Frage zum Umgangsrecht.....!

hallo ihr
ich bin seit der ss alleine...in der 23. woche verlassen worden. mein sohn ist mittlerweile fast ein halbes jahr alt. der erzeuger hat den kleinen noch nie gesehen, weil er wie so viele andere erst den beweis haben wollte, dass er der erzeuger ist. das ganze ist auch gericchtlich festgestellt woerden. und dennoch keine reaktion, was mir eigentlich recht ist, da ich mit unserem leben so zufrieden bin wie es ist. er zahlt bisher auch nicht, aber das urteil wird nächste woche ausgesprochen. ich habe das letzte mal mit ihm gesprochen kurz nachdem wir uns getrennt haben. nach der geburt hat er mir eine sms geschrieben und mich unhöflichst angemacht, dass es meine pflicht gewesen wäre ihn über die geburt zu informieren...(klar, wenn einer die vaterschaft bestreitet...was soll der dann von der geburt erfahren). das jugendamt hat ihm das mitgeteilt. so, wie ist das nun, wenn ihm dann doch einfällt, dass er ein kind hat und ihn sehen will. klar kann er kommen....männer dürfen ja eh alles!!!!! könnte er erwirken, dass ich nicht dabei wäre. ich würde mein kind niemals aus der hand geben...an niemanden. er könnte ihn ja sehen, aber nur in meinem beisein. wie ist das, hätte er die möglichkeit? dass er kommt glaub ich eh nicht, da er 500 km weit weg wohnt und selbstständig ist.....


wer weiss rat? ich will nur auf alles gefasst sein


lg
kerstin mit lasse

1

Mein Rat: cool bleiben.

Wenn er irgendwas iniziiert. Anwältin einschalten und nicht direkt kommunizieren. Mit dem Jugendamt musst Du nicht sprechen, die haben keine Handhabe. Wenn sie Dich zum Gespräch laden, kannst Du Dich weigern, mit dem KV zusammen zu treffen.

Vermutlich passiert nix. Die meisten Typen merken irgendwann, dass sie kein soziales Umfeld haben und dann fällt plötzlich ein: da war doch noch was. So schnell wie eingefallen ist es dann auch meist vergessen, wenn die KM sich nicht rumschubsen lässt.

Alles Gute

Manavgat

2

Hallo :-)

Ich erlebe genau die gleiche Situation. Schwanger sitzen gelassen, keinen Kontakt, Kind noch nie gesehen, KV zahlt nicht, Gerichtstermin, Vaterschaftstest, KV als Vater erwiesen, zahlt trotzdem nicht ,...
Ich hatte auch die Sorge, daß er irgendwann daher kommt und sich plötzlich doch mal um " sein " Kind kümmern möchte. Ich war beim JA und habe mich informiert. Da sagte mir die Sachbearbeiterin, daß ich ja das alleinige Sorgerecht habe ( stehe auch in Geburtsurkunde alleine ) und wenn er sich melden sollte, könnte ich alleine entscheiden erstmal, ob ich möchte, daß er sie sieht bzw. wie und wo er sie sieht. Selbst wenn er für sie Unterhalt zahlt.
Wenn ihm das nicht passen würde, müßte er das erstmal beim Gericht anklagen, dort würden wir beide angehört werden und ich dürfte vortragen, warum ich nicht will, daß er die Kleine sieht usw. Dann würde über alles weitere entschieden werden.
Aber meistens schrecken die Männer vor dem Gericht zurück und da mach ich mir auch keine Sorgen weiter.
Also bleib erstmal ruhig und geniesse die schöne Zeit mit deinem Kind
Liebe Grüße Sandra und Vanessa Samira
die seelig schlummert #stern

3

hmmmmmmmmmmm

irgend wie hab ich da andere infos...#kratz wurde bei euch denn die vaterschaft anerkannt und auch irgendwie schriftlich? weil dann hat der KV ein recht auf umgang und kann dieses auch einklagen

bin nämlich gerad in soner situation mein jr hat seinen erzeuger mit knap 1 1/2 jahren das letzte mal gesehen (ist jetzt 4) und der KV steht plötzlich vor der tür und will den lütten


lg

weitere Kommentare laden