Wohnrecht Nach Geburt

Huhu

Habe heute festgestellt dass ich schwanger bin. Bin mit dem Vater des Kindes nicht zusammen. Wenn es vom Frauenarzt bestätigt ist, werde ich es ihm gestehen dass er Vater wird. Ich möchte dass das Kind beide Elternteile kennt. Würde ihm erlauben das Kind 2x die Woche zu sehen wenn er möchte. Da ich vermute dass er das gemeinsame Sorgerecht beantragen wird (worüber ich eig nichts dagegen hab), stellt sich mir nun die Frage... was ist wenn er möchte dass das Baby bei ihm wohnt??? Kann er es einfach so zu sich holen?? Würde schon wollen dass der Wurm bei mir bleibt..

Bitte bleibt lieb, würde mich über antworten freuen!

1

Hallo,

Erst mal finde ich es toll das du so darüber denkst.
Allerdings würde ich dir vom gemeinsamen Sorgerecht abraten.
Du benötigst für alles seine Unterschrift.
Das wohnrecht bleibt bei der Mutter wenn nichts dagegen spricht.

Selbst wenn du das alleinige Sorgerecht hast,kann er das Kind sehen.

Liebe Grüße Angii

5

Nunja.. ich lebe zurzeit selbst bei meinen Eltern. Möchte aber so schnell wie möglich mir eine eigene Wohnung für mich und das Baby suchen. Er wohnt zurzeit bei seinem Vater und geht demnächst in eine Langzeitrehabilitation aufgrund psychischer Probleme. Ich selbst werde das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragen, aber er hat das Recht es von sich aus zu beantragen. Und wenn er das tut, her ich davon aus dass er es auch bekommt. Und dann heißt es, das beide Elternteile sich einigen müssen wo das Kind lebt. Wenn man sich nicht einig wird, wird es per Gericht geklärt. Ich weiß ja nicht wie er tickt und ob er darauf kommt es so zu machen... aber es kann halt schon sein dass er es so möchte... und ich möchte halt nur nicht dass es mir quasi weggenommen wird. Für mich als baldige Mama jetzt schon unvorstellbar dass es bei ihm lebt und ich es nur paar Mal in der Woche sehe.

10

Man hat automatisch das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn es wird einem richterlich entzogen. Das alleinige Sorgerecht muss man beantragen und dafür müssen Gründe vorliegen. Das ist einem umständlich ist dann manchmal zwei Unterschriften einzuholen ist keine Begründung.

weitere Kommentare laden
2

Hallöchen
So professionell kenne ich mich da nicht aus, aber bei getrennten Elternteilen oder bei einer Scheidung, wie es bei meiner Schwester der Fall war, müsste glaube ich schon so einiges bei der Mutter nicht stimmen, dass sie ihr Kind nicht bei sich haben darf, sondern es beim Vater wohnen würde.
Zumal ja immer an das kindswohl gedacht wird und du bestimmt am Anfang stillen willst. In der Regel muss auch glaube ich die Vaterschaft anerkannt werden und wenn nicht einer das alleinige Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt, wird es glaube ich sowieso beim gemeinsamen belassen🤔.
Hab da aber wie gesagt keine großen Erfahrungswerte.
Ich habe bisher eigentlich nur von einem Papa im näheren Umfeld gehört, dass er das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht direkt nach der Entbindung zugesprochen bekam, da die Mutter drogenabhängig und unzurechnungsfähig war. Sie hat aber auch kontaktverbot und und und. Dazu kommt aber, dass sie sich null für ihr Kind interessiert. Von daher denke ich mal, dass du dir keine Sorgen machen brauchst.

6

Möchte dazu sagen, dass wir nicht verheiratet sind und auch kein Paar

11

Das macht für das Kind überhaupt kein unterschied.

weiteren Kommentar laden
3

Herzlichen Glückwunsch zur Übernahme der Verantwortung...ich weiss nicht was ihr für Charaktere seid...aber ich würde dir auch abraten vom gemeinsamen Sorgerecht...erstmal...du weisst nicht wie es sich entwickelt bei euch...und Umgang kann man auch ohne Sorgerecht übernehmen...

12

Man kann sich das nicht aussuchen man hat automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

13

Bei verheirateten Paaren ja hast du recht...bei unverheirateten liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter wenn sie über 18 Jahre ist...der Vater kann einen Antrag stellen wegen gemeinsames Sorgerecht... oder es wird schon vor der Geburt eine sorgerechtverfügung beim jugendamt unterschrieben...dauert insgesamt ne dreiviertel Stunde inklusive vaterschaftsanerkennung...

weitere Kommentare laden
4

Hey, ich finde es toll das du so denkst.
Väter haben auch Rechte und ich finde es traurig das die Mütter da immer noch versuchen irgendwie Macht über das Sorgerecht auszuüben.

Es ist heute so, wenn er die Vaterschaft ohne Probleme annimmt und das Sorgerecht auch haben will und es bei Gericht beantragt, bekommt er es in der Regel auch zugesprochen.

Aber von vorne.
Ihr könnt die Vaterschaftsanerkennung vor oder nach der Geburt des Babys machen.
Macht ihr Die vorher steht er gleich nach der Geburt auf der Geburtsurkunde. Macht ihr das nicht, könnt ihr später dann neue Geburtsurkunden beantragen, wo dann der Vater mit drauf steht.
Das Aufenthaltabeszimmungsrecht hast du eigentlich zuerst allein.
Wie oft der Vater das Kind sehen darf, müsst ihr dann besprechen.
Und bitte habe keine Angst, das er dir das Baby einfach so wegnehmen kann. Das lassen die Gerichte auch heutzutage nicht einfach so zu, außer es gibt wirklich ganz große Probleme bei dir.

Alles Liebe Janina mit Logan 11 Jahre, Leo ein Jahr und kleine Raupe 26+4

7

Das hört sich ja vielversprechend an. Hätte noch nicht mal was dagegen wenn er das geteilte Sorgerecht bekommt. Und ich würde ihm den Kontakt ja nicht verbieten, sondern möchte dass er es mindestens 1x die Woche sieht. Anfangs solange es noch klein ist halt nur unter meiner Aufsicht. Später wenn es älter ist kann er sogar alleine Ausflüge machen oder den Wurm mal über Nacht nehmen. Nur möchte ich als Mama dass es bei mir lebt...

9

hi, ich würde dir empfehlen, dich in ruhe und ausführlich beraten zu lassen. der humanistische verband z.b. bietet kostenlose beratungen an. vielleicht gibt es den bei euch in der nähe? das sind sehr wichtige entscheidungen, die ja nicht nur dich betreffen. es ist gut, vorher alle optionen und konsequenzen zu kennen.

ganz viel glück!

weiteren Kommentar laden
8

Um ehrlich zu sein finde ich die Aussage „ würde ihm erlauben es zweimal die Woche zu sehen“ etwas erschreckend. Das wird genauso sein Kind sein wie deines.

Am Anfang wird das Kind überwiegend sowieso bei dir sein wegen Stillen & Co. Klar Kann er auch später das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind beantragen, dann müssten aber auch Gründe vorliegen warum das Kind bei ihm besser aufgehoben ist als bei Dir. Mein Mann hat zum Beispiel seine Jungs zu sich geholt, als sie drei und sieben waren und bei uns hat die Mutter dann ein erweitertes Umgangsrecht. Wir leben ja zum Glück in einer modernen Welt.

23

Bei gemeinsamem Sorgerecht hat er automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht und somit die gleichen Rechte , den Wohnort zu bestimmen wie die Mutter.

Aber dazu muss ja erstmal vorm Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklärt werden oder der Vater es später vor Gericht einklagen.

19

Vielleicht kann ich dich ein wenig beruhigen. Da dein Partner erhebliche psychische Probleme zu haben scheint-sonst bekäme er keine Langzeit Reha- sind deine Chancen gut, dass du die alleinige elterliche Sorge behältst.

Ihr seid unverheiratet, richtig? Dann hast du ab Geburt die Alleinsorge. Gemeinsames Sorgerecht gibt es nur wenn du zustimmst (Erklärung beim Jugendamt zB) oder auf gerichtlichen Antrag des Kindesvaters. In dem gerichtlichen Verfahren kannst du die Gründe vorbringen die gegen das gemeinsame Sorgerecht sprechen (seine psychischen Probleme) und das Gericht muss prüfen ob das Wohl des Kindes beeinträchtigt werden kann.

Ich rate auch eher von der gemeinsamen elterlichen Sorge ab, wenn Konflikte vorprogrammiert sind. Dann müsstest du nämlich immer wieder zum Gericht laufen um einzelne Fragen klären zu lassen.

Über den Wohnort des Kindes müssten sich beide Eltern einigen wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Einfach wegnehmen geht also nicht.

Da dein Kind wohl erst einmal bei dir leben wird, kann der Vater das nicht gegen deinen Willen ändern, auch wenn er mit sorgeberechtigt wäre.

Es gibt keinen Grund zu fürchten, dass ein Familiengericht einen Umzug eines Kleinkindes zu einem psychisch beeinträchtigten Elternteil anordnet, wenn der andere Elternteil das Kind gut versorgt.

Liebe Grüße und alles Gute

31

Wenn ihr eh schon nicht zusammen seid, dann würde ich es zumindest nicht forcieren, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt.
Ich würde es also weder anbieten, noch frei weg zu stimmen.
Glaube mir, 18 Jahre sind ziemlich lang. Selbst wenn ihr euch jetzt gut versteht, dann kann sich das durch viele Dinge ändern. Wird ja einen Grund haben, warum ihr nicht zusammen seid.

Wovon du dich aber verabschieden solltest ist: "Würde ihm erlauben das Kind 2x die Woche zu sehen"
Es ist euer beider Kind. Wenn er sich als Vater intensiv einbringen will, dann wird er das tun können. Was du da erlaubst ist eher zweitrangig.

Wenn du dir betreuungstechnisch nichts zu Schulden kommen lässt, dann wird dir auch niemand dein Kind weg nehmen. Gerade nach der Geburt wirst du Hauptbezugsperson sein.
Aber es kann sich sicher auch alles bis zum Wechselmodell entwickeln. Wer weiß das schon, aber bis dahin wird noch viel Wasser Fluss xy runter fließen.

Ich kann dir nur raten: sei gesprächsbereit, aber grenze dich auch ab. Findet eure Kompromisse, aber steh auch gerade in den Dingen die du willst. Es ist an euch Eltern - und das seid ihr dann, ein Leben lang auf eine gewisse Weise verbunden - eurem Kind trotz Trennung eine tolle Kindheit zu bieten.