Wovon leben??

Hi, kann mir jemand meine Frage beantworten? Hab irgendwie das Gefühl, dass ich das wissen muss-aber ich hab leider keinen blassen Schimmer! Also, bin zur Zeit noch Vollzeit berufstätig, werde alleinerziehend sein und Mitte November kommt mein Kleines auf die Welt, d.h. Mutterschutz und Elternzeit, denn Kinderbetreuung nicht in Sicht. Nach meinen Infos heißt das 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ca. meinen bisherigen Netto-Lohn und danach ca. 300 € Erziehungsgeld und 154 € Kindergeld. Von 454 € kann ich bzw. dann wir ja nicht wirklich leben! Besteht überhaupt kein Anspruch an Arbeitgeber??????? Irgendwie kapier ich das nicht...

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als alleinerziehende Mutter kannst du meines Erachtens nach ALG2 beantragen..muß mich derzeit auch damit auseinandersetzen, wäre superglücklich schon in die Elterngeldregelung zu fallen, aber wird wohl nix..von daher denke ich, daß Sozialhilfe bzw. ALG2 (ist das gleich oder verschieden?-weiß es nicht) für uns die Wege sein werden..hab im August einen Beratungstermin bei Profamilia und hoffe, dort Auskunft zu erhalten..

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Hi,

ich bin auch in der Elternzeit und alleinerziehend! Du kannst vom Amt ALG II bekommen!! Musst aber auch ansagen, dass du danach wieder arbeiten gehst, sonst wollen se dich weitervermitteln #augen

Also bei mir ist es so, dass ich 311 Euro für mich, 207 für die Kleine und noch mal 104 Euro für Alleinerziehende bekomme, plus die Kaltmiete und anteilig Heizkosten.

Allerdings ist bei uns die Unterhaltsfrage noch nicht durch, daher weiß ich nicht, wie es danach aussieht!

Gruß Nadine

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vielen dank für die antworten, also, mit so ca. 600 € kann man ja eher leben als von den von mir angenommen 400€! ALG II beantragen, ok, irgendwie hab ich angenommen, dass es da ne andere regelung geben muss als aufs arbeitsamt zu rennen... schließlich ist man ja weder arbeitslos noch arbeitssuchend, im gegenteil... kann und will ja arbeiten, wenn möglich auf mini-job-basis, sofern die/der kleine pflegeleicht, könnte ich sogar mit zum arbeiten nehmen, da, wo ich jetzt auch arbeite...wenn mit stillen usw. alles klappt... aber sind soooooviele wenns... und wie gehts einem überhaupt nach entbindung (hilfe....!!) usw. herrje, soviele fragen. der zukünftige vater wird sicherlich fürs baby zahlen, aber ich möchte doch keinen unterhalt von ihm! schließlich sind wir nicht verheiratet und, wie gesagt, da muss ich ne andere lösung finden, unterhalt für mich von ihm kommt nicht in frage.

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Da fragt leider niemand nach, ob du Unterhalt willst. Wenn er zahlungsfähig ist, MUSS er für euch beide zahlen. Ansonsten müßte das nämlich die Allgemeinheit tun. Du hörst ja aber wegen SEINEM Kind auf zu arbeiten und nicht wegen einem "allgemeinen" Kind.

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Warum zahlt der Vater keinen Unterhalt? Er ist für das Kind unterhaltspflichtig und muss auch an Dich mind. die ersten drei Jahre Betreuungsunterhalt leisten!

Du wirst dann ALG II beantragen müssen (auch wenn Du nach der Elternzeit bei Deinem alten AG weiterarbeitest, das hat nichts miteinander zu tun). Informiere Dich am besten jetzt schon bei der für Dich zuständigen ARGE, damit Du keine Zahlungslücken hast.

Warum sollte Dir Dein Arbeitgeber was zahlen? Dafür, dass Du zu Hause bist und Windeln wechselst? Es besteht KEINERLEI Anspruch an Deinen AG.

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hallo,

wenn du in einer angemessenen wohnung lebst (2 zimmer, 60 qm, zur ortsüblichen vergleichmiete), dann übernimmt das amt die kosten dafür und für die heizung.

strom und warmwasser musst du zahlen-

dazu bekommst du:

345 für dich
124 € für alleinerziehung
207 € fürs kind

macht 676 €. allerdings werden kindergeld und unterhalt, bzw wenn der vater bicht zahlt (zahlen will) unterhaltsvorschuss angerechnet. andererseits erhälst du ja auch das kindergeld bzw. den unterhalt/unterhaltsvorschuss. kommt also auf plus minus null raus.

erziehungsgeld ist anrechnungsfrei, hast also 976 € zur verfügung um

-strom
-warmwasser
-lebenmittel, haushaltswaren, kleidung etc.

zu bezahlen.

du kannst zusätzlic babyerstausstattung beantragen beim amt, ebenso bei der diakonie.

krankenversichert bist du natürlich auch, dein kind beitragsfrei in der familienversicherung.

hier dein laufzettel:

1. am besten VOR der geburt vaterschaftsanerkennung machen

2. nach der geburt geburtsbescheiniung an krankenkasse (mit antrag auf familienversicherung fürs Kind), erziehungsgeldstelle (mit antrag auf erziehungsgeld und einkommensnachweisen aus dem jahr VOR der geburt des kindes, in deinem fall also 2005 und kindergeldkasse (mit antrag auf kindergeld) schicken

3. beim jugendamt unterhlat festsetzen lassen, ist der vater zahlungsunfähig oder will er nicht zahlen, unterhlatsvorschuss beantragen.

4. beim jobcenter alg II beantragen (mietvertrag, kontoauszüge, unterlagen über krankenversicherung und sonst. einkommen mitnehmen, dazu natürlich bescheide über kindergeld und erziehungsgeld)

LG

Luise

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Liebe Luise!
Danke für die genaue Auflistung!
Kann ich das so ähnlich auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften nehmen (also daß wir quasi unsere gemeinsame Miete anteilig aufsplitten lassen), falls das Papa nicht genug für uns drei verdienen sollte?
Ist ja schließlich auch für die Männer ein heftiger Druck, jetzt für 3 Leute für den Unterhalt sorgen zu müssen..meiner macht derzeit die letzten Züge seines Studiums und dann ist ja noch nicht raus, was er verdienen wird..
drum will ich mich schonmal über alle Eventualitäten informieren..
Danke für Deine Antwort, Katrin