Umgangsregelung Jugendamt HILFE

Guten Morgen,

heute habe ich ein Gespräch zu dritt beim Jugendamt um den Umgang zu regeln.

Ich sage ganz kurz und knapp was vorgefallen ist.

Vor 4r, 5 Jahren habe ich mich getrennt. 11 Jahre waren wir zusammen, meine Kleine ist jetzt 4,5 Jahre.

Der Umgang lief nie einwandfrei, der Papa hat mich immer angerufen und wollte die Kleine immer dann haben wie er wollte, Regelungen waren nicht möglich und ich musste sie auch immer überall hinfahren und wieder abholen.

Vielleicht ist noch wichtig zu sagen, dass mein Ex Türke ist.

Vor einem halben Jahr habe ich meine Kleine wieder zu Ihm gebracht, weil er es so wünscht und beim abholen, sagte er dann plötzlich, dass ich Sie nicht wiederbekomme.
Schlussendlich musste die Polizei meine Kleine rausholen.

Ab da an war für mich alles vorbei. Ich bin zum Jugendamt um dies zu erzählen. So sollte der betreute Umgang geregelt werden, wenn der Vater nicht immer versuche gestartet hätte, dass er die Kleine sieht. Wie zuletzt vor 2 Wochen am Sonntag. Nun war das Kind in den Brunnen gefallen, denn Sie hat Ihn gesehen und sich gefreut und ich mich somit auch.

Ich habe beim Jugendamt angerufen und die Situation erklärt, die Dame sagte, dass sich somit der betreute Umgang erledigt hat, da die kleine keine Scheu hat.
Heute wird nun der Umgang geklärt. Sie möchte nicht bei Ihm schlafen, weil Sie angst hat, aber Papa besuchen zum spielen ist ok.
Was muss ich denn nun hinnehmen?
Wir müssen doch erst mal wieder vertrauen fassen und benötigt er nicht auch eine Wohnung für sich und die Kleine wenn Sie da schlafen soll.
Kann mir jemand helfen?? Ich habe den Termin heute um 11 und habe Angst, dass entschieden wird, das sie jetzt alle 2 wochen bei ihm schlafen muss.
Ich habe das alleinige Sorgerecht, falls das noch wichtig ist.

LG

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Guten Morgen,

Naja hinnehmen ist relativ fürchte ich :/ der Vater hat, unabhängig vom alleinigen Sorgerecht, das Recht, seine Tochter zu sehen und Umgang zu haben. In diesem
Alter durchaus auch mit den Übernachtungen. Als Mutter hat man die Beziehung zwischen Vater und Kind zu fördern. In deiner Situation nicht schön, aber darauf wird es wohl leider hinauslaufen..

Er benötigt keine eigene Wohnung, sollte er gerade zb bei seinen Eltern wohnen wäre das ausreichend.

Ich würde mich wirklich darauf konzentrieren einen Konsens mit dem Vater zu finden, damit ihr beide ohne Angst mit dem Umgang leben könnt. Versuche hier keinesfalls deine persönlichen Gefühle ins Spiel zu bringen, die zu recht sehr negativ sind. Deine Tochter freut sich ihm zu sehen, ein Umgang mit dem Vater, regelmäßig, ist immer wundervoll für Kinder. Das sollte dein hauptaugenmerk sein (auch wenn es die Situation maßgeblich erschwert)

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Ich weiß, dass er ein Recht auf Umgang hat.

Ich habe hier ganz kurz und knapp erzählt was der Hintergrund ist. Daraus ist auch zu lesen, dass ich Ihm diesen nie verwehrt habe, nur er es verspielt hat.
Ich habe Ihm die kleine gebracht wann es Ihm passte und musste dafür viel einstecken. Gewalt gab es oft bei der Übergabe, sodass ich erst vor 3 Wochen die letzte Verhandlung mit Ihm deswegen hatte.
Mein Hauptaugenmerk lag also immer auf Ihr. Und wenn ich dies schon hier kurz und knapp erläutere, fühle ich mich tatsächlich von dieser Antwort etwas angegriffen.
Vertrauen finde ich, spielt im Umgang eine sehr große Rolle. und das kann ich nicht einfach vergessen und Sie schon gar nicht.
Schlafen möchte Sie bei Ihm daher auch nicht, nur besuchen sagt Sie.
Deswegen frage ich mich, ob dort einfach bestimmt wird in welchem Umfang der Umgang stattfindet.
Nicht umsonst sollte ein begleiteter Umgang stattfinden.:-D

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Das klingt doof: "Gewalt gab es oft bei der Übergabe, sodass ich erst vor 3 Wochen die letzte Verhandlung mit Ihm deswegen hatte.
Mein Hauptaugenmerk lag also immer auf Ihr"
Damit wollte ich sagen, dass ich Sie trotz alle dem noch zu Ihr gebracht habe. Das er mich geschlagen oder angespuckt hat, hat Sie nie mitbekommen, da war Sie meistens schon oder noch bei seinen Eltern in der Wohnung.

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Ganz wichtig: Das Jugendamt darf gar nichts entscheiden. Sie können etwas vorschlagen. Aber entscheiden kann nur das Familiengericht. Du mußt also gar nichts tun, was sich für Dich nicht gut anfühlt.

Dass er das Kind einmal nicht rausgegeben hat, so dass die Polizei kommen mußte, ist ja nicht ganz ohne. Ich würde, wenn das vor Gericht geht, gleich mit klären, dass er mit ihr das Land nicht verlassen darf, aufgrund der Umstände.

Und jetzt beim Jugendamt, wie gesagt, sie dürfen gar nichts entscheiden. Du kannst also entspannt reingehen und Dir anhören, was sie sagen. Du darfst Dir auch einen Beistand mitnehmen, falls Du Dich alleine nicht wohl fühlst. Oft haben sie beim Jugendamt das aber nicht gerne.

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Noch ein Nachtrag:alleiniges Sorgerecht hat mit Umgang nicht direkt was zu tun. Sollte er es beantragen, würde er es sicher bekommen. Darum würde ich an dem Punkt die Füße still halten.

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Da hast Du7 recht und das weiß ich auch, daher habe ich das auch immer so mitgemacht, damit er nicht auf diese Idee kommt

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hast du damals eine Anzeige gemacht? Dann hättst du etwas in den Händen, so wird das Kind bei ihm übernachten. leider

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War auch mein Gedanke. Wer mein Kind nicht mehr rausgibt, den würde ich anzeigen.
Liebe TE, du solltest dich juristisch beraten lassen und diese Sache nicht nett bei Keks und Kaffee im Jugendamt klären.
Nimm dir einen Anwalt! Vor allem, weil er das Kind schonmal einbehalten wollte. Er ist türkischer Herkunft- wenn er mit dem Kind in die Türkei fliegt, kriegst du es nicht wieder. Die haben andere Gesetze als wir.
Da solltest du Vorsorge treffen, dass er mit ihr nicht ausreisen darf. Da ist das Jugendamt aber die falsche Adresse.

Liebe Grüße
Schoko

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Hallo,

Die hätte ich gerne gemacht.
Das ist auch so unglaublich, aber die Polizei hat mich keine Anzeige machen lassen. Die haben mich zig Mal gefragt was ich denn anzeigen wollte. Als ich zig mal antwortete, dass sie doch meine kleine gerade aus der Wohnung holen musste, sagten die, dass ich die kleine doch jetzt wieder habe und immer wieder fragten die dann was ich jetzt anzeigen möchte und rieten mir dann zum Jugendamt zu gehen.

Deswegen bin ich auch so unsicher, fühle mich ein wenig allein gelassen.

Aber im neuen Jahr habe ich einen Termin beim Anwalt und dann lasse ich mich noch mal beraten.

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