Unterhalt??

Hallo,

ich wurde im Dezember 2010 geschieden. Weil der KV unter EURO 900,00 war mit seinem Verdienst, wäre ich laut Stand 2010 unterhaltspflichtig und müsste ihn noch unterhalten. Ich wollte nur noch meine Ruhe und er wollte auch keinen Unterhalt zahlen.

Also habe ich ihm gesagt wenn er uns in Ruhe lässt werde ich auch keinen Unterhalt verlangen. So ging es all die Jahre ich war froh das er wenigstens auch wenn es nicht regelmässig war 1 x im Monat meinen Sohn besucht hat. Er wollte immer wieder zu uns zurück (eigentlich zu dem Leben dass ermal geführt hat). Endlich hat er eine gefunden die Ihn heiratet . Die Kosten für meinen Sohn werden immer mehr (Schulausflüge, Schulbücher, Busfahrkarten usw.) Dann bekam ich gesundheitliche Probleme. Meine Ärtzin hat gesagt dass ich vorm Burnout stehe und was dagegen machen soll. Also war ich beim Jugendamt und nahm das Angebot der Beistandssschaft vom Jugendamt an.
Der Vater wurde angeschrieben reagierte nicht und die Sache ist jetzt ans Amtsgericht gegangen. Anscheinend ist er angeschrieben worden. Wie lange ist die Frist? Was passiert jetzt als nächstes? Kontakt will er zu seinem Sohn nicht mehr, das hat er dem Jugendamt gesagt er wird ja schließlich nochmals Vater. Mein Sohn sagt das er damit Leben kann. Leider konnte ich ihn nicht zum Schulausflug nach England schicken, da ich jetzt auch weniger arbeite. Wir haben gehofft das der Unterhalt kommt und wir es doch noch bezahlen können. Kann er die Sache einfach aussetzen?

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Nein, kann er nicht. In welchem Stadium ist die Sache denn derzeit? Antragsschrift zugestellt?

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Amtsgericht hat ihn am 02. Februar angeschrieben ohne eine Frist. Das war die eizinge Aussage vom Jugendamt.

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Er bleibt in jedem Fall grundsätzlich unterhaltspflichtig, auch wenn er das Kind nicht mehr sieht.

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Hallo,
grundsätzlich besteht für Klassenfahrten und ähnliches die Möglichkeit bei geringem Einkommen Zuschüsse zu den Kosten zu beantragen.
Frage einfach mal in der Schule nach. Entweder läuft das übers Schulamt und manchmal auch über den Förderverein( zumindest in Hessen).
Einen Gruß und viel Erfolg!

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Schon probiert ich müsste Hartz4 oder Sozialhilfe beziehen um das zu erhalten. Das arbeitende Volk kriegt nichts.

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Kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne Frist passiert ist. Ihr habt bestimmt auch VKH beantragt, oder? Diesen Antrag bekommt er zunächst formlos geschickt mit einer Äußerungsfrist von 2 bis 3 Wochen. Da passiert in der Regel nichts. Dann gewährt dir das Gericht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, VKH und stellt den Antrag zu. Da gibt es dann von Gesetzes wegen eine Zwei-Wochen-Frist, in der ein ANWALT die Verteidigung gegen den Antrag anzeigen muss. Geschieht dies nicht, könnt ihr einen Versäumnisbeschluss beantragen. Dann wird ohne Verhandlung einfach auf das erkannt, was ihr beantragt habt, soweit dies schlüssig ist.

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Hallo,

hat Eure Schule keinen Förderverein, der finanziell schwache Familien (nicht ALGII, sondern knapp darüber) unterstützt?

Schade, dass Dein Sohn nicht mitdurfte. An unseren Schulen (sowohl Grundschule, als auch Gymnasium) gibt es diese Fördervereine. Natürlich muss man sich als Eltern kümmern, aber es wird sehr "verschwiegen" behandelt - man muss also keine falsche Scheu zeigen.

Spring über Deinen Schatten und lass nicht Deinen Sohn dafür leiden, dass Du irgendwie "Burn out" hast und zusätzlich den falschen Vater gewählt hast (weiß man doch vorher, dass man mit 900,- €/Monat keine Familie ernähren kann).

Andrea

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Na Gott sei Dank heute kam das Schreiben vom Jugendamt, dass er die Jugendamtsurkunde zur Anerkennung von Kindesunterhalt unterschrieben hat. Und das Jugendamt die Klage beim Amtsgericht zurück genommen hat. Mal schauen wie es weiter geht. Hoffentlich fängt er bald an zu zahlen. Und was ist mit dem Unterhalt ab Oktober muss er die nachzahlen??

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Kommt drauf an was auf dem Titel steht. Wenn der laut Titel ab Oktober so festgesetzt ist muss er nachzahlen Wenn da 01.02.16 steht, dann nicht

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Na siehst du... ;)

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Hat der Vater denn jetzt ein Einkommen, welches so hoch liegt, dass überhaupt Unterhalt geleistet werden kann? 2010 hatte er ja anscheinend unter 900,-- €. War das ein Vollzeitjob?

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Da war er arbeitslos. Seit 2011 hat er wieder etwas gehabt. Ich war immer zu feige und naiv und habe gedacht ich schaffe das alleine. Leider hat mein Körper nicht mitgemacht. Er hat ein tolles Leben gehabt er kann schon zahlen nur hat er keine Lust :(

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Dann solltest du ihn in freundlichem Ton unter Fristsetzung (nachweisbar) dazu auffordern Auskunft über sein aktuelles Einkommen (nebst Sonderzahlungen) zu geben und entsprechende Nachweise beizufügen.

Und wenn die Frist ergebnislos abläuft bzw. die Belege eindrudeln fachkundige Hilfe suchen.