Unterhalt??

Abend?
Mir platzt der Kragen.
Samstag den 29.1.2022 bekam ich ja erst den Brief vom Jugendamt, das ich Unterhalt zahlen muss.
Es geht um die gemeinsame Tochter.
Die ist 14 und lebt seit 1.8.2021 ganz beim Vater und seiner neuen Frau.
Der gemeinsame Sohn 17 lebt bei mir,.
Für ihn erhalten ich seit 2010 Unterhaltsvorschuss. Der Vater gibt an nicht zahlen zu können.
Habe gestern noch einmal mit dem Jugendamt gesprochen und erklärt, daß ich es nicht kann.
Finde es auch komisch.
Mein Ex Mann zahlte nie einen Cent aus eigner Tasche, bekam immer für beide Kinder Unterhaltsvorschuss.

Heute kam eine SMS meines Ex(auf WhatsApp hat er mich Mitte Januar blockiert)

Er schreibe heute dem Jugendamt, das ich nicht zahle. Ich müsste ja den Brief schon erhalten haben.
Es ist gerade mal der 1.2 und er schreibt gleich dem Jugendamt.

Frage mich ob bei ihm noch alles klar Läuft im Kopf.

Eigentlich müsste er den Ball flach halten und im Erdbode versinken.
Schlechtes Gewissen kennt er nicht nicht.

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Ich finde es völlig richtig und normal das du nun Unterhalt zahlen musst, wenn die Tochter nun bei ihm lebt. Wenn du nicht zahlen kannst, wird das Jugendamt dies ja anhand deiner Einkünfte errechnen. Du hast ja einen Mindestselbstbehalt. Dann könnte er ebenfalls Unterhaltsvorschuss beantragen. Da du aber schreibst das er verheiratet ist, könnte es sein das ihm das nicht zusteht, wenn seine Frau arbeitet, dann wird ihr Einkommen nämlich angerechnet.
Und Unterhaltsvorschuss ist ja kein Geschenk des Staates, sondern muss ja zurück gezahlt werden, sobald das Elternteil wieder arbeitet und wenn du vorher für beide Kinder Vorschuss hattest, kommt da einiges auf ihn zu.

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Wenn er neu verheiratet ist, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr.
Wurde mir damals beim Jugendamt gesagt. Sozusagen wenn er nicht zahlt, muss ich gerichtlich vorgehen.
Deswegen wird er vermutlich so vehement die TE unter Druck setzen.

Deswegen heiraten mein neuer Partner und ich auch nicht - der Kindsvater ist zwar sehr bemüht und mit ihm lässt sich auch vernünftig reden, aber er bekommt nur Jobs, wo er sich gerade so über Wasser halten kann. Aber der Unterhaltsvorschuss hilft gewaltig bei zwei Teenagern.

An die TE:
Ja, eigentlich ist es deine Pflicht, deine Tochter jetzt finanziell zu unterstützen... ABER:
Würde mich kurz anwaltlich beraten lassen, ob dich das Jugendamt zur Zahlung verpflichten kann oder ob das nicht dein Ex zivilrechtlich machen muss. Erstberatung ist kostenlos. Ansonsten Beratungskostenhilfe beantragen.

Alles Gute für dich und deine OP. Wünsche dir, dass du dich rasch erholen kannst.

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Warum? Du musst zahlen u d Punkt.
Unterhalt hat am 1 auf dem Konto zu sein.

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1.ja es stimmt
2.Habe ich beim Jugendamt angerufen gleich gestern (da arbeitet ja keiner am Wochenende)
3.Sie hat vergessen. Ich hab noch einen Sohn der 17 ist. Also ist sein Vater unterhaltspflichtig (geht arbeiten, so wie seine Frau)
Er kann aber Angeblich nicht zahlen, er verdient zu wenig. Sucht sich aber auch kein besser bezahlten Job oder ein Nebenjob.
4.Der gemeinsame Sohn hat eine Ausbildung angefangen am 1.8.2021

5.jugendamt sagt. Sie schaut es sich nochmal an.

6.morgen habe ich einen Termin mit meiner Anwältin.

7.habe ich nächste Woche eine Hüftspiegelung und Falle somit einige Wochen aus.

8 Also wie soll ich das bezahlen.

Sie alle meinen ja sie kennen mich.

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Das Azubigehalt wird auf den Unterhalt angerechnet, bis auf 90 Euro!
Kindergeld zur Hälfte.

Du erhält doch Krankengeld, oder?
Wie hoch ist das dann?

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ich dachte, du hast einen Titel gegen ihn, dann kannst du erstmal abziehen. ich würde mit dem Titel den Gerichtsvollzieher schicken

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Bei dem lieben Herren ist nichts zuholen.
Und ausserdem hat das Jugendamt des Titel sich geholt.

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Dann ist das so. Das entbindet dich nicht von der Pflicht

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Guten Morgen,

vielleicht ist der Zorn heute schon ein bisschen verraucht... Falls nicht, wirst du lernen müssen, dich mit dem Familienrecht anzufreunden. Das ist eben noch aus einer anderen Zeit... Und ganz sicher nicht fair für alle Parteien.

Und nun kommen wir zu den Fakten, zumindest was man so sagen kann mit den wenigen Angaben. Ob der Vater zahlt oder gezahlt hat, spielt keine Rolle für deine Unterhaltspflicht. Das musst du so akzeptieren. Sprich, bist du leistungsfähig, aus Sicht des Jugendamts/Anwalts/Gerichtes, musst du zahlen. Hierbei spielt das BEREINIGTE Nettoeinkommen eine Rolle für den Selbstbehalt. 48 h sind laut Arbeitszeitgesetz zwar erlaubt und darauf berufen sie sich beim Jugendamt, jedoch muss dir noch genug Zeit bleiben, deine Kinder zu sehen und auch deinen Haushalt zu erledigen. Das klappt bei 6 Tagen die Woche so semi... Aber vollzeit im Sinne von 40 h statt 30 h kann man schon von dir verlangen, wenn du sonst keinen Mindestunterhalt zahlen kannst.

Was seine neue Frau betrifft... Keine Ahnung, ob wirklich ihr gesamtes Einkommen mit zur Berechnung herangezogen werden kann... Aber zumindest kann sein Selbstbehalt um 10 Prozent gekürzt werden, dafür muss man nicht mal verheiratet sein, es reicht zusammen leben! Aber definitiv bekommt er durch die Ehe keinen UHV mehr.

Und noch sone Unwahrheit, die ich hier gelesen habe... UHV muss nur zurück gezahlt werden, wenn der Unterhaltspflichtige leistungsfähig gewesen wäre! War er das nicht, bleibt der Staat tatsächlich auf den Kosten sitzen.

Joa und ansonsten einfach mal die moralische Frage in den Raum werfen, wie du das bei anderen finden würdest, wenn die Mama finanzielle Probleme ohne Unterhalt bekommt, weil der Papa einfach nicht zahlen will. Blöd oder? Es steht deinem Kind zu. Wäre man noch ein Paar und alle würden zusammen wohnen, so würde man ja auch Geld ins Kind stecken.

Dies mal so als Erfahrung von einer erst alleinerziehenden Mama und nun auch Mama von Bonuskindern. Ich kenne also beide Seiten. Wie gesagt, ich finde Familienrecht auch nicht in jeder Hinsicht fair, aber es ist nunmal so. Was den Kindern zusteht, sollen sie bekommen, keine Frage...

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Den Selbstbehalt kann aber nur ein Gericht kürzen!

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Meine Anwältin klärt es noch einmal mit dem Jugendamt (Beistandschaft für die Tochter)
Nun muss ich warten

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