Unterhaltsberechnung

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Unterhalt. Wir sind getrennt und waren nie verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht, die Vaterschaft ist anerkannt.

Der Unterhalt beträgt laut Düsseldorfer Tabelle 354€.
Er verdient 1300€ netto, der Selbstbehalt liegt bei 1080€, somit könnte er nur 220€ zahlen. Von den 354€ Unterhalt muss die Hälfte des Kindergeldes (194/2=97) abgezogen werden, das ergibt 257€.

Das heißt ich würde vom Amt einen Unterhaltsvorschuss von 37€ bekommen, wenn der Vater 220€ an mich zahlt, richtig? Bzw das Amt holt sich die 220€ vom Vater und überweist mir 257€?

Danke :)

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Huhu, also bei uns die gleiche Situation. Ich war zwar noch nicht beim JA aber meine Wohngeldtante hat mir das so erklärt:

354€ Unterhalt steht dir zu, 197€ übernimmt das Amt mit Kindergeld und dann muss der Vater noch 157€ an Dich zahlen.

Aber verbessert mich gerne wenn das falsch ist.

Liebe Grüße
Surfermami

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Ich habe jetzt deine Zahlen nicht ausgerechnet. Ich kann dir nur sagen was mein "Mangelfall" überwiesen hatte. #augen Angenommen es gibt 150 Euro Unterhaltsvorschuss (ich weiß leider die Zahl nicht mehr). Und der Herr hat nur 100 zur Verfügung. Hat mir das Amt noch die fehlenden 50 Euro überwiesen! ;-) Also keine Aufstockung des normalen Unterhaltsbetrages, sondern nur bis zur Höhe des UHV die Aufstockung!

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Hallo,

genau so ist es - UV-Leistung Kind 0-5 = 354 € ./. volles KG, verbleiben 160 € an UV-Leistung - davon werden die Zahlungen des pflichtigen Elternteils in voller Höhe abgezogen - im konkreten Beispiel gibt es also keine Leistung der UV-Kasse

LG