Anträge? Beistand vom Jugendamt? Sonderbedarf?

Hallo zusammen,

In 12 Wochen kommt mein kleiner Mann zur Welt und ich werde alleinerziehend sein.

Heute habe ich mich durch die ganzen Anträgen ( Kindergeld, Elterngeld) gelesen und gesehen dass der Kindsvater mit unterschreiben muss bzw ein Grund eingetragen werden muss wenn nicht.
Schreibe ich dann einfach alleinerziehend? Wie habt ihr das gemacht?

Der Kindsvater will die Vaterschaft zwar anerkennen, machen in zwei Wochen einen Termin beim Jungendamt, jedoch sagt er jetzt schon das er nur den Mindestsatz bezahlen will und auch nur fürs Kind und für mich keinen Cent. Von daher wird das evtl vor Gericht landen.
Hat jemand Erfahrungen mit einem Beistand vom Jugendamt? Nehmen die sich Zeit für einen und holen das Beste heraus? Oder muss ich mir doch eher einen Anwalt nehmen?

Im Internet habe ich gelesen dass man dür die Erstlingsausstattung Sonderbedarf geltend machen kann und der Kindsvater sich beteiligen muss. Stimmt das und wie setzte ich das durch? Er will nämlich nichts bezahlen.

Ich danke schon einmal für Eure Antworten.

Liebe Grüße
Jasmin

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Wende dich an eine Anwältin. Das Jugendamt kümmert sich, wenn überhaupt, nur um den mindestunterhalt. Sonderbedarf, Unterhalt für die Mutter interessiert die nicht.

Wenn er ein Einkommen hat, dann mach auch eigenen Unterhalt geltend. Bei den Anträgen schreibst du: alleinerziend. Spart Diskussion und Rennerei und entspricht ja den Tatsachen.

Gruß

Manavgat

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Vielen Dank für die Antwort!

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Guten Morgen,
ich sehe es genau so wie Manavgat. Geh gleich zu einem Anwalt.
Ich habe 12 Jahre Geld verschenkt weil das Jugendamt bei der Beistandschaft nichts gemacht hat weil der Erzeuger im Knast saß. Mein Anwalt den ich durch Zufall kennen gelernt habe hat mir dann erklärt das man mit einem Titel auch aus den Gefängnis raus hätte pfänden können.
Jetzt habe ich endlich einen Titel und ich hoffe das der werte Herr endlich mal zahlt.

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt .

lg

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Hallo, das kommt sehr auf das Jugendamt an. In München wird auch der Betreuungsunterhalt für die Mutter und z. B. auch bei Haft das Taschengeld (soweit möglich) gepfändet. Wie es bei dir ist, weiß ich nicht, ich würde einen Termin machen. Immerhin kostet es beim Jugendamt nichts.

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Danke für Eure Antworten!
Ich frage einfach beim Jugendamt nach was ich bei einem Beistand alles für Möglichkeitrn habe und wenn der Unterhalt der Mutter nicht mit eingefordert werden kann geh ich zum Anwalt. Auch wenn mich das 150 Euro kostet. :-(

Schöne Grüße

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Lieber einmal 150€ gezahlt, als Monatelang/Jahrelang keinen Unterhalt für dich, oder?

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Das stimmt, aber ich glaube jahrelang würde ich auch nicht abwarten.
Danke.

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Ich habe tolle Erfahrungen mit der Beistandschaft gemacht. Ich bin da einmal hingegangen, habe unterschrieben. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt, und seitdem habe ich finanziell mit dem Vater nichts mehr zu tun. Darum kümmert sich die Beistandschaft. Die kannst Du auch wegen der Ausstattung des Babies fragen. Wenn das Baby einen Anspruch hat, werden sie das Geld auch vom Vater fordern. Die Beistandschaft ist allerdings tatsächlich für das Kind zuständig. Ansprüche Deinerseits wirst du eventuell einklagen müssen.