Kapitalanlage- was fließt in Unterhalt?

Hallo,
An alle die sich auskennen.... weiß jemand, wie sich Immobilien, die als Kapitalanlage angeschafft wurden, auf den Unterhalt auswirken?
In diesem Fall wurde der Kredit hierfür extra hoch (also höher als die Mieteinnahmen) angesetzt.
Jetzt will der Besitzer (bzw KV) keinen Unterhalt für sein Kind zahlen bzw entsprechend verringert. Da der Kredit so hoch ist, die Einkünfte gehen dann quasi ins minus für die Immobilie... er rechnet dies minus gegen sein reguläres Gehalt... dann bleibt natürlich weniger bereinigtes netto übrig.
Angeschafft wurden die Immobilien 2 Jahre vor der Trennung, vor der Scheidung (also 4 Jahre nach Anschaffung) dann umgeschrieben.
Nun fällt es lt. dem KV deswegen unter "Schulden aus der Ehe".
Ist das richtig?

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das kann er gepflegt vergessen - er zahlt das Haus ab und baut Vermögen auf, was auf Kosten der Unterhaltsberechtigten nicht erlaubt ist. Er muss trotzdem seinen errechneten Betrag zahlen und die Immobilie ggf. verkaufen,wenn es sonst nicht läuft. Bei Trennungs- oder Betreuungsunterhalt angeht, wird da glaub ich etwas anders gerechnet, aber bei Kindern ist es nicht so leicht für ihn, da rauszukommen.

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Ist erlaubt. Er zahlt Mindestunterhalt, nicht mehr und nicht weniger. Das Kind hat ja vor der Trennung auch schon weniger Unterhalt zur Verfügung gehabt, weil es den Kredit gab.

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Konkret geht es ihm wohl darum, unter den Mindestunterhalt zu kommen. Er zahlt aktuell ca. 20 Euro drunter und will das gerade weiter drücken.

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Das ist bedingt richtig. Korrekt ist, dass diese Konstellation die Einkommensverhältnisse während der Ehe geprägt hat.
Sofern der Mindestunterhalt nicht betroffen ist, wirst du das hinnehmen müssen. Gilt bei Schulden allgemein, darüber sollte man sich ja klar sein, dass diese Verbindlichkeiten sich nicht in Luft auflösen.

Falls es um den Mindestunterhalt geht: gerichtlich könnte eine fiktive übliche Miete angesetzt werden (wenn die Miete künstlich nach unten gedrückt wurde und mehr zu holen ist). Oder geprüft werden, ob die Tilgung gestreckt werden kann. Da aber bei letzteren die Bank noch mitspielen muss, eher unwahrscheinlich.
Er bewohnt die Immobilie ja nicht selbst, somit wird kein Wohnwert gegen gerechnet, nur die Mieteinnahmen. Einen negativen Wohnwert gibt es im Unterhaltsrecht nicht, aber negative Einkünfte.

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Also es wohnen seine Eltern (getrennt, also jeder in einer Immobilie) in 2 der Immobilien. Der Mietsatz ist dadurch wohl recht gering gehalten.
Der Rest ist "normal" vermietet.

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In dem Fall könnte die üblicherweise erzielbare Miete angerechnet werden.
Aber: wenn er an seine Eltern günstig vermietet, zahlt er dafür auch nicht die ublichrn Steuern.
Erhöhen sich die Mieteinnahme, erhöht sich auch die Steuerlast für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Das mit Haus verkaufen ist auch völliger Quatsch. Ihm wird Betrag x tituliert und wenn er nicht zahlt, bekommst du erstmal UH Vorschuss. Und lässt halt pfänden.
Aber ihn kann niemand zwingen sein Haus zu verkaufen.

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"dann umgeschrieben"

Was heißt denn, dann umgeschrieben? Hat er die Tilgung nach der Trennung, aber vor der Scheidung, erhöht? Oder wurde nur der Besitz umgeschrieben, bei gleichen Raten?

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Die Raten sind meines Wissens gleichbleibend gewesen, die ganze Zeit. Ich bin aber nicht ganz sicher, da es tatsächlich um meine Schwester und meinen exschwager geht... Ich frage sie mal. In wieweit ist das relevant?

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Den Mindestunterhalt muss er zahlen, mehr jedoch nicht. Kann er den Mindestunterhalt nicht zahlen, muß er das Haus verkaufen.

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Konkret will er sich wohl vor dem Mindestunterhalt drücken bzw den zahlt er nicht mal ganz und möchte noch weiter runter.