Unterhalt vom Ex-Mann für Kinder - nach Heirat und (neues) Kind

Hallo Zusammen,

hab mal eine Frage, mein Ex-Mann zahlt für unsere beiden Kinder nicht mal den Minimalsatz, von dem was er zahlen müsste.

Jetzt hat er wieder neu geheiratet und hat mit dieser Frau ein gemeinsames Kind, welches ein Monat nach der Hochzeit auf die Welt kam.

Durch die Heirat hat er höchstwahrscheinlich die Lst-Kl. 3 angenommen, da seine neue Frau wegen dem Kind sicher nicht arbeiten wird.

Nun meine Frage, ich bin am überlegen, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, da er durch die Lst.-Kl. 3 sicher mehr Geld hat und dann mal den normalen Regelsatz zahlen könnte.

In Urlaub kann er fahren, ständig neue Sachen für sich kaufen, viel Essen gehen.. Aber nicht mal den mindestsatz an Kindesunterhalt. Zudem wohnt er in einer bereits abbezahlten Eigentumswohnung seiner neuen Frau, was wohl auch den Selbstbehalt erheblich senken wird.

Ausserdem habe ich gehört, dass die neue Frau dann wieder arbeiten gehen muss, wenn er den Unterhalt für seine Kinder aus erster Ehe nicht nachkommen kann, und sie somit für den Unterhalt der neuen Familie aufkommen muss und er dann die Kinder aus erster Ehe unterhalten muss. Ist das richtig?
Zudem ist es maßgeblich, was die neue Frau verdient und muss sie Lohnnachweise mit abgeben, wieviel sie verdient, so dass sich sein Selbstbehalt auch weiter verringert und er Unterhalt an seine Kinder, die bei mir wohnen, zahlen kann??

Danke für eure Antworten

Bin gespannt auf eure Antworten.....

LG, Biene

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Zuerst bekommen die Kinder den regelsatz, dann bekommt die Ehefrau. Wenn er ein Minderverdiener (Minderleister?) ist und mit Stkl. 3 bei 3 x regelsatz unter 1050'euro rutschen würde, dann bekommt jedes Kind weniger. Er darf sich auch nicht schlechter stellen, also Stkl. 5 wählen. Die 4 darf er nur nehmen, wenn die Ehefrau arbeitseinkommen hat.

Ob die neue Familie dann soziale Hilfen in Anspruch nimmt oder die Frau arbeitet, ist nicht deine Baustelle.

An deiner stelle würde ich den Unterhalt mit Hilfe einer Anwältin offensiv beitreiben.

Gruß

Manavgat

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Hallo
Und wer bezahlt den Anwalt?

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Na - immer der der die Musik bestellt.

Manavgat lässt da gerne den Kosten-Nutzen Faktor außen vor, hauptsache es wird eine dicke Keule gegen den LV ausgepackt ...

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Hallo

Nein, sie muss nicht arbeiten gehen. Dazu kann sie niemand zwingen. Warum auch? Sie hat mit den Kindern nur indirekt zu tun.
Und er muss auch nicht die St.3 nehmen.

Du kannst es versuchen, mit der Neuberechnung. Das, was er zahlen kann wird dann auch 3 Kinder, je nach Alter, aufgeteilt.

Und vielleicht hat seine neue ja Geld, wenn sie immer essen gehen etc. Das hat aber nichts mit dem Unterhalt zu tun.

Und im Selbstbehalt ist die Miete enthalten. Ob die Wohnung abgezahl ist von ihr, ist erstmal unerheblich
Ich frage mich auch, woher du das alles weiß?

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Hallo,
durch meine Kinder, die bis zur Geburt kontakt zum KV hatten, aber seit der Geburt er nichts mehr von ihnen wissen will.. :'( was sehr schade ist..

Es kann aber nicht sein, dass die kinder aus erster Ehe schlechter gestellt werden, als das jetzige von neuer Ehe..

Und wenn er keine Miete zu tragen hat, dann muss dies doch anerkannt werden, dass er dann mehr zur Verfügung hat. Wenn sie behauptet sie würde Miete von ihm - ihren jetzigen Mann - verlangen, würde sie ja glatt lügen..

VG
Biene

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Nein, da hast du aber ganz schön viele falsche Infos bekommen.

Natürlich muss die neue Frau nicht anfangen zu arbeiten, damit der Unterhalt für deine Kinder bezahlt wird. Würdest du das tatsächlich wollen?

Das einzige was sein kann ist, dass sein Selbstbehalt niedriger ausfällt, weil er mit seiner Frau zusammenwohnt und man davon ausgeht, dass er dann weniger Kosten hat. Meines Wissens spielt dabei aber keine Rolle, dass die Wohnung der Frau gehört. Vielleicht nimmt sie ja Miete von ihm?

Auf der anderen Seite gibt es nun einen unterhaltspflichtigen mehr, ob du trotz wechsel der Steuerklasse nun damit rechnen kannst, dass er mehr zahlen kann wage ich zu bezweifeln, da er ja eh nicht sehr gut verdient, wenn er bisher unter dem Selbstbehalt lag.

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Hallo,
ich würde wollen, dass ich meinen normalen Regelsatz für meine beiden Kinder von 12 und 14 Jahre bekomme. Auch würde ich wollen, dass er zu außergewöhnlichen Kosten wie zB Brille, Spange, Schullandheim etc. was dazu zahlt, was er nicht nie tut. Und wenn dem so sei, würde ich es wollen, dass sie halt mit arbeiten geht!

VG
Biene

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Zur Brille muss er nichts zuzahlen, alles andere musst du einklagen
Und nochmals. Verlangen kannst du nichts, sie hat mit deinen Kindern nichts zu tun. Selbst wenn sie Millionärin wäre, würdest du nicht mehr bekommen

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'Hallo

Statt einen Anwalt kannst du auch eine Beistandschaft beim Jugendamt machen.

Ich denke nicht das du mehr bekommen wirst denn er hat ein Kind mehr zu versorgen

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Hallo,
das Kind ist ja noch klein und hat dadurch weniger Anspruch auf Unterhalt. Die Beistandschaft vom JA bringt doch nicht wirklich was, oder?

VG Biene

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Doch die Beistandschaft bringt eine ganze Menge

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Puh - wenn das hier so weiter geht bekommt der Thread noch den Monatspreis für Halbwissen.

Ich fasse mal kurz zusammen:

Gehen wir einmal aus, der KV bezahlt aktuell den korrekten Unterhalt, und ist demnach ein Mangelfall (sonst würde er mindestens Stufe 1 der DDT bezahlen).

Dann passiert nach Geburt des Kindes folgendes: Den für UH-Zahlungen zur Verfügung stehenden Betrag müssen sich fortan zwei Kinder teilen -> du bekommst weniger, anteilig an den Altersstufen der DDT. Sind beide Kinder in der selben Stufe bekommt jedes die Hälfte.

So einfach ist das.

Steuerklasse 3 wird bei Ihm dann angenommen - egal ob er sie hat oder nicht - wenn seine neue Frau kein Einkommen hat. Hat diese solches, dann hat er Anspruch auf Steuerklasse 4.

Einen Anwalt kannst du dir dafür sicher nehmen, allerdings könnte dies in einer solchen Situation ein lockerer Schuss ins eigene Knie werden, denn der KV dadurch darauf aufmerksam wird das er ja nun eigentlich nur noch die Hälfte zu zahlen braucht.

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Hallo,
Warum sollte er die Hälfte zahlen? Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, und wenn er die sich nicht leisten kann, frage ich mich ehrlich, warum er noch ein weiteres Kind in die Welt setzt?!

Soll er die Kinder vernünftig zahlen, dann steht dem weiteren auch nichts im Wege.

VG
Biene

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Nun, das mit den zwei Kindern aus erster Ehe hatte ich übersehen. Ändert aber im Prinzip nichts - er zahlt dann eben 2/3.

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Nun ja, ich denke bei einer Neuberechnung bekommst du vielleicht durch das neue Kind weniger da es nun durch 3 aufgeteilt wird, woher das Geld für Urlaube und Essen gehen kommt weist du das? Die Ex meines Mannes bekommt das von Ihren Eltern bezahlt, hat sich nun auch eine Wohnung gekauft.

Und die Neue hat mit euren Kindern nichts zu tun. Ichmusste noch nie Lohnnachweise abgeben soweit würde es noch kommen.

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Hallo,

warum nicht? Wenn sie dadurch mehr einkommen haben, bleibt ja auch mehr für die Kinder übrig.
Ich habe schon gehört, dass die neue Frau die Lohnnachweise abgeben muss, warum muss sie dies nicht?

VG
BIene

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Das muss sie nur, wenn er ein Mangelfall ist. Wenn der Kv den normalen Unterhalt zahlt, kann sie 10000 Euro verdienen, es ginge die Ex nichts an.

Allerdings muss das eingeklagt werden

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Gehst du denn arbeiten?

Warum sollte die neue Frau arbeiten gehen, um für deine Kinder zu zahlen? Würdest Du auch für ihres Zahlen, wenn sie zu wenig hätte?

So wie du dich hier äußerst total verbittert und verbissen, frag ich mich doch, ob du nicht einen ordentlichen Teil dazu beigetragen hast, dass der Kontakt zwischen deinem ex und der Kinder nicht mehr der beste ist.

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Das habe ich mir auch gedacht. Und vor allem scheint sie extrem gegen die neue Familie zu arbeiten. Die kann einem leid tun. Da soll die neue mit Baby arbeiten nur damit sie für ihre großen Kinder Geld von der Frau haben will, obwohl die mit den Kindern rein gar nichts zu tun hat. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.

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Das ist leider einfach eine typische Reaktion, sobald der Mann sich erdreistet, eine neue Familie zu gründen oder mit einer neuen Frau glücklich zu werden.

Da kommt dann plötzlich die Angst hoch, selbst zu kurz zu kommen und die Anderen könnten ja im Geld schwimmen. #augen
Hinzu kommt hier wahrscheinlich noch der Neid auf die bereits abgezahlte Wohnung und die Urlaube als Paar.

Ich würde den ganzen Aufriss ja verstehen, wenn der KV böswillig sein Einkommen verschweigen würde, aber hier wurde ja von Gehaltsabrechnungen geschrieben, auf denen einfach NICHT mehr drauf steht. #gruebel

Und dass sich hier so auf die Arbeitsfähigkeit der neuen Frau eingeschossen wird, die ein Baby zu versorgen hat, finde ich einfach unmöglich und armselig.

Den Satz: "Wieso kriegt er mehr Kinder als er sich leisten kann... blabla" kann wirklich auch schon keiner mehr hören. #augen

Diese Frage kann sich doch jeder halbwegs intelligente Mensch selbst beantworten:
Ganz einfach weil er und seine neue Frau sich vermutlich lieben und zusammen eine Familie gewünscht haben.

Und weil die neue Frau ebenso einen Kinderwunsch haben kann wie die Erste.

Da beide bereits mit der finanziellen Belastung durch den KU gelebt haben bzw. leben, ist es allein deren Sache, wie sie sich die neue Familie leisten.

Dass angeblich anlässlich der Geburt des neues Kindes kein Kontakt des KV mehr zu den "ersten" Kindern bestehen, ist zwar traurig und nicht wünschenswert, aber auch hier kann nur über die Gründe spekuliert werden, da hier nur die eine (sehr hässliche) Seite der Medaillie aufgezeigt wurde.

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