Unterhalt einklagen??

Abend.

Es geht darum, mein Sohn wird 2022 18jahre alt und er möchte seinen Vater auf Unterhalt verklagen.

Der Vater hat nie bezahlt seit der Trennung bekam immer Unterhaltsvorschuss.

Hatte in Ruhe mit ihm darüber geredet und gesagt es bringt doch nichts. Ich habe es doch auch versucht und er wurde auch verklagt zu zahlen. Aber er tut es nicht.
bekomme noch eigentlich einige 1000€ nur er gibt an er kann nicht. Also was hätte es für einen Sinn würde meinem Sohn genauso gehen.

Mein Ex ist neu verheiratet seit 2jahren und kümmert sich kein Stück um sein Sohn.

Ich finde es macht kein Sinn ,er macht sich nur unglücklich .


Oder wie seht ihr es?

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ich stehe auf der Seite deines KIndes, immerhin müsste er später eventuell auch mal für seinen Vater aufkommen.
da wäre so ein Titel über offenen Unterhalt schon nicht schlecht.

wenn dein Sohn noch Schüler ist, kann er einen Antrag auf Kostenübernahme stellen

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Genau deswegen würde ich auch klagen- einfach, damit es Nachweise gibt, dass der Vater nie gezahlt und sich nicht gekümmert hat. Bevor er später Unterhalt von seinem Sohn fordert oder der Sohn sich am Heimplatz beteiligen oder einen Teil der Beerdigung zahlen soll.
Dein Sohn könnte zu einem Anwalt für Familienrecht gehen und sich beraten lassen, welche Möglichkeiten er hat. Welche Zukunftspläne hat er? Ein Studium? Dann bräuchte er auch für das Bafög Nachweise über das Einkommen seines Vaters bzw müsste ihn verklagen zu zahlen.

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>>Bevor er später Unterhalt von seinem Sohn fordert oder der Sohn sich am Heimplatz beteiligen oder einen Teil der Beerdigung zahlen soll.<<

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bestattungskosten immer übernommen werden müssen, selbst wenn der Elternteil seinen Unterhaltsanspruch an das Kind verwirkt hat.

Grüße, junalia

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Wenn du selbst schon geklagt hast, dann wurden die Einkommensverhältnisse wohl auch schon einmal sorgsam gerichtlich geprüft.

Ist er denn seit dieser Klage irgendwie beruflich aufgestiegen? Oder sonst zu höherem Einkommen gelangt?

Wenn nein, dann wird auch diese Klage ins Leere laufen. Ich finde man muss schon genau unterscheiden zwischen Zahlungsunfähig und Zahlungsunwillig.
Den Vorschuss wird er auch nicht zurück zahlen müssen, wenn er nachweislich nicht kann.
Falls er nicht zahlen will - hättest du selbst ja die Möglichkeit einer Gehaltspfändung. Das könntest du sogar jetzt noch eintüten solange der Sohn nicht volljährig ist.
Wenn da nichts rauskommt, dann ist dein Ex eben pleite 🤷🏼

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so ist das nicht, wenn einer wenig hat, kann das Gericht einen Nebenjob einfordern.
da finde ich die Schweiz halt gut, wer nicht zahlt geht in den Kanst, war in Deutschland auch mal so

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Das ist bedingt richtig.
Ein Gericht kann einen Nebenjob nur unter bestimmten Umständen verlangen.

Nebenjob muss noch vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden und die gesetzliche Arbeitszeit darf dabei auch nicht überschritten werden.
Es gibt nun mal Berufe bei denen man auch in Vollzeit am Existenzminimum rumkrebst wie Paketzusteller, Friseure etc.

Drum Augen auf mit wem man ein Kind in die Welt setzt.

So oder so, gab es aber ja vorher eine Klage und da die TE keine Details nannte, können wir nur spekulieren.

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