Kind verweigert Umgang, welche Folgen drohen?

Guten Morgen, ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Mein 8 jähriger Sohn verweigert seit letzten Sommer den Umgang zum Vater.
Wir sind seit über 6 Jahren getrennt und nach anfänglichen Problemen mit dem Vater, haben wir 2018 dem Umgang vom Kinderschutzbund regeln lassen.

Es sind einige unschöne Dinge vorgefallen und mein Ex hat unserem Sohn unschöne Dinge gesagt, leere Versprechen gemacht, der Umgang wurde vom Vater über Wochen ausgesetzt oder abgebrochen unter fadenscheinigen Ausreden.

An den Umgangswochenenden hat sich hauptsächlich seine neue Partnerin um unseren Sohn gekümmert.
Mein Ex kümmert sich um überhaupt nichts, er hat kein Homeshooling gemacht, nimmt weder an Elternabenden noch an den Sportveranstaltungen unseres Sohnes teil.
Letztes Jahr musste ich ihm drei Monate hinterher rennen um zu erfahren wie er den Umgang im Urlaub wahrnehmen will.
Ich wurde hingehalt und angelogen und letztendlich hat er seinen Urlaub so gelegt, daß auch wir in dieser Zeit Urlaub hatten.
Und dann hat er ein riesen Drama gemacht und behauptet, wegen mir kann er unseren Sohn nicht mit in den Urlaub nehmen.

Seit letzten Sommer ist es nun soweit das unser Sohn nicht mehr zum Vater will.
Einen Grund sagt er mir nicht, außer er möchte nicht mehr hin und will darüber nicht mehr reden.
Meinem Ex war das wohl sehr recht,seine Partnerin war schwanger zu dem Zeitpunkt und die zwei haben schon ein Kind von 1,5 Jahren.
Seine Aussage war, wer nicht will muss auch nicht zu uns kommen!

Jetzt ist Kind Nummer zwei da und plötzlich fragt er wie ich mir das vorstelle und wann unser Sohn wieder zu ihm kommt?

Fakt ist, unser Sohn will nach wie vor nicht zum Vater und er möchte auch das Baby nicht sehen.
Ich will ihn auf keinen Fall zwingen, ich denke das wäre nicht gut für ihn.
Ich habe den Umgang immer unterstützt und werde das auch weiterhin tun, aber ich kann doch nicht mein Kind gegen seinen Willen zum Vater bringen? Oder doch?
Kann der Vater gegen den Willen unseres Sohnes auf den Umgang bestehen?
Welche Konsequenzen kann das haben wenn sich unser Kind weiterhin wegen den Umgang stellt?

Liebe Grüße

4

In dem Fall würde ich versuchen, gemeinsame Gespräche zB mit dem Jugendamt zu führen. Wie die anderen schon schrieben, und wie Du ja auch weißt, kann der Vater den Umgang natürlich einklagen (gibt es einen Gerichtsbeschluss?) und das Kind dazu zwingen. Wenn das Kind nicht will, wird oft der Mutter nachgesagt, dass sie das Kind manipuliert hat. Kann im schlimmsten Fall damit enden, dass das Kind zum Vater ziehen muß. Der Ausdruck dafür nennt sich Parental Alienation. Gibt es zwar psychologisch gar nicht, wird von Väterrechtlern aber gern genutzt.

Darum würde ich Dir empfehlen, zB über Jugendamt oder Kinderschutzbund um Unterstützung zu bitten, damit auf keinen Fall auf Dich zurückfallen kann, dass Du den Umgang vereitelst oder Dein Kind manipulierst.

Mit 8 darf Dein Kind leider noch nicht entscheiden. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde er aber gehört werden. Da müßte er dann sehr deutlich seine Meinung sagen, und es müßte deutlich sein, dass das nicht von Dir kommt.

Prinzipiell ist das Verhalten des Vaters aber auch nicht von der Hand zu weisen. Kannst Du nachweisen, dass er den Umgang abgelehnt hat, und nicht Du? Oder heißt es am Ende, Kind wollte halt nicht, darum hat er es gelassen (und Schuld ist bestimmt die Mutter)?

Leider solltest Du wirklich nicht den Umgang auf Wunsch des Kindes einfach aussetzen. Das kann ganz böse nach hinten losgehen.

9

Vielen Dank für deine Antwort.

Es gibt keinen gerichtlichen Beschluss zum Umgang, wir haben es über den kinderschutzbund geregelt und es hat auch immer gut geklappt.

Ich habe den Umgang immer gefördert und unterstützt, mein Ex und seine Partnerin waren sogar zum Geburtstag hier.
Ich habe ihn mit unserem Sohn einen dreiwöchigen Auslandsaufenthalt ermöglicht und dafür meinen Urlaub verschoben usw.

Mein Ex und ich kommunizieren hauptsächlich über WhatsApp und deshalb kann ich die meisten seiner Aussagen belegen.
Ebenso das er gerne kurz vor knapp den Umgang verschoben oder abgesagt hat.

Der Kinderschutzbund ist über die momentane Situation informiert und ich habe auch einen Termin zur weiteren Beratung.

Ich habe meinen Ex vorgeschlagen wieder langsam Kontakt zu unserem Sohn aufzubauen, mal nachmittags ein bisschen Zeit mit ihm verbringen oder erstmal Umgang ohne Übernachtung.
Aber mein Vorschlag bleibt unkommentiert.

Wie gesagt, ich verweigere den Umgang nicht und habe ihn immer unterstützt aber mit dieser Situation bin ich einfach überfordert.
Ich bring es nicht übers Herz mein Kind unter Tränen zum Vater zu bringen und ihn dann dort gegen seinen Willen irgendwie aus dem Auto zu buchsieren.

10

Da fällt mir als erstes ein, wieso bringst Du das Kind? Hast Du die Distanz geschaffen? Normal holt und bringt ja der Umgangsberechtigte das Kind, es sei denn, der andere ist weiter weg gezogen.

Falls er nämlich das Kind holen müßte, wäre das schon mal irgendwo "sein Problem". Will er das Kind unter Tränen irgendwo wegzerren? Vielleicht wäre da seine Hemmschwelle deutlich höher. Wenn Du das machen müßtest, wäre das echt doof, auch für das Vertrauen Deines Kindes in Dich. Wenn möglich, würde ich also auch diesen unschönen Schritt erstmal zum Vater schieben.

Wie bald ist denn Dein Termin beim Kinderschutzbund? Wobei die ja sicher auch nur ein paar Tipps geben können.

Ich möchte aber nochmal betonen, pass bloß auf, dass Dir nicht Manipulation nachgesagt wird. Darum im Zweifel Deinem Ex sagen, dass er das Kind gerne holen kann, mit der klaren Info, dass das Kind momentan überhaupt nicht mag.

Ich gehe ja davon aus, dass Du das Kind in keinster Weise manipuliert hast, sondern es einfach keine Lust auf die neue "heile Familie" vom Papa hat. Vielleicht hat Dein Sohn Lust auf Unternehmungen mit dem Papa ohne die neue Familie? Hast Du ihn das mal gefragt? Wäre das vielleicht eine Option für den Vater?

weitere Kommentare laden
1

du musst ihm so zureden, dass er hingeht.
Er hat ein Recht auf sein KInd, egal was war, erst ab 14 kann er sagen, er geht nicht;
der Vater könnte das Kind mit er Polizei holen lassen.
ich habe mal erlebt (2005), dass der Mutter, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde, weil dem Vater der Umgang verweigert wurde

2

Ich verweigere dem Vater den Umgang nicht,habe ich keinen Grund dafür.

Ich habe so oft mit unserem Sohn darüber gesprochen, versucht Lösungen zu finden und gut zu geredet aber ohne Erfolg.
Er macht völlig dicht, fängt an zu weinen und sagt er will einfach nicht hin.
Wie gesagt, der Vater hat wenig Interesse gezeigt und auch nichts dafür getan das der Umgang weiterhin stattfindet.
Wenn es ihm zu stressig wurde, hat er den Umgang abgebrochen und ich musste unser Kind abholen.
Ihm wurde trotz Regelung aus Trotz vom Vater der Umgang zu Weihnachten verweigert und so weiter.

Natürlich habe ich unserem Sohn erklärt das wir richtig Ärger bekommen können, das sein Vater sich den Umgang einklagen kann und das er dann wahrscheinlich öfter da hin muss.
Keine Chance, er sagt er geht auf keinen Fall zum Vater und ich soll endlich aufhören zu fragen warum!

Der Vater ist sich natürlich keiner Schuld bewusst und kann sich nicht erklären warum unser Sohn nicht mehr hin will.
Naja, es mangelt ihm einfach an Interesse und er hat sich noch nie großartig beschäftigt mit ihm.
Ich frage mich inzwischen ernsthaft ob da etwas vorgefallen ist, was mein Sohn sich nicht traut zu erzählen.

7

Hallo swiss2021,

ich verstehe, was du meinst, aber es kann doch nicht Aufgabe der Mutter sein, dem Kind "gut zuzureden", damit es zum Vater geht, während dieser macht was er will und nicht daran arbeitet, dass sein Kind gerne zu ihm kommt?

Allerdings habe ich auch keinen anderen Ratschlag, als mit dem Jugendamt zu sprechen.

Viele Grüße
Nelber

3

Mit 8 Jahren hat dein Sohn da noch nichts zu melden und er muss zum Umgang. Wenn du wirklich denkst, dass etwas vorgefallen ist, dann geh mit ihm schnellstmöglich zu einem Therapeut. Bis dahin muss der Junge wieder zum Vater, sofern der Umgang gerichtlich verfügt wurde.

5

Der Umgang wurde nicht vom Gericht festgelegt, wir haben ihn über den kinderschutzbund geregelt.
Die wissen über die momentane Situation bescheid und ich habe demnächst einen Termin.

Ich gehe nicht davon aus das beim Vater was ganz schreckliches passiert ist, aber ich könnte mir vorstellen das er wieder schlecht über mich geredet hat oder ähnliches.
Mein Sohn äußerte z. B.mal er hätte Angst das der Vater ihn nicht mehr zurück nach Hause kommt.

Also bist du der Meinung, ich soll mein Kind auf biegen und brechen, notfalls unter Tränen gegen seinen Willen zum Vater bringen?
Ich kann mir nicht vorstellen das es irgendwie hilfreich sein kann.
Das wird nicht funktionieren, er steigt nicht aus dem Auto und wird wieder fürchterlich weinen.

Wir hatten diese Situation schon und da hat er sich mit aller Kraft an der Kopfstütze festgehalten.
Alles zureden hat nichts gebracht und selbst der Vater hat ihn nicht aus dem Auto bekommen.

6

Es sollte heißen, mein Sohn äußerte mal das er Angst hat das der Vater ihn nicht mehr zurück nach Hause bringt!

8

Meine Tochter geht seit dem sie 12 ist nicht mehr
Das jua hat sie dazu befragt und das OK gegeben.

Er müsste es sich wenn einklagen .hat er aber nie

16

Sohn nicht zum Vater möchte und ihm das so wichtig ist, dann muss er auch einen Grund nennen können.

Kein nachvollziehbarer Grund dann auch keine Wichtigkeit die man berücksichtigen kann oder sollte. Denn der würde ja, wohl genannt werden, wenn dadurch der ungewollte Umgang aus Sicht Eures Kindes entfallen könnte.

"Ich will nicht weiß aber nicht warum" kann ja wohl also nicht ein Entscheidungsmaßstab sein einen Umgang auszusetzen.

Und das sollte auch ein Grundschüler in der dritten Klasse verstehen können.

Stell dir vor er würde gerne zum Vater gehen und auf einmal nicht mehr wieder zu dir zurück wollen.

Und der Vater sagen es wäre nicht sein Job ihm gut zuzureden.

Würdest du das akzeptieren, wenn er nicht mal einen Grund dafür nennen könnte und euer Kind beim Vater lassen?

17

Scheinbar gibt es einen Grund aber er möchte ihn nicht sagen, es hängt mit dem Vater zusammen so viel hat er gesagt.

Natürlich rede ich ihn gut zu, versuche zu vermitteln und Lösungen zu finden.
Der Vater hat sich seit der Trennung leider nicht mit Ruhm bekleckert was unseren Sohn angeht.

Vom Vater kommen weder Lösungsvorschläge noch sucht er das Gespräch mit uns.
Er macht lehre Versprechen und lässt den Umgang abbrechen wenn ihm was nicht passt.
Ich kann schon verstehen warum unser Sohn da nicht mehr hin will, das heißt aber lange nicht das ich das einfach so hinnehme.
Er taucht nicht mal mehr hier auf zum Umgangswochenenden sondern verlangt, daß ich bescheid gebe ob Umgang stattfindet.
Und das, obwohl er um die Ecke arbeitet.
Er macht es sich wieder mal sehr einfach.


Ich habe mich um einen Termin beim kinderschutzbund bemüht und hoffe, die können etwas vermitteln und weiterhelfen.

Liebe Grüße

18

den Grund nicht sagen will, dann gibt es auch keinen Anlass vom Umgang abzusehen.

Und das sollte er in seinem Alter auch verstehen können.

Dieser kann ja auch vollkommen nichtig sein.

19

Ich würde es tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen.
Du kannst belegen, wie widersprüchlich und nachlässig er sich
immer gekümmert hat, es gibt also einen guten Grund für Deinen
Sohn, nicht mehr zu ihm zu wollen.

Ich vermute mal, nach allem was Du so über ihn schreibst,
dass ihm der Klageweg zu anstrengend sein wird.

Möglicherweise ändert Dein Sohn seine Meinung auch wieder,
aber so lange er nun absolut nicht will würde ich auch
versuchen, das zu respektieren und ihn nicht zwingen.
Vielleicht sieht der Vater ja auch ein, dass es ziemlich bescheiden
ist, ein schreiendes Kind von zu Hause wegzuzerren, nur weil
er offiziell das Recht dazu hat.

Das ist ja nun auch nicht förderlich für die Vater - Sohn Beziehung.

LG, katzz

20

nicht will?

"aber so lange er nun absolut nicht will würde ich auch
versuchen, das zu respektieren und ihn nicht zwingen."

Und das sogar wenn er für das das "nicht will" noch nicht mal einen Grund nennen kann. Wow.

Ich wette das gilt aber nicht umgekehrt, wenn er beim Vater Umgang hat und nicht zur Mutter zurück will, richtig?

Absolut nicht wollen ohne Angabe von Gründen muss immer ausreichen.

Kind muss ja auch nicht in die Schule oder zum Arzt wenn es absolut nicht will.

Nur so entwickeln sich Kinder richtig....

Ansichten gibt es.....