Alleiniges Sorgerecht?

Hallo ihr,

der Vater meines Kindes und ich haben uns getrennt und ich ziehe schon bald mit dem Kind aus. Wir sind nicht verheiratet und haben die Vaterschaftsanerkennung gemacht, aber keine Sorgerechtserklärung. Habe ich dann das alleinige Sorgerecht? Und wenn ja, wie kann ich das nachweisen? Wenn wir uns ummelden oder ich sie im Kindergarten anmelde z.b.

1

So wie du deinen Fall beschreibst, hast du das alleinige Sorgerecht. Eine Bestätigung kannst du beim Jugendamt erhalten.

Es ist dem Vater dennoch möglich, auch später noch das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Wie dieses Procedere dann läuft, kann ich dir jedoch nicht genau sagen.

2

Genau, das nennt sich dann Negativbescheinigung. Kannst Du Dir vom JA geben lassen.