Neue Regelung zu UHV schon sicher?

Guten abend euch allen.

Und zwar geht is mir um folgenden Artikel

http://www.liliput-lounge.de/news/unterhaltsvorschuss-bund-und-laender-einig/

Das klingt ja alles schon so beschlossen, aber man hört davon nix in den Nachrichten....sonst wird ja jede kleine Änderung großartig angekündigt.

Vielleicht hat sich ja jemand von euch schon erkundigt, oder ist da allgemein schon auf dem neusten Stand.

LG und einen schönen Abend von mir

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So wie ich das lese, wird es so umgesetzt, wie dort beschrieben. Die Neuerungen der Düsseldorfer Tabelle tauchen auch fast nie in der Presse auf. Das hat nichts zu bedeuten.

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Hallo,

selbst die Unterhaltsvorschusskassen wissen nichts konkretes. Lediglich, dass alles versucht wird, die gesetzliche Grundlage bis zum Ende des Jahres zu schaffen. Es gibt wohl noch Anstimmungsprobleme zwischen Bund und Ländern. Geht ja um sehr viel Geld.

Wir können uns nur überraschen lassen. Wie das dann umgesetzt werden soll, steht ja auch wieder in den Sternen!

Wirklich was ändern, für die überwiegende Zahl der UHV Bezieher, wird sich ja trotzdem nicht wirklich. Sehr viele beziehen ALG2 Leistungen und da wird der Unterhaltsvorschuss sowieso angerechnet.

Nach meiner Meinung mehr Augenwischerei, als wirkliche Hilfe.

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Diese Ansicht kann ich nicht teilen.

Man darf dabei nicht vergessen, dass ALG2 lediglich die Existenz sichern soll und demnach weitere Leistungen logischerweise anzurechnen sind, damit jemand nicht durch ein Konglomerat an Zuschüssen besser da steht, als jemand, der arbeitet.

Alleinerziehende, die arbeiten, aber für Kinder über 12 keinen UHV bekommen, geraten mit dem neuen System ggf. nicht mehr so schnell in die Not, ALG2 oder Wohngeld ergänzend beantragen zu müssen.

Nimm eine Friseurin, einen Fleischer, etc. mit einem Gehalt von vielleicht 1400 Netto mit 2 Kindern über 12. Die hätten plötzlich statt 1400 plus KG 1400 plus 2 x ca 260 Euro plus KG. Da sieht die Welt ganz anders aus.

UHV ist nicht dazu da, "Hartzern" das Leben bequemer zu machen, sondern AE, die versuchen trotz ausbleibenden Zahlungen des anderen Elternteils den Lebensunterhalt für sich und die Kinder selbst zu erwirtschaften, das Unterhalten der Familie zu erleichtern. So kann der UHV ein Anstoß sein, dass sich arbeiten lohnt, wenn nur noch der alleinerziehende Elternteil selbst bedürftig ist und Kinder gar nicht mehr bedürftig sind.

Und auch für die Unterhaltspflichtigen ist es kein Schaden. Entweder, sie sind nicht leistungsfähig, dann ist das je nach Umstand zu akzeptieren. Oder sie sind nur leistungsunwillig, dann hat Vater Staat hoffentlich genug Motivation denen Feuer unterm Hintern zu machen, egal ob männlich oder weiblich.

LG Küstenkönigin

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Aus dem Alltag kann ich leider sagen, das von von 10 Antragstellern leider 8-9 ALG 2 beziehen. Und meistens betrifft das auch beide Parteien.

Die Eltern, wo der Unterhaltspflichtige nur
"keine Lust" hat, aber Einkommen da ist und der andere Elternteil ebenfalls arbeitet und verdient, sind selten unsere Kunden, die regeln das zumeist über einen Anwalt. So erleben wir es zumindest.

Ich bin bin völlig sicher, dass es einige gibt, die davon profitieren. Darüber bin ich auch froh, nur es wird leider nicht die Masse sein, nach der es jetzt aussieht.

Es gibt einfach viele Faktoren, die zusammen kommen. Wie das Gesetz geändert wird, weiß ja noch keiner. Wird nur die Altersgrenze und Bezugsdauer gestrichen und der Rest belassen oder wird es komplett geändert? Wenn nur die Altersgrenze gestrichen wird, wird es auch spannend, was mit Kindern mit Einkommen, z.B. Ausbildungsvergütung, wird, in wieweit besteht da noch die Bedürftigkeit usw.

Wir müssen uns überraschen lassen.

Viele Grüße

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