Familiengerichtskosten bezahlen??

Hallo,

der Kindsvater hat nun das gemeinsame Sorgerecht.

Er bekam es, weil er mich so unter Druck gesetzt hat und seine Klage beim Familiengericht eingereicht hat. Bevor der Termin beim Familiegericht war, fand ja noch ein Gespräch beim Jugendamt statt. Dort haben wir uns schwerwillig geeinigt.... und er konnte seine Klage zurückziehen.
Das heißt ich bekam insgesamt 3Briefe vom Familiengericht, und die kosten nun insgesamt 3000Euro#schmoll -> das wiederum heißt ich muß nun 1500Euro bezahlen obwohl ich doch davor schon dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt hab.

Frage: Muß ich das wirklich bezahlen? #schmoll

Hab ich ´ne Chance mir irgendwo finanzielle / bzw gerichtliche Hilfe zu holen??? Denn für meine Tochter geht eine Welt grad unter, da somit der gemeinsam Sommerurlaub wohl ins Wasser fällt.

Ich bin alleinerziehend und arbeite 60% in der Woche.

Danke für Rückmeldungen
rosebed#stern

1

Steht da wirklich, dass die Kosten 3000 Euro betragen oder der Streitwert?

3000 Euro ist nämlich ein gängiger Streitwert in Familienrechtsstreitigkeiten. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben worden?

LG

2

'Was meinst du mit "gegeneinander aufgehoben"??

Da steht nur: Die Gerichtskosten tragen der Antragssteller (=KV) und die Antragsgegnerin (=ich) jeweils zur Hälfte.
Verfahrenswert: 3000Euro
Nach Rücknahme der Antrags entspricht die hälftige Kostentragung - wie regelmäßig in Kindschaftssachen, die im Interesse des Kindes geführt werden - billigem Ermessen, §§ 81,83 FamFG

Gerade den letzten Satz versteh ich irgendwie gar net :-(

3

Hallo,

wie meine Vorschreiberin schon gesagt hat, die 3.000,00 € sind lediglich als StreitWERT angesetzt. Die Gerichtskosten betragen daher lt. GKG rd. 330,00 € und davon hast du die Hälfte zu zahlen.

Eine Gerichtskostenabrechnung wird von der zuständigen Justizkasse an Dich versandt.

Immer ruhig, so wird es doch bestimmt noch was mit dem Sommerurlaub.

Gruß Ivhen

weitere Kommentare laden