Bildungsprämie - dürfen Alleinerziehende mehr Einkommen haben?

Hallo,
ich möchte gerne für nächstes Jahr die Bildungsprämie beantragen. Nun steht auf der Seite, dass Alleinstehende ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro haben dürfen und gemeinsam veranlagte 40.000 Euro.

Weiß jemand, wie es bei uns Alleinerziehenden aussieht? Dürfen wir mehr verdienen als 20.000 Euro?

Ich war schon mit jemandem vom Amt in Kontakt, leider hatte derjenige keine Ahnung und hat mich weiterverwiesen. Der empfohlene Ansprechpartner hat jedoch Urlaub, daher wollte ich fragen, ob hier vielleicht jemand Erfahrung damit hat? Dann wäre ich schon etwas schlauer :-)

Danke schonmal

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Hallo,

nein tut mir leid, auch Alleinerziehende dürfen nicht mehr verdienen. Die Einkommensgrenze als Alleinverdiener liegt bei 20.000/Jahr. Kinder spielen bei der Bildungsprämie leider keine Rolle.

LG Anja

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Hier kannst du auch alles nachlesen: http://www.bildungspraemie.info/

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Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Einkommensteuergesetz) beträgt maximal 20.000 Euro – bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.

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Danke für deine Information. Auf der von dir erwähnten Seite war ich schon und hab da eben nix von Alleinerziehenden gefunden, was ich ja schon etwas enttäuschend finde. Meiner Meinung nach würde da noch einmal eine Extra-Regelung festgesetzt werden müssen, da wir ja generell mehr Einkommen benötigen, weil wir ja nicht nur für uns sorgen müssen.

Ich konnte heute aber mit einem Verantwortlichen telefonieren und habe die gute Nachricht erhalten, dass der Steuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr ausreicht und das aktuelle Einkommen gar nicht interessiert - hab da extra noch einmal detailliert nachgefragt #freu. Von daher passt das für mich, da ich in den letzten zwei Jahren um einiges weniger verdient habe und somit Anspruch habe :-).
Freu ich mich, wird allerdings die erste und letzte Prämie für mich sein, da ich ja ab diesem Jahr nicht mehr unter die Begünstigten fallen werde.

Liebe Grüße

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Aber nicht vergessen, dass die Weiterbildung 1.000 Euro nicht übersteigen darf und du erst zur Beratungsstelle musst um dir einen Prämiengutschein ausstellen lässt. Rechnung und Zahlung der Weiterbildung darf nicht vor der Beratung stattgefunden haben.

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