Umgangsrecht bei baby 9 monate

Hallo zusammen. ...ich bin neu hier und brauche dringend einen Rat.

Ich habe mich vor 6 wochen von meinem Freund getrennt....Beziehung war seit schwangerschafft nich gerade rosig. Als er erfahren hat dass es ein Mädchen wird war er fassungslos. ..in Streits hat er mir vorgeworfen dass ich das geplant habe ein baby zu bekommen und dann abzuhauen. ..usw...wäre zu lange das alles zu schreiben.

Nach dem letzten streit bin ich nicht mehr wieder gekommen. ...und so lange er dachte ich komme zurück hat er sich nicht ein mal nach unserer Tochter erkundigt ( 2wochen )
Ich habe gesagt dass er sie doch auch mal nach der Arbeit abholen könnte. ..4km entfernt. ..ihm wäre das zu stressig und er fährt doch nicht sein kind sehen wie blöde ist das denn...????
Jetzt wo er weiß dass ich nicht mehr zurück komme, hat er einen Plan aufgestellt dass er sie jeden Tag vor oder nach der Arbeit holen will und jedes Wochenende über nacht und über Ostern 8 tage????
Sie ist 9 monate und war noch nie über nacht oder lange von mir getrennt. ...er hat sich auch nicht sonderlich gekümmert. ..er will einfach nicht verstehen dass ich im Moment noch keine Übernachtung möchte deswegen und jeden Tag hin und her reißen ist bestimmt auch nicht gut für sie....hab vorgeschlagen Di und Do und ein tag am Wochenende. ..er 8st damit nicht einverstanden. ..ich denke er macht es um mir eins auszuwischen weil ich mich getrennt habe....das kann er doch nicht ernst meinen. ...

Ich bin über jede Meinung dankbar

Julka15

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Also erstmal ist es ja löblich, dass er sich kümmern möchte. Auch ist es von Vorteil, wenn gerade in diesem Alter eher häufige, dafür aber kurze Kontakte stattfinden. Das heißt aber nicht, dass es täglich sein muss. Was Übernachtungen angeht, kann ich dich sehr gut verstehen. Die Frage ist halt, wie die Beziehung der Beiden bisher war. Hat er sich auch um sie gekümmert nachts? Sie beruhigt? Wie viel hat er im Bereich Versorgung /Pflege gemacht? Stillst du noch? Usw.
Pauschal kann man daher die Frage nicht beantworten, da die Antwort für einen Vater, der z.b. Elternzeit genommen und das Kind Evt sogar allein versorgt hat ganz anders aussieht als für einen Vater, der sich gar nicht um das Kind geschert hat.

Gängig sind in dem Alter die von Dir vorgeschlagenen zwei Nachmittage in der Woche und am Wochenende ein Nachmittag oder Vormittag jeweils 1-2h. Ich würde Dir empfehlen, Dich an das zuständige Jugendamt zu wenden. Dort können Vermittlungsgespräche u.a. Zur Gestaltung des Umgangs stattfinden. Auch kann der Unterhalt für das Kind festgesetzt werden.

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Er hat sie einfach behalten und lässt mich nicht in die Wohnung. ...sagt ich bekomme sie morgen oder in einer Woche wieder...die Polizei kann nichts machen sagt sie????????????????????????
Ich weiß nicht weiter

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Wenn er kein Sorgerecht hat, muss er sie rausgeben.

Du brauchst einen Anwalt. Er benutzt den Umgang zu Machtspielen. Ihr braucht eine gerichtliche Regelung mit Sanktionen, für den Fall, dass die Regelung nicht eingehalten wird. Für das Rausgeben des Kindes auf egal welcher Seite. Hat euer örtliches Jugendamt einen Notdienst?

LG

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Hol dir Hilfe beim Kinderschutzbund oder beim Jugendamt. Grundsätzlich ist Umgang gut für das Kind, allerdings sollte er verlässlich, regelmäßig und kindgerecht erfolgen. Umgang ist keine Spielwiese für frustrierte Männer.

Vielleicht kriegt ihr eine Regelung hin.

Gruß

Manavgat

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Also ich weiß ja nicht.. Im Normalfall ist die Mutter Hauptbezugsperson für ein Kind, da diese in der Regel zu Hause ist und sich kümmert. Umgang klar, brauchen wir nicht drüber reden, das Recht hat der Papa.. Allerdings ist es üblich, dass Kinder unter einem Jahr 2-3x die Woche nen Umgang mit dem Vater haben, sowie jedes zweite Wochenende tagsüber. Übernachten ist erst dann spruchreif, wenn der Vater in der Augen der Mutter dazu in der Lage ist, das Kind komplett zu versorgen. Selbst bei gemeinsamen Sorgerecht hat die Mutter als Hauptbezugsperson da etwas mehr Einfluss. Genau so hat uns (dem KV und mir) die Jugendamtdame erklärt. In diesem Sinne entscheiden auch die Gerichte, sollte es so weit kommen. Aber ich hab jetzt hier schon öfter gelesen, dass in vielen Jugendämtern die absoluten Idioten arbeiten... Traurig echt!

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So hab ich mir das auch erstmal gedacht....man kann ja später immer noch eine andere Regelung finden...aber er möchte das einfach nicht verstehen und verlangt volles Programm gleich am Anfang. ...es geht jetzt leider vor Gericht. ..????

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Meine Dame vom Jugendamt hat meinem Ex ganz klar gesagt, dass Kinder unter einem Jahr geregelte Umgänge in kurzen Abständen für kurze Dauer brauchen. Erst mit steigendem Alter wird der Umgang angepasst und ausgeweitet. Wir wollten eben etwas ausweiten und haben einen Vatersonntag eingeführt, an dem er die Kleine 2-3h alleine hat. Hat 2x gut funktioniert, jetzt steckt Mausi wohl in ner blöden Phase und garnichts mehr geht und sie weint nur in Gegenwart ihres Vaters. Also haben wir das ganze jetzt wieder abgeblasen und er muss eben sonntags hierher kommen.

Ich drück dir die Daumen, dass das Gericht eine gute Entscheidung trifft.