Ins Ausland umziehen trotz gem. Sorgerecht

Hallo ihr lieben,

Ich bin mir nicht sicher ob ich hier Infos bekomme oder ob jemand so ein Fall schon mal aus dem Kreis kennt.

Und zwar möchte ich mich informieren wie es ist, wenn man mit dem Vater des Kindes geschieden und getrennt ist und das gemeinsame Sorgerecht noch besteht und aber das aufenthaltsbestimmtungsrecht bei mir liegt, da meine 2 Kinder bei mir leben und der Vater die Kinder alle 14 tage am Wochenende hat.

Ich habe einen Partner der im Ausland wohnt und da wir frühestens ab nächstes Jahr der Umzug ins Ausland steht möchten wir uns da schon mal informieren wie es so abläuft zwecks expartner usw.

Ich wäre für jede Antwort dankbar..

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Wenn ihr beide sorgeberechtigt seid, dann muss der KV dem zustimmen.
Ich als KV würde das nicht tun!!! Die Kinder haben zwei Elternteil (Mutter und Vater) und die Kinder haben das Recht auf beide Elternteile und beide Elternteile haben Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.

Lass mich raten Unterhalt darf er voll zahlen?

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Danke für die schnelle Antwort.
Ähm ja da gibt's bisschen Probleme was das betrifft.
Er kümmert sich nicht wie er eig sollte. Als ich ihn einfach gebeten hatte bei der Erziehung etwas mehr zu helfen kam nur ne Aussage von ihm, dass die Kids bei mir leben.. So nachdem Motto ich muss das alleine tun.

Er wohnt zumal mit seiner neuen Frau 70km von uns entfernt. Alle 14 tage hat er nur die Kids und mehr Bemühungen kommt einfach nicht mehr.

Unterhalt hm ich bekomme von ihm nix.
Ausser UVG hab ich da rein gar nix.

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Wurde dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zugesprochen und vom elterlichen, gemeinsamen Sorgerecht abgekoppelt? Wenn ja, hast du ja kein Problem und kannst umziehen.

Anderenfalls brauchst du die Zustimmung des Vaters.

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Du hast nicht automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil die Kinder bei dir leben.

Deshalb bin ich mir sicher, dass du es nicht alleine hast, sondern ihr durch das gemeinsame Sorgerecht auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht habt.

Somit muss du den Vater zum Glück nach seiner Einwilligung fragen, egal wohin du ziehen möchtest mit den Kindern.

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Bist du dir sicher, dass du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast?
Das ist bei gemeinsamem Sorgerecht ja doch eher ungewöhnlich. Nur weil die Kinder bei dir leben, hast du nicht automatisch das alleinige Aufenthsbestimmungsrecht.

Falls du das alleinige hast, kannst du mit den Kindern umziehen. Ob du solltest, kann ich nicht beurteilen.

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Ich bin mir nicht sicher, welche Art Tipp du suchst.

Letztendlich musst du dich mit dem Vater zusammensetzen und die Lage ausdiskutieren.

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"aber das aufenthaltsbestimmtungsrecht bei mir liegt, da meine 2 Kinder bei mir leben und der Vater die Kinder alle 14 tage am Wochenende hat"

Dieser Satz sagt, dass Du kein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Sonst würde da stehen "da wir einen üblen Prozess hinter uns haben, und mir am Ende das ABR zugesprochen wurde, ...".

Du darfst ohne Zustimmung des Vaters nicht wegziehen. Wenn man wegziehen möchte, muß man nachweisen, dass es dem Kindeswohl entspricht und erklären, wie der Umgang mit dem Vater problemlos weiter geführt wird. Außerdem wärst Du für bringen und holen zuständig. Ich weiß ja nicht, was für Ausland Du meinst. Es könnte die naheliegende Grenze zu Ö oder NL sein, oder aber eine Flugreise entfernt.
Sollte der Umgang nicht problemlos gewährleistet sein und Du nicht sehr gute Argumente haben, wird Dir kein Gericht der Welt den Umzug erlauben. Wenn der KV es auch nicht tut, hast Du keine Chance.

Bearbeitet von Blubdibu
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Hey!

Es ist relativ wurscht, wie oft er sich kümmert. Das Gericht wird sehen, dass er die Kinder alle 2 Wochen sieht- was ja eher der Standard ist. Da gibt es also aus der Perspektive nichts zu meckern. Er kümmert sich regelmäßig alle 2 Wochen.

Ich bin immer relativ überrascht, wenn Frauen bereits Kinder haben, einen neuen Mann kennenlernen und dann hopplahopp ins Ausland ziehen wollen.
Wieso erwartet ihr das nicht von eurem Partner? Und wenn der ablehnt, merkt ihr doch, dass es dann mit der großen Liebe nicht so weit hersein kann. Auf jeden Fall wäre es nicht die Basis, auf der ich Sack und Pack nehmen und samt meiner Kinder ins Ausland ziehen würde. Das wäre mir zu viel Abhängigkeit vom neuen Partner.

Liebe Grüße
Schoko

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100% Zustimmung
Finde es so befremdlich. Das sind die gleichen Damen, die paar Jahre später jammern, dass die Kinder keinen regelmäßigen Kontakt zum Vater haben und der Bezug langsam abbricht.

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👍

Oder es sind die Frauen, die nach einer Trennung in ein paar Jahren mit einem weiteren Kind im Ausland festsitzen und jammern, dass sie ohne die Zustimmung des Ex nicht ausreisen dürfen und dort keine Perspektive mangels Job haben.

Bearbeitet von schokofrosch
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Wie das abläuft ist einfach:
Ob du alleiniges AbR hast, oder nicht, ist in dem Fall vollkommen egal. Es gibt nämlich immernoch ein gemeinsames Sorgerecht in allen anderen Bereichen und das kannst du nicht aushebeln. Nicht ganz unwichtig ist auch das Umgangsrecht und die Tatsache, dass Vater und Kinder einen regelmäßigen Umgang haben.
Ohne Erlaubnis des Vaters werden die Kinder Deutschland nicht verlassen dürfen, um im Ausland zu wohnen. Deine Kinder sind keine 3 Jahre mehr. Die Entscheidung ins Ausland zu gehen hat weitreichende Konsequenzen auf ihre schulische Laufbahn und damit auf ihre Zukunft, ihre Hobbies und nicht zuletzt der Umgang bzw. der Kontakt zu allen Familienangehörigen, insbesondere auch dem Vater.

Falls der Vater jedoch zustimmen sollte, kann ich euch nur empfehlen, euch rechtzeitig mit dem dortigen Schulsystem auseinanderzusetzen. Lehrpläne sind nicht überall gleich.

Und was den Umgang angeht kommt es dann eben darauf an, wie weit das Ausland entfernt ist. Der Frankfurter Flughafen hat für solche „Umgangskinder“ einen ganz eigenen Bereich. Man merkt direkt, dass die Kids sich dort immer und immer wieder treffen.

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Wir wissen ja nicht wie weit "Ins Ausland" denn rein räumlich ist, aber hast du bedacht das, wenn DU eine erhebliche Distanz zum KV schaffst, auch DU diejenige bist welche die Kosten zu tragen hat? Könntest du das leisten?