Alleinerziehend - trotz geteiltem Sorgerecht ??

Hallo,

irgendwie sehe ich gar nicht mehr durch…
Die Frage steht ja eigentlich schon in der Überschrift.

Ich bin in der 30 ssw und habe mich vor 5 Monaten von dem Kindsvater getrennt. Wir beide möchten das geteilte Sorgerecht.
Der kleine wird aber bei mir leben. Ich würde dann mit dem kleinen alleine in meiner Wohnung leben.
Zähle ich dann als Alleinerziehend trotz geteiltem Sorgerecht oder nicht ?

Ich wollte jetzt den Antrag auf Mutterschaftsgeld ausfüllen und ankreuzen, dass ich mein „neugeborenes Kind allein erziehen“ werde.
Oder muss ich ankreuzen, dass ich es „gemeinsam mit dem Vater erziehen“ werde.
Wenn ich letzteres ankreuzen würde, müsste ich nämlich dann, die Angaben zum „Ehegatten/ Lebensgefährten/ Lebenspartner“ ausfüllen. Aber den habe ich ja nicht 😅

Das betrifft ja allgemein auch andere Anträge, Steuerklasse, usw.
Ich möchte hier natürlich keine Anträge falsch ausfüllen, was rechtlich überhaupt nicht stimmt.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :)

Lg

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So lange keine volljährige Person mit in deiner Wohnung lebt zählst du als Alleinerziehend.

Der KV ist eurem Kind und auch dir bis euer Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat Unterhaltsverpflichtet.


VG blaue-Rose

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Dem Kind auf jedenfall. Aber ihr? Kommt es da nicht drauf an wie lange die Beziehung war und ob man verheiratet war zum Beispiel?

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Nein, bis zum 3. Lebensjahr nicht

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1. es gibt kein geteiltes Sorgerecht, nur das GEMEINSAME.

2. du lebst mit euerm Kind alleine, also bist du alleinerziehend 😊

Warum ist das fürs Mutterschaftsgeld relevant?

Da gibts doch nur die Bescheinigung vom FA zum Ausfüllen und da steht nichts davon.

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Jaaaa ich meinte das gemeinsame. Hab ich mich vertan 😅

Weil ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld von meiner KK zu geschickt bekommen habe.
Ist nunmal gefragt auf dem Antrag. Also muss ich es ja auch ausfüllen :) sind zwei Seiten die ich ausfüllen muss + die Bescheinigung vom FA die ich mit einreichen muss.

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Ah, ok, dann ist das anscheinend unterschiedlich je nach Krankenkasse. 😊

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Hallo, darf ich dich fragen, warum du unbedingt gemeinsames Sorgerecht haben möchtest? Du kannst mit dem Kind dann nicht einmal mehr umziehen ohne Einverständnis des Kindsvaters. Auch bei medizinischen Fragen kann es Probleme geben. Wenn du jetzt gar nichts machst, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht. LG und alles Gute für die Geburt!

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Ich lese nicht, dass sie es unbedingt will. Aber die Etlern haben sich gemeinsam dazu entschieden. Das die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam tragen wird als der beste Weg für das Kind gesehen. Wenn die Eltern sich gemeisam entscheiden, sich einig sind, sich anscheinend soweit verstehen, sollte das finde ich auch so gemacht werden. Es geht nciht drum, dass man wenn man will wegziehen kann...es hat seinen Grund, dass ein Elternteil das nicht einfach darf. Und das ist sehr gut so. Und alles andere kann man z.B. mti einer Vollmacht regeln.

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Weil ich nicht wüsste was gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht.
Und zu sagen, dass wenn ich nichts mache, habe ich das alleinige… ist ja auch Quatsch. Das würde er sich im Notfall zu 100% nach der Geburt einfordern und vor Gericht gehen.
Rechtlich gibt es keinen Grund, weshalb er es nicht bekommen würde. Also weshalb da Stress haben und zum Schluss noch vor Gericht müssen. Letztendlich würde er es eh bekommen.

Wir beide haben weiterhin ein gutes Verhältnis und er hat mir ja nichts getan.

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Hallo, also wenn ihr nicht verheiratet seit hast du das alleinige Sorgerecht. Ich würde es an deiner Stelle auch so lassen.du musst bei allem dann deinen Ex fragen,auch wegen dem Namen vom Baby. Er hat ja trotzdem das Recht sein Kind zu sehen, da ist er ja nicht benachteiligt. Klar bist du Alleinerziehend,wenn du mit ihm nicht in einer Wohnung lebst. Lg

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Also für den Namen musste bei mir der Vater auch ohne gemeinsames Sorgerecht unterschreiben bei der Geburtsanmeldung. Das Baby kann auch nur mit einer Vaterschaftsanerkennung den Nachnamen vom Vater bekommen (mit dessen Zustimmung), sonst halt den Namen der Mutter. Das Sorgerecht sind nur Unterschriften in bestimmten Bereichen.

Solange man nicht mit einer weiteren volljährigen Person (die nicht ein eigenes Kind ist) zusammen lebt, gilt man als alleinerziehend. Das wurde schon richtig gesagt. Auch meine KK schickte mir diesen Quatsch mit "ich erziehe mein Kind allein/mit dem Vater zusammen". In meinem Fall sehr witzig: Ich wohne mit meinem Ex getrennt zusammen mit unseren 3 Kindern und habe ein 4. von einem anderen Mann (und für dieses Kind das alleinige Sorgerecht). Ich gelte somit nicht als alleinerziehend (krieg also auch nicht die 2 Monate Elternzeit vom Kindsvater, der keine macht) aber bei der KK hab ich angekreuzt, ich erziehe es allein, denn eine passendere Option gab es nicht.

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" Ich würde es an deiner Stelle auch so lassen."


Zum Glück gibt es da inzwischen genügend Väter, die sich nicht so einfach entrechten lassen.