ich es bräuchte :-(
er erhält sein gehalt wohl irgendwann zwischen dem 1. und 3. eines monats und nach erhalt macht er mir dann die Überweisung fertg...das ist für mich sehr sehr ungünstig und wird mich kurz oder lang sicherlich mal ins minus befördern :-[
ich hab mein Konto noch nie überzogen gehabt und bin nicht gewillt, dass durch ihn so hin zu nehmen
gibt es eine frist, bis wann der vater den unterhalt im Monat zu zahlen hat?
danke schön

vg

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Hallo,

also mir hatte meine Anwältin mal gesagt, dass der Unterhalt bis zum 3. des Monats auf dem Konto sein müsste. wo das allerdings steht habe ich nicht gefragt.

Kannst du deine Kosten (ich denke Miete und so wird es sein bei dir) nicht erst zum 10. oder 15. abgehen lassen? Mein Vermieter z. B. hatte nichts dagegen, ich hatte ihm von Anfang an gesagt, dass mein Lohn erst zw. dem 1. und 6. des monats auf dem Konto ist und es mir so lieber wäre.

lg, verena

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Huhu,
Mein Ex wollte ab diesen Monat auch zahlen, bekommen hab ich bis jetzt aber noch nichts (glaub aber auch nicht dran dass da noch was kommt).
Dein Ex wriß ja dass der Unterhalt zahlen muss und diese sollten eben nicht erst Mitte des Monats oder so da sein, also kann er sehr gut planen dass er das Geld pünktlich zum 1. eines Monats überweisen kann.

Lg

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Das hab ich gerade mal "geklaut", vielleicht hilft dir das ja weiter

Das Spiel habe ich mit meinem Ex auch erlebt.

Juristisch ist es so: Laut den üblichen Urteilen ist der Kindesunterhalt IM VORAUS zahlbar, sprich, er muss bis zum 3. Werktag auf dem Konto sein.

Faktisch ist der Unterhaltsverpflichtete aber leider erst nach Ablauf des Monats im Zahlungsverzug, sprich, wenn er (BEISPIEL) für den November bis einschliesslich 30.11. nicht gezahlt hat, dann ist er erst ab dem 01.12. in Verzug und dann erst kann man die Vollstreckung anleiern.

Was bei meinem Ex geholfen hat, war folgendes: Ich bin mit den Kontoauszügen zum Jugendamt gegangen. Jeden Monat konnte ich die Miete erst verspätet überweisen, weil der Unterhalt teils erst um den 20. eintraf. Das hatte zur Folge, dass mich der Vermieter wegen fortgesetzter verspäteter Mietzahlung abmahnte und mit Kündigung drohte. Das Jugendamt hat meinen Ex dann angeschrieben udn ihn intensiv auf das Urteil hingewiesen. Von dem Brief bekam ich auf meine Bitte hin eine Kopie. Mit diesem Brief bin ich dann zur Arge...vergeblich. Die hatten keine rechtliche Möglichkeit zu helfen. Dann habe ich etwas gemacht, was eher grenzwertig ist: Ich bin zur Firma meines Ex und dort zum Personalchef. Ich ahbe ihm von meienr Situation erzählt, habe ihm die Kontoauszüge vorgewiesen, aus denen die massiv verspätete Zahlung hervorging. Habe ihm den Brief des Vermieters und des JA gezeigt. Und ich habe klar gestellt, dass ich in dem Moment, wo mein Ex die Zahlung übers Monatsende hinaus das erste Mal "vergisst", SOFORT eine Lohnpfändung vornehmen lasse. Das hatte für meinen Ex sehr unangenehme Konsequenzen. Nach dem, was ich danach über gemeinsame Bekannte erfuhr, ist er zum Chef zitiert worden und wurde dort massiv ermahnt. Und man hat ihm klipp und klar gesagt: Er solle sich bewusst sein, dass die Firma ohnehin Personal reduziere. Er sei bisher als Familienvater und langjähriger Mitarbeiter laut Sozialplan nicht gefährdet gewesen, aber dass sich das jetzt ändere. Solle auch nur eine Lohnpfändung wegen Nichtzahlung des Unterhalts kommen, wäre er der nächste, der gehen müsse.

Dazu muss man wissen: Er hat einen gut bezahlten Job und besitzt ein Mietshaus, hat also wirklich genug Geld. Ich bekomme selber nichts und was die Kidner betrifft hat er sich bislang erfolgreich arm gelogen und zahlt nur knapp über dem Mindestsatz. Ich selber haben bislang nur einen Minijob gefunden und bin auf die Arhe angewiesen.

Seitdem jedoch zahlt er relativ pünktlich... bis zum 08. des Monats ist das Geld jeweils da. Mit dem Vermieter hat das Jugendamt geredet, der hat die Abmahnung zurückgenommen und mir jeweils Zahlungsfrist zum 10.d.M. eingeräumt.

Rechtlich kann man wie gesagt erst dann etwas machen, wenn der Zahler einen ganzen Monat zu spät zahlt.

Aber: 2x hat die Arge mir gegen Abtretungserklärung das fehlende Geld als Vorschuß gezahlt, weil ich Kinder und einen komplett leeren Kühlschrank hatte.

Die Situation ist extrem schwer. Ich ahbe mir ein Sparbuch zugelegt und zahle jeden Monat zwischen 10-25€ darauf ein... wenn dann mal wieder das Geld gar zu spät kommt, haben wir wenigstens genug zu essen.
Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/wann-muss-kindesunterhalt-gezahlt-werden

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Dann gehe ich mal davon aus das du keinen Nachehelichen Unterhalt bekommst.
Die Aktion hier den KV bei seinem AG anzuschwärzen ist eine top Steilvorlage für eine UH-Verwirkung .....

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Ich bin nicht mal verheiratet....und wer lesen kann: Ich habs geklaut!

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Der Unterhaltsvorschuss bitrifft ca. 133 € oder?

Und für dich ist sehr wichtig dieses Geld bereits am 1. zu haben? Wiel Dein Konto sonst ins Minus rutscht?

Ich kann mir das so gar nicht vorstellen. Du hast nichtmal 133 Euro Rücklagen die Du auf dem Konto lassen kannst damit das nicht ins minus rutscht?

Letztlich genauso Dein Ex. Er kann nicht den Unterhalt am Montsanfang leisten weil er heirfür auf sein Gehalt warten muss?

Man muss doch nur einmal die Summe zusammensparen und dann gibt es diese Probleme nicht. mehr.

Und ja mir ist klar wie knapp manche Einkommen sind. Aber 133 € zusammenzusparen muss ja möglich sein.

Wann ging den eigentlich der Unterhaltsvorschuss immer ein?

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hallo
mir geht es nicht um 133 eur sondern um das dreifache! und das hab ich nunmal nicht mal eben so jeden Monat auf der hohen kante liegen
ich hab nunmal auch meine Verbindlichkeiten, die teilweise schon am 29. oder 30. abgebucht werden und wenn mir dann ein teil des geldes erst nach dem 5. des monats zugebucht wird, wird es schon eng.
leider bin ich nicht in der schönen lage wie andere, das ich einen super bezahlten Job habe, ohne ende Rücklagen und mir das egal ist ob und wann ich den unterhalt für mein Kind bekomme.
ich kann froh sein, dass am ende des monats noch etwas Geld übrig ist...

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Bis jetzt hast Du Unterhaltsvorschuss bekommen. Der ist doch ca. 133 oder?

Du schreibst nicht, dass Du da auch schon die Probleme hattest Dein Konto auszugleichen.

Also bestanden die da auch schon?

Und es geht doch nicht um "Rücklagen ohne Ende". Es geht darum einmalig diese Höhe ob nun 133 oder 3x133 "auf der Kante zu haben".

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Tja hier beißen sich die Gesetze untereinander. Kindesunterhalt muß im Voraus gezahlt werden. Das ist Fakt. Falls der Unterhaltspflichtige jedoch überhaupt irgendwann einmal während des Monats zahlt, beweist er schon seine Zahlungsbereitschaft. In Verzug gesetzt werden darf er nämlich erst am 1. Tag des Folgemonats. Er bewegt sich also in einer Grauzone einen ganzen Monat, ohne dass du irgendetwas tun kannst.
Spare einfach etwas Geld und überbrücke die Tage. Anders wirst du es nicht schaffen.

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"In Verzug gesetzt werden darf er nämlich erst am 1. Tag des Folgemonats."

Könntest Du das näher erläutern?

Was hat "Zahlungsbereitschaft" mit Verzug zu tun?

Gibt es beim Unterhalt Sonderregeln für den Verzug?

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Es geht ja hier um 2 oder 3 Tage und nicht um Wochen.....Man kann sich auch mehr Probleme machen als nötig .....

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Naja,

deinem Ex geht es da noch schlechter: Das Gehalt für den betreffenden Monat bekommt er ja üblicherweise am Monatsende, d.h. er muss den KU sowieso immer einen Monat vorfinanzieren. Da fragt kein Mensch wie er das machen soll. Da bist du mit ein paar Tagen Wartezeit noch besser drann.

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Wegen 2 Tagen machst du so einen Aufstand? Die ÜW bei uns geht am 1. raus und dann ist er am 2. oder 3. drauf. Eher geht es eben nicht.

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Hallo,

du solltest froh sein das er Unterhalt zahlen möchte und da er seinen Lohn erst zum 1. bis 3. eines jeden Monats erhalten wird, denke ich mal das du vor keinem Richter oder sonstigen Ämtern Recht bekommen wirst.

Rede mit deinem Ex und frag ihn ob es möglich wäre das er dir den zukünftigen Unterhalt ab dem zweiten oder dritten Monat zum 1. überweisen kann ( er also den Betrag X zurück hält von seinem am Beginn des Monats bezahlten Lohnes) wenn ihm das nicht möglich ist aus welchen Gründen auch immer, dann solltest du schauen eine oder zwei Abbuchungen die von dir zum 1. erfolgen , verlegen kannst auf den 10. eines Monats.

Man bzw Frau kann sich das Leben auch unnötig schwer machen #augen

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"und da er seinen Lohn erst zum 1. bis 3. eines jeden Monats erhalten wird"

Achtung: Den Lohn von dem er den UH zahlen soll bekommt er erst am 1.-3, des NÄCHSTEN Monats. Er braucht also das Gehalt für den LETZTEN Monat um den UH vorzufinanzieren. Sollte er noch früher zahlen, so müsste der den UH bereicht für 2 Monate vorfinanzieren ...

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Er bekommt seinen Lohn am 1. bis 3. es ist im Grunde egal, denn er hat Zeit bis zum dritten Ihn zu überweisen ......

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Wie geldgeil bist du denn? Sei froh das er zahlt wenn es dann erst geht ist es halt so

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lach ich bin sowas von geldgeil #rofl

sehr qualifizierter Kommentar von dir :-p

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Geldgeil nein, das Geld steht dem Kind zu, kleinlich ja. Wenn du sonst keine Sorgen hast kannst du eigentlich froh sein, wie schon geschrieben bekommen andere gar keinen Unterhalt du wartest 1 bis 3 Tage drauf dann ist er da.