Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt

Habe mich vor kurzem von dem Vater meines Sohnes getrennt. Wollte mit ihm auch alles im Guten regeln, mit öfteren Besuchszeiten etc. Jetzt wollte ich aber mir vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss in Höhe von 150,- € holen, er war auch einverstanden, da er nur Harz 4 zur Zeit bekommt. Als ich nun meinen Sohn am Samstag zu ihm brachte, sagte er mir, dass er sich das überlegt hätte, und er nun keinen Unterhalt zahlen würde, weil ich ihm seinen Sohn ja 3 x die Woche bringen würde, und da hätte er auch Kosten. <Hä.... Ist das echt so, dass er hier ein Anrecht hat, dass er das nicht zahlt? Er soll doch froh sein, wenn er seinen Sohn öfter sehen kann. Würde ich das über das Gericht regeln lassen, dann würde er ihn ja nur alle 2 Wochen sehen. Ich kapier echt nicht, dass das immer alles so ein trara geben muss...
LG Leila

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Huhu,

soweit ich weiss hat UVG nichts mit dem Besuchsrecht zu tun! Geh Zum JA und beantrage eine Beistandschaft, die Regeln das dann mit dem Unterhalt!

LG Ela

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o.k. Beistandschaft habe ich nun noch nicht gehört, dass es sowas gab. Ich hattee nur beim Jugendamt schon angerufen wegen dem Formular für die Beantragung, aber die verwiesen mich dann, dass ich hierfür auf die Stadt gehen müsse. Na, dann rufe ich wohl nochmal bei JA an.

Danke

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Also das is völliger Schwachsinn. Wenn er euern Sohn 14 Tage/pro Monat am Stück hätte, dann viell. ja #kratz,aber doch nicht 3mal die Woche, dann hätte mein Mann auch können den Unterhalt kürzen.
Wie alt ist denn euer Sohn?
Also nicht aufregen, erkundige dich oder teile es dem zuständigen Jugendamt mit, aber so einfach wie er sich das vorstellt ist das nicht.;-)

Lg Elchwomen

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Unser Sohn ist 14 Monate alt.

Aber eigentlich wundert es mich nicht, dass er so ein Spruch gebracht hat, denn er hat sich ja auch in der Beziehung vor Bezahlen irgendwelcher Sachen gedrückt.

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Mal langsam Mädels, die große Welle ist gar nicht nötig:

Der EX hat nur Angst vor den auflaufenden UVG - Schulden. Das ist verständlich, auch wenn es beweißt, daß der Junge Mann gänzlich uninformiert ist. UVG muß nur von Zahlungsunwilligen Vätern zurückgezahlt werden. Bei Zahlungsunfähigen Vätern, wie jeder ALG !! - Empfänger laufen KEINE Unterhaltsschulden auf.

Bin jetzt zu faul zum googlen.

Also informiert Euch und laßt den Umgang , zum Wohle Eures Kindes, soweiterlaufen wie bisher.

Scully

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Das Jugendamt hat mir hier was anderes erzählt.
Ich google nochmal. Ja, wahrscheinlich hat er nur Angst vorm zurückzahlen.

Leila

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hallo scully, das ist nicht richtig.

väter, die nicht zahlen, gleich auselchen gründen, müssen den unterhaltsvorschuss zurückzahlen.

die, die es im moment nicht können (geringes einkommen), müssen das tun, wenn sie wieder können.

allerding hat die zahlung des dann zu zahlenden unterhalts vorrang vor der tilgung der uvg-schulden.

nachzulesen im unterhaltsvorschussgesetz:

http://bundesrecht.juris.de/uhvorschg/index.html

Luise

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Wenn Ihr euch die Woche teilt, hat jeder Ausgaben. Frage am besten beim JA nach.

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hallo,

grundsätzlich haben unterhalt und umgang nix miteinander zu tun.

es gilt also nicht: wer zahlt oder genug zahlt, darf sein kind sehen oder oft sehen.

ABER: wenn die betreuung trotz getrenntsein der eltern hälftig verläuft, also zb eine woche bei dir, eine woche bei ihm usw. oder das kind an 3-4 tagen mit übernachtung beim vater ist, dann heben sich die unterhaltsansprüche gegenseitig auf.

mehrere mehrstündige aufenthalte in der woche (oder am wochenende) sind jedoch in die düsseldorfer tabelle eingearbeitet.

allerdings stellen sich mir die Nackenhaare auf, wenn ich von Dir höre : "Würde ich das über das Gericht regeln lassen, dann würde er ihn ja nur alle 2 Wochen sehen. ".

1. Ist das eine falsche Information, hält sich aber so hartnäckig wie nur Pattex: Der Umgang findet so statt, wie es dem Wohk des Kindes und den tatsächlichen Möglichkeiten des Kindes und des Vaters entspricht (zb kann jemand, der "auf Montage" ist, sein Kind nicht regelmässig dienstag nachmittags abholen, jemand der arbeitslos ist, aber schon. Ein Stillbaby wird kürzeren aber öfteren Kontakt zum Vater zugesprochen kriegen (ja, Umgang ist auch ein Recht des Kindes!) als ein Schulkind, welches schon versteht, dass Papa auch existiert, wenn er grade nicht anwesend ist.)

2. Finde ich es schädlich für die Vater-Kind-Beziehung, wenn Du Umgang von der Zahlungsmoral des Vaters abhängig machst. KLar, der Vater ist unterhaltspflichtig. Aber Du hast alles zu unterlassen, was die Entwicklung der VaterKindbeziehung stört. Das nennt sich wohlverhaltsensklausel.


Luise

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Ja, Du hast mich glaub ich falsch verstanden. Ich würde es nie über ein Gericht eigentlich regeln lassen wollen, denn ich bin hier echt ein Mensch, der immer auf Harmonie aus war. Ich mach auch nicht den Umgang von ihm abhängig mit dem Geld (sonst würde ich meinen Sohn ja jetzt auch nicht zu ihm geben). Er zahlt ja definitiv nicht, aber ich bringe den Kleinen ja trotzdem dauernd zu ihm. Alles zum Wohle des Kindes, das steht für mich an oberster Stelle, glaubs mir! Ich wollte nur mal wissen, wie die eigentliche Regelung hierfür ist und ob ich dann nochmal mit ihm reden kann.

Leila