Umgangsrecht einfordern - wochenlang kein Kontakt

Huhu,

mein kleiner Mann ist 9 Wochen alt und ich bin alleinerziehend.
Er leidet sehr stark unter Koliken und wir beide kämpfen uns zusammen durch. Ich war mehrfach beim Arzt, Osteopathen, versuche alles damit es ihm besser geht und bin so für ihn da. Ich gebe hier wirklich alles und mein bestes.
Nun ist der leibliche Vater seit 5 Wochen auf einmal vom Erdboden verschluckt. Ich habe kein einziges Wort mehr von ihm gehört, obwohl er die vier Wochen davor so gut wie jeden Tag vorbei kam um den kleinen zu sehen und es ja angeblich für ihn das aller schönste auf der Welt ist. Aber seit 5 Wochen ist er überhaupt nicht für den kleinen da gewesen.

Wir hatten davor einen heftigen Streit, weil er täglich kifft und davon abhängig ist. Ich bin absolut dagegen und hatte mich deshalb bereits in der Schwangerschaft getrennt, da er es nicht schafft damit aufzuhören.
Aber mit Baby hört der Spaß da definitiv für mich auf.

Da ich kein Unterhalt bekommen habe, habe ich seit 2 Wochen eine Beistandschaft beim Jugendamt.

Nun habe ich Angst, dass er sich den Umgang „einklagt“ und den kleinen einfach mitnehmen dürfte. Ich stille voll und der kleine verweigert absolut den Schnuller sowie die Flasche.
Der Gedanke macht mich wütend, da er seit 5 Wochen nichts mehr von sich hören lässt und nicht fragt, wie es dem kleinen geht oder sonst was. Das ist doch nicht normal.
Ich mache mir Gedanken das er was „ausheckt“, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ihn das alles wirklich nicht interessiert. Ich habe und hätte ihm auch niemals den Umgang verwehrt, wenn er gefragt hätte! Es wäre nicht fair, dass ich hier tue und mache und er keinen Kontakt sowie kein Interesse hat und dann den kleinen auf einmal bekommen würde.

Wie stehen seine Chancen, dass er Umgang alleine mit dem kleinen wahrnehmen dürfte ?
Jeden Tag habe ich Angst einen Brief vom Jugendamt bzw. Anwalt im Briefkasten zu haben.

Ich mache mir wirklich Sorgen. Mein Sohn kennt ihn doch quasi nicht mehr und muss auch gestillt werden.

Ich hoffe auf Erfahrungen von euch.

Liebe Grüße :)

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Was ich noch sagen wollte.
Wir haben leider das gemeinsame Sorgerecht… :/

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der UMgang hat mit dem Sorgerecht überhaupt nichts zu tun, auch wenn due alleiniges Sorgerecht hast, darf der Vater sein Kid ohne dich sehen, bei so einem kleinen mind 3 x die Woche für ein S
tunden

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Ja aber nicht "einfach so".
Ich kenne es so, dass Fälle auch geprüft werden müssen.
(auch 3x die Woche Umgangsrecht erscheint mir sehr utopisch - gäbe es hier nicht ...)

Wenn die Mutter Hinweise/Beweise hat dass der Vater nicht in der Lage ist das Kindeswohl zu gewährleisten (z.B. durch Drogenkonsum) wird das erst recht geprüft.
Auch wenn ein 9 Wochen altes Baby theoretisch jederzeit gestillt werden müsste - was der Vater ja allein biologisch nicht kann - ist es nicht im Sinne des Kindeswohls dass der Sohn stundenlang alleine beim Vater ist.
meiner Erfahrung nach spielt in den ersten Lebensmonaten auch mit rein, wer sich hauptsächlich um das Kind kümmert.

Hier hat der Vater ja nie sich um den Säugling gekümmert. Keine Anleitung im krankenhaus bekommen, von Ärzten, von der Hebamme - hat keinerlei Praixierfahrung ... wie soll er in der Lage sein, den Säugling angemessen zu versorgen.
Zu füttern, die Flasche zu bereiten, Temperatur zu checken, zu wickeln, bei bauchschmerzen richtig zu reagieren, Köpfchen richtig halten, und und und.

ja, der Vater ein ein Recht auf Umgang (das finde ich auch sehr wichtig)
aber - gerade bei so jungen babys - wird eigentlich genau geprüft wie man das Umgangsrecht umsetzt damit das kindeswohl nicht gefährdet ist.

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Hey!

Beruhig dich mal!
Er könnte doch ganz normal mit dem Kind Umgang haben- wieso sollte er ihn nun einstellen, um ihn einzuklagen?
Ich denke, der wird schlicht und einfach keine Lust mehr haben. 4 bis 5 Wochen war auch die Dauer, die der Ex meiner Freundin auf Gutwetterpapa gemacht hat- danach war die Luft raus. Genau so, wie die nette Frau der Beratungsstelle prognostiziert hat.

Du solltest Protokolle eurer Konflikte anfertigen. Wie oft konsumierte er Gras? Zu welchen Situationen? Hatte er Ausfallerscheinungen? Kam er stoned zu den Umgängen?

Wann hat er das Kind gesehen?

Zudem könntest du dich schonmal beim Anwalt beraten lassen, um dir die Angst zu nehmen.
Ein so kleines Baby wird dem bindungslosen Papa nicht einfach so mitgegeben. Erst recht nicht, wenn du stillst.

Liebe Grüße
Schoko

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Vielleicht hat er auch gehofft, dass ihr euch wieder näher kommt.. und hat nun eingesehen, dass dieser Zug abgefahren ist. Nun ist die Motivation weg.

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Hallo,

ich möchte Dir auch sagen, dass Du Dich erstmal beruhigen solltest. Aktuell kann er das Kind ja täglich sehen, wenn er will. Er will nur scheinbar nicht.

Es gab hier mal vor einiger Zeit einen ähnlichen Thread, da war das Kind 4 Monate alt, der Vater hatte den Kontakt nicht eingestellt und hat auf alleinigen Umgang geklagt. Er durfte dann 2 oder 3x die Woche das Kind für 2h im Kinderwagen schieben.

In keinem Fall darf so ein kleines Baby für länger mitgenommen oder gar über Nacht einbehalten werden. Stillen ist übrigens ein starkes Argument, darauf muß immer Rücksicht genommen werden.

Prinzipiell gibt es bisher aber ja keinerlei Anzeichen in die Richtung.

Hast Du das JA informiert, dass der Vater den Kontakt eingestellt hat? Würde ich in jedem Fall machen. Einfach zur Sicherheit, damit er nicht behaupten kann, Du würdest Umgang verhindern.

Ansonsten versuch Dich zu entspannen. Du hast Unterhaltsvorschuss beantragt, das ist gut.

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"Wie stehen seine Chancen, dass er Umgang alleine mit dem kleinen wahrnehmen dürfte ?"

In dem Alter (Stillalter) und mit der Vorgeschichte (5 Wochen keinen Kontakt, Drogenkonsum) stehen die Chancen, denke ich, sehr gering dass er Recht auf alleinigen Umgang hat.
ABER Jugendamtsmitarbeiter sind auch "nur Menschen" und entscheiden willkürlich.
Eine Garantie gibt es nicht.
Ich kenne es so, dass das Umgangsrecht des Vaters nicht über dem Kindeswohl steht.
Wenn es Hinweise/Bewesie darauf gibt dass der Vater (noch) nicht alleine für das Kind sorgen kann, gibt es andere Möglickeiten welche die Rechte des Vaters und das Wohl des Kindes berücksichtigen (z.b. Treffen nicht ohne dich, oder eine Umgangsbegleitung eingesetzt vom Jugendamt)


Was ich an deiner Stelle machen würde:
1. chronologisch datiert die Kontakte auch Telefon, WhatsApp, ...) des Vaters aufschreiben. (Wann war er da, wie hat er sich dem Kind gegenüber verhalten, wie zeigt er Interesse, welche wichtigen Dinge habt ihr besprochen?)
Das alles sachlich (nicht nur Negatives) und möglichst ohne eigene Emotionen grob aufschreiben.

Das würde ich so lange machen, wie diese Umgänge, das Vater-Sohn-Verhältnis, in der Schwebe ist.
Es hilft einfach bei späteren Streitereien mit Ämtern und Anwälten nachzuweisen, wann was wie passiert ist.
Dass du eine Grundlage für deine Argumente hat.
(Wichtig ist aber wirklich, sachlich, fair und realistisch zu bleiben - Entscheidungsträger (Fallmanager beim JA oder Richter) sollten nicht das Gefühl haben, dass du dem Vater eins auswischen willst - die Gefahr ist groß, dass dir nicht geglaubt wird wenn du den Vater bewusst als "unfähig" hinstellst - gute Entscheidungsträger berufen sich auf Fakten, nicht auf Emotionen)


2. versuchen den Vater zu kontaktieren - um für mich Klarheit zu bekommen.
Vielleicht ist ja auch alles ganz anders, vielleicht hatte er einen Unfall, liegt im Krankenhaus?
Ist "verschollen" und kann sich nicht melden.

3. mit dem Vater reden und Klarheit/Regelmäßigkeit rein bekommen.
Vater kann jeden Tag kommen wie er will? Das wäre nicht mein Weg.
Zum Vater sein gehören nicht nur das lustige, spaßige, wenn Mini gut drauf ist - Momente -
kommen und gehen wie es passt hat nix mit der Verantwortung eines Vaters zu tun.
(Wer Rechte haben will (Sorgerecht, Umgangsrecht) hat auch Pflichten.

Es gehört auch Verlässlichkeit und Verantwortung dazu - auch wenn man nicht zusammen lebt.
Du und dein Sohn haben ein Recht auf euer eigenes Leben, eure Privatspähre, eure Struktur, euren Alltag (durch nicht zuverlässiges, unregelmäßiges aufkreuzen des Vaters kommt einfach Unruhe rein.
Das würde ich weder für mich noch für mein kind wollen)
Dein Sohn hat ein Recht auf Verlässlichkeit des Vaters. Das spielt später erst eine große Rolle, kann/sollte man aber jetzt schon etablieren. Dass der Vater zu den vereinbarten Terminen kommt und nicht wie es ihm passt.
Dass der Vater nicht nur für Spass und tralala da ist sondern deinem Sohn eine Stütze - ein richtiger Vater eben auf den man sich verlassen kann auch wenn er nicht immer präsent ist.

Wie diese regelmäßigen Umgänge aussehen könnt ihr ja selber entscheiden (wenn ihr da als Eltern eine Einigung findet).

4. Wenn für mich fest steht, dass ich alleinerziehend bleibe, der Vater (vielleicht durch den Drogenkonsum) sehr unzuverlässig ist oder ich Angst habe, dass er seinen Sorgerechtsanteil nicht zum Wohle des Kindes einsetzt sondern missbraucht, um mir eins "auszumischen", würde ich mich ans Jugendamt wenden welche Möglichkeiten ich habe, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen.
(Vorher vielleicht mit dem Vater reden, dass ich das nicht hinter seinem Rücken mache - oder dass wir uns gemeinsam in einer Familienberatungsstelle beraten lassen mit einer unpartaieischen Person - kommt immer drauf an wie die Beziehung zwischen uns ist und wie er "tickt" - da gibt es kein richtig oder falsch - nur ein "abwägen")

Alles Gute!