Unterhaltspflicht für 18jährigen Sohn

Hallo,
Ich habe soeben mit Schrecken festgestellt, dass auch ich als Mutter meinem Sohn ab 18 Unterhalt zahlen muss, auch wenn dieser noch zuhause wohnt und der Vater den Unterhalt auch direkt an den Sohn bezahlt.

Unser Verhältnis ist nach wie vor strittig, daher hat es bislang das Jugendamt übernommen, was dann wohl auch wegfällt.

Folgende Frage: mein Sohn wird dann sicher so um die 600 bis 800 Euro monatlich haben. Da wird er doch nicht arbeiten gegen wollen ?!

Mein Ex ist sehr geschickt im Manipulieren. Was wenn mein Sohn von ihm gar keinen Unterhalt mehr einfordert?

Und falls doch, bekommt er hier Beratungshilfe?

Wie ist eure Erfahrung damit?

Danke schon mal und viele Grüße

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Es ist soweit richtig, dass ihr ab 18 beide unterhaltspflichtig seid. Da dein Sohn aber behindert wohnt, kann dein Anteil am Unterhalt sozusagen mit der anteiligen Miete, dem anteiligen Essen und was sonst noch so anfällt, verrechnet werden. Du könntest ihm den Anteil für Nahrungsmittel/Pflege/Kleidung und was weiß ich auch monatlich geben und er kauft sich seinen Kram dann allein. Da kann man individuelle Regelungen finden, auch über das Kindergeld.

Dass er nicht arbeiten möchte, könnte sein, da kennst du ihn besser - allerdings seid ihr dann auch nicht unterhaltspflichtig und Kindergeld gibt's auch nicht mehr. Oder besser ausgedrückt - Unterhalt gibt es nur für Ausbildung oder Studium, bei Ausbildung abzüglich des Lehrgeldes. Geht er arbeiten, seid ihr sowieso raus. Du musst also keine Angst haben, dass du ihn für den Rest des Lebens durchfüttern musst, irgendwas muss er tun, sonst gibt's nichts.

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Bei dir wohnt, nicht behindert, das Handy versucht mal wieder schlau zu sein ;-)

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Hallo danke dir. Das heißt, das Kindergeld bekomme schon weiter ich oder mein Sohn? Dachte ich auch, dass er dann eben das meiste selbst kaufen/bezahlen muss. muss ja schließlich lernen Verantwortung für sein Leben und somit auch die finanziellen Dinge zu übernehmen.
Etwas heftig finde ich die Regelung dennoch. muss ich dem Vater meine Gehaltszettel vorlegen? Und meinem Sohn etwa auch? lg

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Dein Sohn ist nun voll und ganz für seinen Unterhalt selbst zuständig.
Finde ich erstaunlich, dass dich es so schockiert jetzt zur Kasse gebeten zu werden.
Der Unterhalt war bisher ja für die "Betreuung" - braucht ein 18 Jähriger wohl nicht mehr.

Unterstützung vom Jungendamt bzw. Beistandschaft bekommt er nicht mehr. Es sei denn er wäre noch regulär Schüler im Abi Jahr (ist eine Ausnahme).
Der Sohn muss sowohl von deinem Ex und dir die Einkünfte anfordern. Du hast keinen Anspruch mehr darauf deinen Ex Mann zum offenlegen seiner Einkünfte aufzufordern.
Die Berechnung ist anders als bei Unterhalt unter 18 Jahren. Komplizierter.

Beide bereinigte Einkommen werden zusammen gerechnet. Und der jeweilige Selbstbehalt abgezogen.

Das bedeutet nicht, dass du jetzt die Hälfte vom Unterhalt schuldest. Es kommt auf eure Haftungsquote an. Die ermittelt sich aus dem jeweiligen verfügbaren Einkommen.

Im besten Fall, werdet ihr einen Anwalt damit beauftragen die Summe zu ermitteln.
Dein Sohn muss sich selbst darum kümmern. Wenn er nicht den Arsch hoch bekommt, müsst ihr beide auch nichts zahlen.

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Er macht erst nächstes Frühjahr Abitur. Wird aber dieses Jahr im Oktober schon 18

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Dann kann er versuchen, über das Jugendamt eine Berechnung zu erreichen. Ich bin mir nicht sicher, ob es regionale Unterschiede gibt. fragt am besten direkt nach ob die Beistandschaft vor Ort noch zuständig ist.. Würde euch Anwaltskosten sparen.

Wenn KV bisschen Hirn besitzt, wird er die Berechnung des JA nochmals anwaltlich prüfen lassen. Ich hab in langen Jahren Patchwork noch keine Berechnung vom Jugendamt gesehen, die korrekt war. Würde ich also dringend empfehlen, das Jugendamt ist da nicht besonders zuverlässig.
Ich könnte mir auch vorstellen dass die Berechnung des JA bisher nicht korrekt war und du landest, wenn sich das ein Jurist ansieht.
Den Anwalt kann übrigens nur das Kind beauftragen, Nicht du.

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Dem Kind steht ab 18 Unterhalt von beiden Eltern zu, im Prinzip auch das Kindergeld.
Im Gegenzug kannst du aber dann Kostgwld vom ihm verlangen!

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Nein, ehrlich gesagt hast du da etwas falsch verstanden.
Dein volljähriges Kind hat ein Recht auf Barunterhalt von BEIDEN Elternteilen. Das ist korrekt.
Es ist aber falsch anzunehmen, dass ein volljähriges Kind Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen PLUS Naturalienunterhalt hat.

Erstelle doch mal eine Liste mit deinem Kind zusammen, wie hoch seine Einnahmen ab dem 18. Geburtstag sein werden. Danach zeigst du ihm, wieviel er an Kostgeld zu zahlen hat. Diese Kosten schlüsselst du ihm auch auf. Es schadet nichts, wenn ein volljähriges Kind weiß, wie teuer eine Wohnung ist.
Alternativ gibst du ihm auch die Option, dass er selbst ein Apartment suchen kann.

Der Ex kann manipulieren was er will. Dein Sohn wird schlicht kein Geld haben, um auf den Unterhalt zu verzichten. Denn weder eine eigene Miniwohnung/WG oder das Wohnen bei Mama mit Kostgeld ist so billig, dass man darauf verzichten kann. Auch „Hotel Mama“ kostet Geld.

Es wäre sinnvoll dieses Gespräch langsam mal anzugehen. Mein Ältester hatte das schon mit 16 Jahren…

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Erstmal: selbstverstänlich bist du qeiter unterhaltspflichtig, wenn dein Sohn einer Erstausbildung nachgeht. Das kann eine Ausbildung sein, wo dann auch das Lehrgeld angerechnet werden kann, oder auch ein Studium (und zwar bis hoch zum Master), bei dem dein Sohn ggf. Gar kein Einkommen hat. Selbst ein Fachwechsel zwischendurch oder Verzögerungen im Ausbildungsgang würden dich nicht davon entbinden.


Wenn ich von deinem "Schock" lese kommt mir das eher so vor als hättest du jetzt gehofft, "endlich raus" zu sein und dein Sohn soll sich jetzt gefälligst selbst finanzieren.
Du, wenn du das so denkst braucht dein EX gar nicht manipulieren. Das Verhältnis zu deinem Sohn wirst du schon selber kaputt bekommen wenn du nur darauf guckst wann du nicht mehr zahlen musst.

Praktischer Tipp. Dein Sohn soll erst mal Bafög beantragen wenn auch nur einigermaßen in Frage kommt, dass er welches beziehen könnte (das kann schnell gehen, z b. Bei weiteren Geschwistern und nicht zu hohen Gehältern der Eltern). Ggf. Kommen ein paar € dabei rum, v.a. steht dann aber auch darin, wie viel vom Baföganspruch noch "über" ist, was die Eltern nachschießen müssen.
Das Kindergeld kann der Sohn übrigens auf Antrag sich selbst auszahlen lassen.

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oh je, offensichtlich kam mein Schreiben ganz falsch an. Geschockt deswegen, weil sich mit seinem 18. Geburtstag null ändert. Er wohnt nach wie vor bei mir und geht auch noch 1 Jahr weiter auf die Schule...Er ist einfach nur juristisch "erwachsen".

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Hm. Ja. Und?

Fordert er jetzt deshalb sein Kindergeld ein oder erwartet er irgendeine Zahlung von dir?

Ich kann jetzt nur von mir sprechen, aber als ich 18 wurde, haben meine Eltern noch nicht mal mein Taschengeld erhöht.
Ich ging weiter zur Schule und als ich ein Jahr später auszog, wurde festgelegt, wie teuer die Miete für meine Studentenbude sein darf und wie viel Unterhalt ich darüber hinaus bekomme. Dabei haben meine Eltern eine Sache richtig gemacht und zwei Dinge falsch:
Richtig:
Es gab ein Gesamtvolumen, je niedriger die Miete, desto mehr blieb mir übrig.
Falsch:
-Das Gesamtvolumen war so unrealistisch niedrig, dass sogar eine Erhöhung um 20% nicht gereicht hätte.
-Das Wort "Kindergeld" ist gar nicht gefallen und ich hatte mit süßen 18 Jahren keine Ahnung, dass meine Eltern da jeden Monat fast ein Drittel von dem, was sie für mich ausgeben,vom Staat wiederbekommen.

Also:
Natürlich ist es jetzt an der Zeit, über Geld und Lebenshaltungskosten zu reden.
Das war aber vor ein bis zwei Jahren schon fast genau so wichtig.
Ansonsten würde ich sagen, dass alle diese Berechnungen, wie viel "Anspruch" jemand hat, doch für den Streitfall da sind.
Ich hatte auch ein paar arme Kommilitonen, deren Eltern absolut gar kein Geld rausrücken wollten, obwohl die Kinder noch in der Ausbildung waren.
Umgekehrt gibt es eben auch Kinder, die partout keine Ausbildung anfangen wollen. Und für solche verkorksten Beziehungen gibt es dann einen Rechtsanspruch und eine Berechnung.
Falls ihr da dazu gehört, würde ich dem Sohn seinen Unterhalt zahlen und eine eigene Wohnung suchen lassen. Und immer schön regelmäßig den Ausbildungsnachweis zeigen lassen.
Falls nicht, so what?

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