Umgangsrecht einfordern?

Hallo, ich hätte da mal ne Frage und hoffe einige von euch könnten mir weiterhelfen. Mein Ex und Ich wollten damals beide das Kind, jetzt stehe ich schon seit 2 Jahren alleine da .. gemeldet hat er sich bis heute nicht. Da ich es aber irgendwie nicht einsehe das er sich einfach Null um ihn mit kümmert, wollte ich fragen ob ihr wisst ob man das umgangsrecht einfordern kann. Danke im Voraus

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Ich weiß nicht was es bringen soll das Umgangsrecht einzufordern wenn der KV es nicht möchte.

Das ganzen wird zu einer " Erzwungen Veranstaltung" auf dem Rücken des Kindes. Ich kann mir nicht vorstellen, das, das Kind von den Umgängen etwas hat. Im schlimmsten Fall spürt es direkt die Ablehnung durch den Vater und muss damit erst einmal wieder klar kommen.

Denke bitte an dein Kind.

VG blaue-Rose

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Selbst wenn du es einfordern kannst, ich würde es nicht tun. Ich glaube nicht, dass du deinem Kind mit einem erzwungenen Umgang etwas Gutes tust.
Klar ist es für dich frustrierend, wenn ihr euch beide ein Kind gewünscht habt und jetzt stehst du alleine da. Aber ein erzwungener Umgang mit einem widerwilligen Vater, damit machst du es für dich und dein Kind nur noch schwieriger.
Alles Gute

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nein kannst du nicht, nur Unterhalt kannst du einklagen

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Hallo,

Sie kann doch einen Antrag auf Regelung des Ungangs stellen und den Umgang gerichtlich regeln lassen? Wenn der Vater sich dann nicht daran hält, kann sie Ordnungsgeld einklagen - oder liege ich da falsch?
Ob das Sinn macht, Umgang gegen den Willen des Vaters zu beantragen, steht natürlich auf einer anderen Karte.

VG

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Hallo,

ja, da hast du Recht. Man kann es gerichtlich regeln lassen. Die entscheiden jedoch nach Wohl des Kindes. Und das ist wohl kaum gegeben, bei einem Mann, der den Kleinen nie gesehen und sich nie gekümmert hat und vor allem auch nicht will. Da wird die TE nicht weit kommen, denke ich.

"Dieser Rechtsanspruch ist in Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Dort heißt es in Absatz 1: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Doch wie weit darf der Staat in die Persönlichkeitsrechte des Elternteils eingreifen, um diesen Anspruch durchzusetzen? Und: kann man Elternliebe gerichtlich erzwungen?


Hier haben die Karlsruher Richter klar entschieden. Zwinge man ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind, könne dies dazu führen, dass das betroffene Elternteil mit „Widerwille und mit einer ablehnenden Haltung zum Kind“ reagiere, heißt es im Urteil. Und weiter: „Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.“ "

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Hallo,

nein, zum Glück geht das nicht. Warum zum Glück? Weil ich mir gar nicht ausmalen möchte, was passiert, wenn ein Mensch (egal ob Mann oder Frau) zum Umgang mit einem (Klein-)Kind gezwungen wird und dann genervt/überfordert ist und es von vornherein ablehnt. Für alle Beteiligten wäre das grausam.

Klage den Unterhalt ein. Brauchst du Freiräume, kümmere dich um Betreuung (Kita, Tagesmutter, Oma/Opa, usw)

Alles Gute #winke #klee

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Hallo,

Vorab: ja, ich kann dich verstehen.

Der Vater holt die beiden zwar, aber die letzten zwei Wochen sage und schreibe 1,5h.
Ich war es mal wieder, die die komplette Ferienbetreuung übernommen hat und schlaflos Nächte mit den kranken Kindern verbracht hat.

Aber: es ist Gott sei dank nicht möglich jemanden zu zwingen.
Es wäre für das Kind einfach alles andere als irgendwie fördernd.

LG

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Auch ich würde tatsächlich den Umgang "einklagen". Ja, es gibt Ordnungsgeld dafür (schon im Umfeld gehabt, bereichert man halt ein bisschen den Staat oder will plötzlich doch) und es ist tatsächlich nicht so, dass jeder sagt "oh Papa will ja nicht, das schadet dem Kind, da machen wir gleich von vornherein gar nix". Das JA schreibt böse Briefe, letztendlich kann man es bis zum Familiengericht tragen. Gerade wenn man aber kein Kind hat, das 8 Jahre Papi nicht gesehen hat und selber nicht will, liegt ja kein Grund vor, keinen Kontakt anzubahnen, zur Not begleitet. Und ob da Papi seine Ablehnung so raushängen lassen will? Man muss ja menschlich schon total extrem sein, seinem Kind beim Umgang zu erzählen, wie sehr es einen nervt oder schlimmeres (denn wer hätte denn mit so jemandem ein Kind gezeugt, der bitterböse zu Kindern ist und denen etwas antut etc.?).

Es gibt auch Väter, da zieht schon die Androhung "rechtlicher Mittel" oder ein JA-Brief und oh Wunder kriegen se es doch hin, Kontakt zu haben und gewöhnen sich daran. Sollte natürlich nicht die Mutter die ganze Zeit daneben stehen.

Ich mag jedenfalls dieses "Typ will nicht, ja kein Versuch" überhaupt nicht. Kommt aber auch immer auf den Vater an. Ich persönlich möchte mich zumindest am Ende für den Kontakt meines Kindes zu seinem Vater eingesetzt haben. Wenn es dann nicht funktioniert oder Kind ne eigene Meinung entwickelt: gut, dann haben wir es wenigstens probiert und das Kind hat selber mitbekommen, dass Papa "doof" ist. Das finde ich zumindest besser, als mir irgendwelche Geschichten auszudenken, warum Papa nicht da ist, Papa noch in nem möglichst guten Licht dastehen zu lassen und trotzdem wird früher oder später beim Kind die einzige Erkenntnis sein, dass Papa sich einen Dreck für es interessiert hat. Vor dieser Erkenntnis kann ich ein Kind eh nicht bewahren, wenn es wirklich so einen ignoranten Vater hat.

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"seinem Kind beim Umgang zu erzählen, wie sehr es einen nervt oder schlimmeres"

Nein erzählen vielleicht nicht, aber es ihm absolut deutlich zu verstehen geben. Es ignorieren, ihm kein Zimmer einrichten, keine Spielsachen holen, es auf einen Stuhl oder in eine Ecke setzen und ihm zu verstehen geben, gefälligst still zu sein. Es gibt tausend Möglichkeiten einem Kind auch ohne Worte zu verstehen zu geben, dass es nervt und hier unerwünscht ist. Da frage ich mich schon welche Mutter das ihrem Kind freiwillig antun würde, nur damit sie mal ein paar freie Tage hat?

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Danke.

Ich hatte damit beruflich mehrfach zu tun. Ich würde Umgang niemals einklagen, was ich da schon erlebt/gehört und gesehen habe, lässt einen teilweise nicht schlafen.

Leider ist manchmal ein gutes Elternteil, gar kein Elternteil.

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Wie gut ich Dich verstehen kann. Ich hätte so dringend Entlastung durch seine Betreuung gebraucht.

Es hat etwas gedauert, bis ich die Perspektive wechseln konnte: Och habe das unglaubliche Glück und Vorrecht, eine enge und ehrliche Beziehung zu meinen Kindern zu bauen. Sie kommen zu mir, wenn sie Sorgen haben, ich war/werde bei allen wichtigen Meilensteinen dabei sein, sie werden immer wissen: ich bin verlässlich und immer da.

Es ist hart, gerade mit so einem kleinen Menschlein, aber Du wirst überreich belohnt werden. Dein Ex schadet nicht Dir, er beraubt sich selbst der besten Erfahrung, die man im Leben machen kann.

Sei stark, Du schaffst das - viel besser als mit einem desinteressierten Erzeuger 💪🏼

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man kann das recht einfordern habe das nachgefragt weil ich mich trennte von meinem ex mann und meine große damals 11jahre wollte immer ihren papa sehen, die anwältin hat gesagt man könnte es einfordern aber das kind wäre nicht glücklich damit weil es erzwungen ist und was würde dann der vater machen mit dem kind?? Misshandeln psychisch oder auch körperlich?? lass es ist ein scheiss kerl so hat es meine anwältin gesagt damals und jetzt ich bin seit 2 jahren in einer neuen beziehung und er wird teilweise nur akzeptiert von der großen und der vater meldet sich nicht einmal seit er die wohnung verlassen hat und geaagt zu den kindern er wäre immer für sie da, seit der trennung hat er sich nicht einaml um seine kinder gekümmert er hat sich sofort ein neues gemacht mit der neuen freundin

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Nein, du kannst den Umgang nicht einfordern. Theoretisch ist der Vater verpflichtet, sich zu kümmern. In der Praxis kann er aber nicht zum Umgang gezwungen werden. Gerichte zwingen niemanden zum Umgang, der sagt, dass er sein Kind nicht sehen möchte. Weil ein erzwungener Umgang niemals dem Kindeswohl entspricht.
In der Praxis kannst du den Vater also nicht dazu bringen, Kontakt zum Kind zu haben. Auch nicht mit Hilfe des Gerichts.
Du kannst den Vater höchstens bitten, z.B. Gespräche im Jugendamt oder einer anderen Beratungsstelle wahrzunehmen und dort über den Umgang zu sprechen. Wenn er dies nicht möchte, kann ihn auch dazu niemand zwingen.