Gemeinsames Sorgerecht - trotz Trennung?

Hi,
habe schon am 30.05.06 kurz mein Problem beschrieben. Mein Ex wollte eventuell die Vaterschaft seines zweiten Kindes nicht anerkennen!
Nun der zweite Hammer...
Er schlägt nun vor, für beide Kinder (das erste Kind ist jetzt zwei Jahre - hier hat er "nur" Umgangsrecht ) - das gemeinsame Sorgerecht zu deklarieren. Als er mir das präsentiert hat, bin ich fast aus den Latschen gekippt. Erst will er es nicht anerkennen und knapp eine Woche später das gemeinsame Sorgerecht. Obwohl wir nicht verheiratet sind und waren. Ihm geht es angeblich um eine unkomplizierte Lösung für den Fall, dass mir etwas passiert und er ohne Gericht o.ä. die Kinder bekommt. Außerdem will er nicht, dass meine Mutter irgendwie das Sorgerecht erhält, weil er denkt, dass sie das versuchen würde, gleich durchzusetzen, wenn mir etwas passieren sollte. Was aus meiner Sicht totaler Schwachsinn ist. Aber egal!
Findet das jemand sinnvoll und hat damit Erfahrung? Er fragte mich, wovor ich so eine Angst hätte. Er wäre doch kein schlechter Vater. Ich bin jedoch der Meinung, dass es dadurch nur noch mehr Probleme gibt, weil wir uns eh nur noch angiften, wenn wir uns sehen..... und mit dem gemeinsamen Sorgerecht würden wir beide uns doch nur noch mit dem Gericht rumstreiten.....
oder?...:-(

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Finger weg!!!!!

Das ist dann die beste Möglichkeit um dich über Jahre nach Kräften zu tyrannisieren. Und sollte er dann noch auf alleiniges Sorgerecht klagen, um Wirbel zu machen, dann hast Du außerdem das Kostenproblem.

Räum ihm ein vernünftiges Besuchsrecht ein und gut ist.

Der will sicher bloß einen Fuß in Deiner Tür haben. Sei wachsam.

Gruß

Manavgat

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ich werde zunächst mal die rechtliche seite erklären.

1. nur eltern (also vater und mutter) können ein SORGErecht ausüben. alle anderen sind höchstens VORMUND.

2. da nur eltern die sorge ausüben können, muss er zum ausüben der sorge die vaterschaft entweder anerkennen oder sie wird gerichtlich festgestellt.

3. wenn du stirbst, entscheidet trotzdem das familiengericht, wenn die kinder nicht bei ihm gelebt haben. ohne gericht gehts ohnehin nicht

4. wenns dem wohl der kinder dient, dann kommen die kids nach deinem tod zum vater, auch wenn dieser kein sorgerecht hatte.

5. dass deine mutter die vormundschaft für das kind erhält, falls du stirbst, ist unwahrscheinlich, wenn di kinder nicht einen sehr sehr guten kontkat zur oma haten/haben und sie sehr oft sehen (mindestens so oft wie den vater. darüber hinaus müsste der vater sehr in seinen vaterqualitäten eingeschränkt sein. dass du ihnv für nen idioten hälst oder dass er die kids bis in die puppen fernsehen lässt(beispiel!) , gehört nicht dazu. Da würde Zuhälterei oder Drogensucht zählen oder wenn er die kinder misshandelt.

6. gemeinsames sorgerecht ist auch bei getrenntlebenden sinnvoll, wenn

1. die eltern eine gemeinsames interesse an den kindern haben und es keine machtkämpfchen gibt
2. die eltern erkannt haben, dass es auf der paarebene nicht funktioniert hat man sich aber seiner verantwortung für die kinder bewusst ist
3. man TATSächlich die wichtigen entscheidungen gemeinsam treffen MÖCHTE, weil das für die kinder (meist) das bessere ist
4. man auch den kindern signalisieren will: mama und papa haben gleichviel zu sagen. Papa muss nicht immer mama fragen oder umgekehrt.


Versuch die Sache nüchtern zu sehen und hab die Kinder im Blick. Du kannst mir gern schreiben, ich kenn mich da aus eigener Erfahrung (beide Seiten) und wegen meines Jurastudiums gut aus.

Luise

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Punkt 3 stimmt so nun wieder nicht, nur wenn das ABR nicht beim anderen Sorgeberechtigten lag entscheidet das Gericht, ansonsten ist die Rechtslage mehr als klar, der andere ist in dem Moment voll sorgeberechtigt und somit auch berechtigt über den Aufenthaltsort zu entscheiden (Ausnahme stellt hier nur noch die Tatsache wenn die Kinder über 14 Jahre sind)