HILFEEE !!!!

Hallo ihr Lieben,

kurz zur Situation:

Ich bin seit dem 3 Monat alleinerziehend. Die Trennung erfolgte unter extremen Bedingungen. Der Vater meines Kindes hat seit der Trennung keinen Kontakt mehr zu mir gewollt und möchte diesen auch in Zukunft nicht. Wir haben uns also das letzte mal im 3 Monat gesehen. Die kleine ist jetzt 8 monate alt. Kontakt versuche meinerseits nach der Geburt wurden deutlich abgelehnt. Mir geht es trotzdem sehr gut in der Situation. Ich bin Ultra glücklich mit meiner Tochter und hatte /habe eine tolle Schwangerschaft, Geburt und Zeit mit meiner süßen.

Während der Schwangerschaft habe ich bereits eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen. Diese hat den Vater meiner Tochter dann auch dazu bewegt die Vaterschaft anzuerkennen. Letzte Woche kam ein Brief der Stadt in welcher meine Tochter geboren wurde. In diesem Stand ich müsse meine beurkundete Zustimmung zur Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde meines Kindes geben.

Da ich aus mehreren Gründen dies jedoch nicht möchte habe ich auf dieses schreiben nicht ragiert. Unter anderem weil ich die rechtlichen Folgen für mich und meine Tochter, welche die Eintragung mit sich bringt nicht akzeptieren möchte.

Das Jugendamt hat mir nun heute einen Brief zukommen lassen in welchem nochmals darauf verwiesen wird, dass es für die weitere zusammenarbeit zwingend erforderlich ist meine Zustimmung zur Eintragung in die Geburtsurkunde zu geben.

Jetzt macht es natürlich auch Sinn, dass sie mir keinen Unterhaltsvorschuss mehr bezahlen werden wenn meine Tochter ja rechtlich gesehen keinen Vater hat. Ich nehme auch in Kauf den in den ersten 8 Lebensmonaten erhaltenen Unterhaltsvorschuss selbständig und in voller Höhe zurück zu bezahlen.

Lediglich die Frage ob es rechtlich gesehen möglich ist die Beistandschaft ohne angabe von gründen zu kündigen . Wenn ja soll ich in die Kündigung direkt reinschreiben ob sie mir ein Konto angeben auf welches ich den bereits erhaltenen Unterhaltsvorschuss zurück zahlen kann. Oder abwarten was nach der Kündigung ihrerseits an rückforderung kommt?

Habe ich mit einem Strafverfahren zu rechnen wegen ich weiß auch nicht... mach mir so Gedanken ..

ich bin fix und fertig.

Ich weiß dass ich mir darüber vorher Gedanken hätte machen können aber ich hab es total ausgeblendet dass eine Beistandschaft bedeutet ihn in der Urkunde stehen zu haben.

Ich weiß viele werden mich jetzt verdonnern aber ich hab für mich driftige Gründe dies unter ALLEN Umständen vermeiden zu wollen. Sie wird aber von Anfang an wissen das sie einen Vater hat und auch seinen Namen erfahren das ist klar.

Vielleicht kann mir jemand Erfahrungen mitteilen ?

Liebe Grüße

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Also du kannst die Beistandschaft natürlich au h ganz ohne Angaben von Gründen beenden. Das ist immer und jederzeit möglich.

Was aber wahrscheinlich nicht geht ist das du versuchen willst ihn nicht (mehr) als Vater eingetragen zu haben.
Das ist meiner Meinung nach eine personenstandfälschung

http://dejure.org/gesetze/StGB/169.htm

Auch geht es ja eben um Unterhalt, Erbrecht und alles weitere.

Und da das JA ja von dir weis wer der Vater ist und er die Vaterschaft auch anerkannt hat, wird es wohl nach der beendeten Beistandschaft nicht einfach im Sande verlaufen denke ich.

Stehen ja bis zu 2 Jahre freihatsstrafe darauf.

Ich kenne deine Gründe nicht warum du jetzt aufeinmal doch den Vater nicht mehr eingetragen haben willst.
Aber wenn es dir um umgangsrecht oder Sorgerecht geht, dann nimm dir einen Anwalt und lass dich beraten.

Das solltest du denke ich eh tun wenn du auf Nummer sicher gehen willst wie du jetzt vorgehen solltest.

Das ist zumindest soweit mein Wissensstand, aber natürlich gebe ich dir keine Garantie das meine Antwort richtig ist ;-)
Deswegen defenitiv eine/n Fachmann/-Frau befragen dazu.

LG

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Eingetragen ist er ja noch nicht in der Urkunde. Er hat lediglich nach mehrfacher Aufforderung seitens der Beistandschaft die Vaterschaftsannerkennung beim Jugendamt gemacht. Wie ich es jetzt verstanden habe ist dies aber nicht gleichzusetzen mit der Eintragung in der Geburtsurkunde? (Oh man... ich bereue es so dass ganze überhaupt damals ins Rollen gebracht zu haben. )

Also seinerseits ist definitiv nichts zu erwarten, wenn ich die Beistandschaft auflöse wird er das wahrscheinlich nicht mal mitbekommen und wenn sich wie ein Schneekönig darüber freuen. Das wars aber auch schon.

Meinst du es könnte seitens des Jugendamts weitere nachfragen kommen wieso ich die Beistandschaft genau auflösen ? Ob und wann er in die Urkunde eingetragen wird etc... oder ist das für die dann erledigt? Beispielsweise sage ich, die Beistandschaft auflösen zu wollen ohne Angabe von Gründen. Falls sie Nachfragen wieso würde ich behaupten die Unterhalts Regelung lieber über einen Anwalt laufen lassen zu wollen und mich für die bisherige Zusammenarbeit bedanken. Glaubst du das wäre so eine Möglichkeit drum rum zu kommen ihn als rechtskräftigen Vater in der GeburtsUrkunde stehen zu haben ?

Wie gesagt er legt da definitiv auch keinen Wert darauf im Gegenteil seit mehr als einem Jahr hab ich nichts mehr von ihm gehört. Also mit klagen seinerseits hab ich nicht zu rechnen.

Ich muss das definitiv noch mit einem Familienanwalt durchsprechen. Aber mich würde deine Einschätzung trotzdem interessieren ?

Liebe Grüße.

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Die Beistandschaft und die Eintragung in der Geburtsurkunde hängen doch nicht unmittelbar zusammen?! Die Beistandschaft ist meines Wissens dafür da, das Kind zb gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu vertreten.

Er hat die Vaterschaft anerkannt, die Eintragung in die Geburtsurkunde ist m. E. nur noch eine Formalie.

Man kann die Vaterschaft nicht einfach wieder aberkennen. Hier geht es nicht um deine Befindlichkeiten, sondern um EUER Kind!

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Ich verstehe nicht, warum du das ganze angeleiert hast.

Sinn war doch, dass er die vaterschaft anerkennt und nun willst du erklären, du wüsstest nicht wer der Vater ist und möchtest ihn nicht in der Geburtsurkunde haben?

Sorry, aber ich kapier das jetzt irgendwie nicht.

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Ich habe das damals gemacht im 4 Monat frisch nach der Trennung. Ich wusste damals nicht was ich heute weiß. Dazu muss ich sagen war ich wirklich verzweifelt, auch finanziell stand vieles auf der Kippe. Es war einfach ein großer Fehler den ich gerne rückgängig machen würde. Auch in Anbetracht dessen, den bis jetzt erhaltenen Unterhaltsvorschuss zurück zu bezahlen. Meine Frage ist einfach kann ich ohne angabe von Gründen von der Beistandschaft zurücktreten?

Lg

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Hallo mireyaa!

Meines Wissens kannst du ohne Angaben von Gründen von der eingerichteten Beistandschaft zurücktreten!

LG, Marie.

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Danke für deine Antwort und einen schönen Abend noch :)

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Was mich gerade wundert: In der Geburtsurkunde meiner Tochter steht bis heute kein Vater drin, obwohl die Vaterschaft damals auch über das Jugendamt anerkannt wurde und ich teils UVG teils Unterhalt über die Beistandschaft bekommen habe. #kratz

Das muss ja bedeuten, dass damals (1996) niemand darauf gedrängt hat, den Namen zu beurkunden und die Anerkennung genügt haben muss. Entweder hat sich da rechtlich etwas geändert, was ja gut möglich ist, oder es ist nur der Wille des jeweiligen Beamten.

Das Problem ist nur, dass ich ziemlich sicher bin, dass die Beurkundung auf Erb-, Umgangs- und sonstige Rechte keinerlei Einfluss hat, sondern die Vaterschaftsanerkennung genügt. Ich meine mich zu erinnern, dass mir das so erklärt wurde. Und genau hier würde ich nun tatsächlich an Deiner Stelle fundierten rechtlichen Rat einholen, wie sich das für Dein spezielles Problem bzw. Anliegen genau verhält.

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Hallo,

danke für deine Antwort genau das gleiche habe ich heute auch schon gesagt bekommen. Naja blöd, dass ich ihm benannt habe. Zu dem Zeitpunkt kam mir das einfach als einzig richtiger Weg vor. Naja morgen hab ich nochmal einen Termin zur Beratung. Vermutlich werde ich ihn halt einfach eintragen lassen müssen, denn wenn es sowieso keine Unterschiede macht ist es ja quasi eh egal. Fuchst mich echt mich nicht vorzeitig intensiver mit den Folgen beschäftigt zu haben.

Vielen Dank! :)

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Hallo,

was genau versprichst Du Dir denn davon die Eintragung des KV in die Geburtsurkunde zu verhindern?

Durch die von Dir beauftragte Beistandschaft und Deine Angaben zum KV ist alles schon lange Aktenkundig, zudem hat der KV die Vaterschaft bereits anerkannt.

Er IST also schon gesetzlicher Vater. Der Eintrag in die Geburtsurkunde ist lediglich eine Formalität, durch das Verhindern gewinnst Du nichts es sei denn Du willst die alte Urkunde (ohne Vater) nutzen um irgendwo eine Lüge (Vater unbekannt) zu beweisen.

Gruß K.

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Das ist nicht richtig. Die Vaterschaftsanerkennung ist ohne die Zustimmung der Mutter nicht gültig.

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Ich hatte die TE so verstanden, dass sie ihre Zustimmung bereits beim JA gegeben hat und es jetzt nur noch um die Geburtsurkunde geht.

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Hallo,

die Vaterschaft ist anerkannt.

Mehr bedarf es nicht. Ob Du jetzt sofort die Eintragung in die Geburtsurkunde veranlasst oder nicht, ist doch eigentlich ohne Belang.

Ich habe eine Freundin, bei deren Kind wurde in der Geburtsurkunde Vater unbekannt angegeben (vom Standesbeamten, obwohl Vater bekannt). Der Vater erkannte die Vaterschaft an.

In der Geburtsurkunde des Sohnes, der inzwischen erwachsen ist, steht immer noch Vater unbekannt und er möchte auch nicht, dass es geändert wird.

Ich wüsste auch nicht, was das mit Personenstandsfälschung zu tun hätte. Du hast den Vater genannt, er hat die Vaterschaft anerkannt.

Kündige die Beistandschaft und schau, dass Du vom Kindsvater Unterhalt erhältst.

GLG #klee