Muss der KV zustimmen für den Umzug

Hallo,

Ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen, es wären ca 11 km weiter , es ist nur eine andere kreisstadt .

Meine kids sind beim Umzug 15 jahr und fast14 jahre.
Die zwei haben auch so keinen großen Kontakt zu ihren Vater , ab und zu mal ein hallo wie gehts übers handy aber mehr auch nicht, persönlicher Kontakt das sie übers Wochenende mal dort sind oder die was zusammen unternehmen ist auch nicht vorhanden.

Ich hatte mal gehört das bis 50km keine Zustimmung benötig wird .

Wie sind eure Erfahrungen mit so was?
Kann der KV mir den Umzug verbieten bei so ,, großen Kindern"? Vorallem da die drei ja eh kaum kontakt haben .

(Die neue Adresse würde ich ihn ja geben bzw eine Nachricht schreiben das wir umziehen.... )

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Hallo,

Ja, der Vater muss immer zustimmen, auch wenn es nur ein Haus weiter ist. Er muss auch die Ummeldung der Kinder beim Einwohner Meldeamt unterschreiben.

VG
Sunny

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Aber nur wenn gemeinsames Sorgerecht bzw ABR besteht

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Falsch. Wie ich solche Laienaussagen hasse...nein, innerhalb des aktuellen Wohnortes bedarf es nicht der Zustimmung des Vaters. Auch wenn man vom Dorf in die nächstgelegene Stadt zieht, bedarf es nicht der Zustimmung. Die Zustimmung muss gegeben sein, wenn die Kita oder Schule gewechselt wird. In einer anderen Stadt oder in ein anderes Bundesland sieht es anders aus. Bei 11 km wird ein Gericht die Zustimmung nicht verweigern.

Bearbeitet von Inaktiv
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Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

Ach ja, es gibt keine Grenze von 50 km, es gibt überhaupt keine Grenze bis zu welcher das andere Elternteil nicht zustimmen muss. Das ist ein weit verbreitetes Märchen..

Bearbeitet von verena43
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Besteht denn die Gefahr, dass er es verbietet?

Ich würde ihm in eurem Fall einfach bescheid sagen (tun die Kinder ja vielleicht ohnehin).

Du Hr. Vater zum Soundsovielten ziehen wir nach XY. Wollte dich einfach rechtzeitig informieren. Ich gehe davon aus ich werde deine Unterschrift für XY und ABC benötigen, da komm ich dann einfach rasch bei dir vorbei, oder die Kinder bringen die Unterlagen mit. Die Schule werden die Kinder wechseln zum XY/oder die Sschule werden die Kinder nicht wechsel. Die Kinder freuen sich schon, weil in der neuen Wohnung habenn sie größere Zimmer/oder die Kinder sind noch nicht so ganz begeistert, weil sie einen weiteren Weg zu ihren Freunden haben, aber es ist aus Gründen XY einfach nötig. Vielleicht tut es ihnen gut, wenn ihr beim nächsten Umgang ein bisschen redet und sie Verständnis von dir bekommen.

Und dann abwarten was passiert. Sollte er Bedenken anmelden, dann setzt euch zusammen und sprecht darüber. Bei 11km wird man wohl eine Lösung finden.

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Erstmal, ich finden den Vorschlag über mir total gut. Mach es so.

Zum rechtlichen Hintergrund.
Generell, ja, der KV muß grundsätzlich zustimmen, wenn Gemeinsames Sorgerecht besteht.

Aber.
Du kannst eine Unterschrift bei Gericht ersetzen lassen, wenn ersichtlich ist, dass der Umzug dem Wohl der Kinder entspricht. Holen und Bringen zum Umgang geht dann auf Dich über, wenn Du die Entfernung geschaffen hast.

Alternativ sind Deine Kinder auch alt genug, um selbst zu entscheiden, wo sie wohnen wollen und wie der Umgang aussehen sollte.
Ich kenne einen Fall, da ist das 14-jährige Kind zum Vater gezogen, und der ist dann in einer Nacht und Nebel Aktion mit dem Kind 500 km weit weg gezogen. Die Mutter hatte keinerlei Handhabe. Sie hätte gerichtlich auf Herausgabe des Kindes klagen können. Aber mit 14 Jahren ist das ja Unsinn, wenn das Kind das nicht will.

Bearbeitet von Blubdibu
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Auch hier wieder nur Laienwissen vom Hörensagen. Die Mutter darf innerhalb des Ortes frei umziehen, auch vom Dorf in die nächstgrößere Stadt.

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Nein. Kein Laienwissen. Erfahrung.

Man darf nicht alles glauben, was irgendwo im Internet steht.

Das Familiengericht entscheidet da ganz unterschiedlich.

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https://youchange.app/umzug-gemeinsames-sorgerecht-aufenthaltsbestimmungsrecht/#:~:text=Wie%20weit%20darf%20man%20bei%20gemeinsamen%20Sorgerecht,%F0%9F%97%BA&text=Ohne%20Mitspracherecht%20darfst%20Du%20nur,kein%20Gericht%20ein%20Umzugsverbot%20erteilen.

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Normal muss er zustimmen, wenn geteiltes SR besteht.

Unsere Erfahrung bei gemeinsamen Sorgerecht und Umzug der Mutter+Kind (zu der Zeit 10 Jahre) innerhalb der selben Stadt ist aber: Er braucht gar nichts zustimmen. Niemand wollte die Unterschrift meines Mannes sehen. Das war vor 2 Jahren.

Die Regeln sind klar - die Umsetzung wird gerne lockerer genommen.

Bearbeitet von ehemoppel
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Für den Umzug in die andere Kreisstadt brauchst du die Zustimmung.

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Teil 2