Zutritt gemeinsames Haus

Hallo liebe Mit-Väter,
hatte jemand schon die Situation und wie war euer Vorgehen?

Meine Frau ist im Sommer aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Sie hat mir die Kinder gelassen, lebt nun bei Verwandten und wird demnächst eine eigene Wohnung haben. Darum ist viel von ihrem Zeug noch bei mir.
Sie hat ihren Abgang so gewählt, dass die Beziehung irreparabel ist.

Um die Kinder kümmern wir uns so, dass ein Kind täglich nach der Schule zu ihr geht, das andere 2x die Woche. Weiterhin kümmert sie sich auch um Nachmittagssktivitäten.
Spätestens ab 17 Uhr sind die Kinder wieder bei mir. Auch kümmert sie sich, wenn ich auf Dienstreise (passiert erst wieder wenn sie einen Wohnung hat) bin und in machen Ferien. Das haben wir jetzt auch schriftlich fixiert, da sie mir öfter per Nachricht Änderungen mitteilte, aber so wie es ist, bin ich fein mit.

Jetzt ist es aber so, dass ich auch arbeite.
Zwar bin ich unregelmäßig außer Haus, aber die Frau weiß, wann die Haushaltshilfe putzt und von den Kindern auch, wenn ich später Heim komme. In dieser Zeit ist sie regelmäßig unangekündigt im Haus. Um ein Schulheft zu holen, um was von ihr zu holen oder mit der mit der Haushaltshilfe zu reden.

Von der Tochter weiß ich, dass die Schwiegermutter sich beklagt, dass ich das Schloss ausgewechselt hätte (was nicht stimmt, es gehört nur geölt) aber so habe ich erfahren, dass auch sie einen Schlüssel hat.
Kinder bringen heißt auch, dass meine Schwiegermutter oder mein Ex manchmal mit ins Haus kommen, auch wenn ich z.B. noch ein einem Online-Termin bin.

Das Ergebnis ist, dass ich Single ohne Privatsphäre bin.
Ich habe mir vorgenommen, den Zeitpunkt, wenn sie in ihre neue Wohnung zieht (und das Haus Frau-Sachen frei ist) zu nutzen, um klar zu machen, dass sie nunmehr nur Gast im Haus ist und z.B. das Schlafzimmer tabu ist.

Da ihr das halbe Haus natürlich bis zur Scheidung auch gehört, frage ich mich, ob mir dies moralisch zusteht.


Jemand eine Meinung?

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Ich habe einen derartigen Quatsch ja auch (halb) durch.
Eine etwas andere Situation ist es, weil ich alleinige Eigentümerin des Hauses bin.

Also, es ist so, dass der Eigentümer das Haus nicht „einfach so“ betreten darf, wenn der Besitzer es ihm untersagt.
Der Vermieter darf ja auch nicht in der vermieteten Wohnung ein und aus gehen, wie es ihm passt.

Deine Ex hat dir den Besitz am Haus überlassen, durch Auszug und entsprechende Vereinbarungen. Nun hast du selbstverständlich das Recht, sie aus deiner Wohnung raus zu halten. Auch ein Austausch der Schlösser wäre möglich.

Zur Sicherheit könntest du dich anwaltlich beraten lassen (bei Trennung mit Kindern und Eigentum eh sinnvoll), rechtlich sehe deinen Wunsch als völlig ok an.

Selbiges übrigens auch moralisch. Du bist schon nett, dass du nur ein Betretungsverbot des Schlafzimmers in Erwägung ziehst.

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Danke und ja, um den Anwalt kümmere ich mich bald.

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Was heißt, bis zur Scheidung?
Auch danach steht ihr die Hälfte zu.
Bwz die Hälfte an Geld vom abbezahltem Betrag.

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Ist soweit klar. Wenn ich wohnen bleibe, dann bekommt sie Geld.

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Moralisch mag es dir vielleicht zustehen. Wie es rechtlich aussieht kann etwas ganz anders sein. Ich kann verstehen das du nicht möchtest das sei ohne deine Zustimmung das Haus betritt. So lange sie aber Miteigentümerin ist wird sie so lange das Recht haben ihr eigenes Haus zu betreten. Aus meiner Sicht müsstet ihr euch vertraglich einigen das du ihr für ihren Anteil an eurem Haus eine Art Nutzungsentschädigung zahlst und sie dafür im Gegenzug das Haus nur noch mit deiner Zustimmung betritt.

Ich denke das dir das Haus auch nicht automatisch mit der Scheidung gehört. Es kommt darauf wie ihr es notariell mit dem Haus regelt.

Das hier ist aber nur meine persönliche Meinung und ich weiß nicht wie es rechtlich ist.

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Wie es rechtlich aussieht, ist mir nicht so wichtig, da weder ich noch sie klagen werden. Es geht mir hier auch nicht um das Geld, dass mit der Scheidung die Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden, ist klar.
Nutzungsentschädigung - nun ja, in Summe habe ich mich bewusst übervorteilen lassen und es findet ein regelmäßiger Geldtransfer von mir zu ihr statt.

Wie ist es dann bei anderen? Evtl. Frauen. Betritt da auch der Ex-Partner im Trennungsjahr alleine die Wohnung? Ist das wirklich normal?

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Hallo,

mein Trennungsjahr ist gerade zu Ende. Ich habe beim Auszug das Nötigste mitgenommen.

Wenn was gefehlt hat habe ich meinem Mann Bescheid gesagt und ich bin hingefahren wenn er da war.

Ich habe auch immer noch einen Haustürschlüssel würde aber nicht einfach aufsperren und reingehen. Ich bin ja ausgezogen und habe eine eigene Wohnung. Er würde auch nicht ungefragt in meine Wohnung gehen.

Jeder Mensch tickt anders. Mir wäre es unangenehm gewesen ungefragt in das Haus zu gehen, auch wenn es mir zur Hälfte gehört.

Meine Anwältin sagte damals wenn ich mich am Stück 3 Monate nicht in dem Haus aufhalte bzw. dort nächtige ist es danach ein Eindringen in die Privatssphäre wenn ich einfach das Haus betreten würde.

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Aufgrund einer ähnlichen Diskussion hatte ich das neulich mal nachgeschlagen. Derjenige Partner, der auszieht, hat 6 Monate nach dem Auszug Zeit wieder zurückzukehren. Da ging es aber -so habe ich es interpretiert- darum, tatsächlich dort zu wohnen oder eben halt auch nicht.

Einfach so ein- und auszugehen geht in meinen Augen nicht, es ist aber die Frage wie ihr die aktuelle Situation finanzell geregelt habt. Zahlst du das Haus einstweilen alleine weiter oder zahlt sie mit? Da sie noch nicht ausgezahlt ist, steht ihr meines Wissens auch eine Nutzungsentschädigung von deiner Seite aus zu. Wenn du diese zahlst, hätte sie meiner Meinung nach nichts mehr in dem Haus verloren. Ich möchte hier jedoch anfügen,dass ich kein Anwalt bin und dies nur Aussagen sind, die ich bei meiner Recherche online gefunden habe.

Lass dich doch mal ordentlich anwaltlich beraten, was du tun kannst, um deine Privatsphäre zu schützen vor deiner Frau. Wenn es da mit der Zahlung einer Nutzungsentschädigung getan ist, würde ich das machen und ihr dann auch ganz klar den Zutritt verweigern.

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Ich zahle die Kreditraten nach wie vor alleine. Es gibt keine besprochene Nutzungsentschädigung aber ich überweise regelmäßig Geld und unser Kinder leben zu 3/4 bei mir.

Mir geht es auch nicht darum, ihr den Zugang in das Haus zu verbieten. Mir geht es darum, dass in meiner Abwesenheit, das Haus eben im Gast-Modus betreten wird. Wohnzimmer, Esszimmer, Toilette und Kinderzimmer sind in meiner Abwesenheit ok. Rest nicht.

Aber ich merke, wenn ich dies nicht Fremden klarmachen kann, so ist mir jetzt auch klar, dass das Thema bei emotional Betroffenen auf jeden Fall zum Eklat führen wird. Also lebe ich weiterhin öffentlich ;)

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Der Punkt ist: als Gast würde ich gar nichts betreten, wenn der Bewohner nicht da ist.
Es klingt, als fiele es deiner Ex samt Familie schwer, die neuen Grenzen wahrzunehmen und sich als Gast zu verhalten.

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Hallo,

also bei mir ist es der umgekehrte Fall. Vor einem Jahr ist mein Mann, nachdem seine Affäre von mir entdeckt wurde, von heute auf Morgen ausgezogen. Ich hatte ihn darum gebeten und er sich danach gerichtet. Am darauffolgenden Tag hatte er einen Tag Zeit seine wichtigsten Sachen abzuholen. Die Kinder und ich waren da bei Oma und Opa. Ohne dass wir darüber gesprochen hatten, lagen seine Schlüssel auf dem Küchentisch als wir wieder heim kamen. Zu dem Zeitpunkt hat ihm unser Haus natürlich auch zur Hälfte gehört. Aber für meinen Ex-Mann war es wohl - zum Glück- selbstverständlich, dass er das Haus nicht mehr in meiner Abwesenheit betrifft. Mir wäre das auch wirklich unangenehm gewesen, wenn er alleine in dem Zuhause von mir und den Jungs gewesen wäre. Wenn er die Kinder bringt, kommt es ganz selten vor, dass eines der Kinder Papa noch etwas im Kinderzimmer zeigen möchte. Das lässt sich nicht wirklich vermeiden, ist auch okay. Aber komisch ist es schon, wenn er an meinem Schlafzimmer etc. vorbei kommt.

Ich finde absolut nicht, dass du öffentlich leben musst! Sobald deine Ex-Frau ihre Wohnung hat, würde ich mit ihr einen Termin vereinbaren, wann sie die restlichen Sachen abholt und dann mit ihr vereinbaren, dass sie alle Schlüssel abgibt. Ich weiß nicht, wie alt deine Kinder sind, aber mein ältester Sohn hat einen eigenen Schlüssel. Sollte er etwas vergessen haben und ich nicht Zuhause sein, fährt mein Ex-Mann mit den Kindern zum Haus, der Sohn geht rein und holt es und Papa wartet draußen.

Die Privatsphäre steht dir absolut zu und eigentlich sollte deine Exfrau das auch verstehen. Du spazierst ja auch nicht unangekündigt durch ihre zukünftige Wohnung

viel Glück!!

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Rechtlich: keine Ahnung!

Moralisch: geht Betreten meiner Meinung nach ganz klar nur nach Absprache!

Zumindest liest es sich ja so, dass sie ganz klar ausgezogen ist. Auch wenn noch Sachen von ihr da stehen....schreibt man zumindest "Hole morgen gegen 15.00 Uhr warme Klamotten. Ist das ok?" oder so.

Schwiegermutter geht gar nicht.....

Ich selber hätte großen Drang zum Schlosswechsel. Auf der anderen Seite würde es dann aber wohl schnell eskalieren...

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Ein Recht auf Privatsphäre hat jeder Mensch. In einer Beziehung, Ehe, in Trennung oder als Single. Warum redest du nicht einfach mit ihr?

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Mache ich, sobald ihre Sachen raus sind.

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Wer auszieht ist auch kein Schlüssel Träger mehr.
Fertig!