Auskunft gegenüber Kv

Hallo,

Ich habe da mal eine Frage, und zwar hat mich der KV vor kurzem mit Fragen bombardiert die er gerne beantwortet haben möchte.
Wie z.b wie unser Tagesablauf ist was ich mit unserem Kind den ganzen Tag mache, zu welchen Uhrzeiten das Kind schläft und wie die Routine ist zum Bett gehen, wann das Kind was ist isst, wann unser Kind bei mir aufsteht ect.
Wie weit muss ich den KV Informationen mitgeben, ich meine was wir den ganzen Tag machen, oder aufsteht oder sonstiges, gehen ihn ja eig ein Sche**** an. Zu dem bekomme ich auch keine Informationen von Ihm, die wir per JGA geklärt haben und ein Umgangsbuch führen.


Es gibt auch ein § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönliche Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht wiederspricht.

Was genau darf ich hier vom KV an Auskunft verlangen, oder welche Fragen könnte ich hierzu stellen.

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Ihr könnt euch freilich auch aufreiben...

Hallo Klaus,
Jonas ist nach Bundesmeldegesetz mit alleinigem Wohnsitz in meinem Haushalt, xy Straße 00, in Musterstadt gemeldet.
Er besucht die Kita Sonnenblume und wird geplant zum Schuljahr 20xx eingeschult. Die Einschulung wird Wohnortgerecht in der zuständigen Schule stattfinden.
Im Sinne der Vermögenssorge und der Gesundheitssorge gibt es keine Dinge die du nicht weißt oder wissen kannst. Dieser Sachverhalt ergibt sich allein aus dem § 1626 BGB.
Der tägliche Ablauf unseres Lebens obliegt meiner Verantwortung, in Zeiten des Umgangs selbstredend in deiner Hand.

Ich freue mich sehr, wenn wir im Sinne von Jonas gemeinsam einen guten Weg finden und Dinge besprechen.
Höchst vorsorglich teile ich dir aber bereits heute mit, dass für ein weiteres Auskunftsersuchen die RA Kanzlei xx meine Interessen vertreten wird.
Beste Grüße
Mommy30

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Hallo keksrolle 123

Vielen Dank für deine Information.


Wie sieht es eig aus muss ich KV mitteilen wie unsere Schlafroutine ist , oder mit was unser Kind gerne spielt, oder wie die duchsroutine ist .

Zu dem bekomme ich auch keine Information von ihm wenn ich nachfrage ? Von mir möchte dass KV mitgeteilt haben, aber selbst keine Auskunft geben

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Na ja keksrolle123, da machst du es dir leider viel zu einfach. Auch ich dachte vor 10 Jahren, dass es so einfach wäre. Ist es aber nicht. Hab dazu sehr ausführlich meine Situation beschrieben. Schau dich mal in den weiteren Kommentaren um.

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Generell musst Du dem KV natürlich gar keine Details zu Euren Tagen geben.

Du kannst aber, wenn das Kind auch Zeit bei ihm verbringt, Dinge mitteilen, die dem Kind den Tagesablauf bei ihm vereinfachen. Dazu würden zB Schlafenszeiten gehören, wenn das Kind tagsüber noch schläft.

Vom Prinzip solltest Du Dir überlegen, welche Informationen Deinem Kind das Leben beim KV erleichtern würden. Ansonsten geht ihn Euer Tagesablauf natürlich nichts an.

Bearbeitet von Blubdibu
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Schlafzeiten sind im Bekannt, die er aber auch nicht einhält, wie unsere Schlafroutine ist habe ich KV damals mitgeteilt und hat sich auch nichts geändert.
Soweit geht KV der Rest nichts an , habe KV auch mitgeteilt was mein Kind gerne isst ect, das würde auch einiges erleichtern.

Aber die fragen die er stellt, hauen einem aus dem Hocker,

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Das stimmt so nicht. Ich habe weiter unten sehr ausführlich berichtet, was mir auferlegt wurde.

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Ich vermute, es läuft drauf hinaus, dass wenn du nur eine Stunde täglich mit dem Kind was unternimmst du zb arbeiten könntest. Oder dass er dann 3 Stunden was mit dem Kind macht, damit es lieber bei ihm bleibt.

Wichtige Dinge würde ich ihm sagen (Krankheiten, Absacker in der Schule, Trotzphase, Bettnässen mit 7, Höhe des Taschengeldes), aber ob zb die 12jährige schon ihre Tage hat oder der 14jährige feuchte Träume, sorry, dass ich so direkt bin, aber da würde ich mich hüten...

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Mhm, es kommt immer darauf an. Hat er denn Umgang, sodass er euer Kind selbst fragen kann? Wie alt ist euer Kind?

"..:per JGA geklärt haben und ein Umgangsbuch führen."

Das hier verstehe ich nicht. Was wurde denn mit dem JA geklärt und wozu ein Umgangsbuch? Was wird denn darin dokumentiert und von wem?

Ansonsten, wenn kein Umgang besteht oder es nicht wahrgenommen wird, hat der KV, wie du schon selbst schreibst, ein gesetzlich geregeltes Recht dazu.

Mein Ex hat aufgrund der Entfernung (er lebt mittlerweile in Österreich und ich an der Nordsee), keinen Umgang. In jungen Jahren habe ich mich dagegen gewehrt, dass er Infos zu unserem Kind bekommt. Warum? Ich war verletzt. Dennoch: das Recht hat er.

Ich ließ mich vor Gericht ziehen, was eigentlich völlig bescheuert war, denn die Kosten hätte ich mir ersparen können. Das Gericht hatte dann festgelegt, dass ich 2x im Jahr einen Bericht anfertigen muss. Fotos und Zeugnisse müssen dabei sein. Ebenso Informationen zum Tagesablauf, also auch wann unser Kind aufsteht, wann es ins Bett geht, Hobbys, Freizeit, schulisches, Gesundheit, wie unser Kind seelisch drauf ist, Freundeskreis, Impfstatus... beim Impfstatus hatte mir der Richter gesagt, dass ich die genauen Impfungen nennen muss. Ebenso wann sie erfolgten und ob sie aktuell sind.

Am Anfang hatte ich nur alles per Stichpunkte in nem Brief übermittelt. Dagegen ging er vor, ich dachte es reicht aus, aber dem war nicht so, wie ich erneut vor Gericht feststellen musste. Auch ein Ordnungsgeld wurde im Nachhinein festgesetzt, falls ich unpünktlich oder unvollständige Berichte abliefere, wobei mein Ex mir dann die Dinge nennen muss, die fehlen.

Ich mache das nun schon seit 10 Jahren und war am Anfang völlig genervt und hatte nie Bock auf den Kram. Doch mittlerweile habe ich den Termin fest im Kalender eingetragen und schreibe den Bericht zwei Wochen vor Abgabe. Damals waren es nur Stichpunkte auf einer halben DIN-A-4-Seite und heute sind es halt 4 Seiten voll. Ich hab mich damit abgefunden und arrangiert. Seitdem habe ich auch keinen Stress, weil mein Ex die Infos hat, die ihm zustehen.

Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte.

Liebe Grüße
Mandy

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Verrückt- er hat kein Interesse am Umgang ("Distanz") und zerrt dich vor Gericht, dass du x Mal im Jahr einen Bericht abzulegen hast?

Verrückte Sache. Kann er dann eurem Kind in ein paar Jahren DEINE Texte vorlegen um zu zeigen, dass er Interesse hatte?

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Na ja, zur Wahrheit gehört auch, dass ich die Entfernung damals geschaffen habe. Wir hatten beide bei München gewohnt und ich bin zu meinem neuen Partner hoch in die Nähe nach Hamburg gezogen. Damals war es mir völlig egal, was mit ihm ist. Heute sehe ich es als Fehler an.

Dadurch, dass ich dann zig Kilometer weg war mit unserem Kind, war es ihm nicht so häufig möglich, unser Kind zu sehen. Wie du siehst, gibt es immer zwei Wahrheiten.

Ich kann auch verstehen, dass er nicht alle zwei Wochen nach Hamburg fährt, unser Kind holt und dann wieder zurückfährt. Ich könnte das finanziell nicht leisten und er eben auch nicht. Den Unterhalt bekomme ich im Übrigen jeden Monat.

Spielt aber auch keine Rolle. So wenig, wie ich ihn irgendwie freisprechen möchte, muss ich es jedoch hier und da machen.

Es gibt halt immer Gründe, warum die Informationspflicht greift. Und wenn man ehrlich ist, sobald man den Ärger und Hass, sofern vorhanden, beiseite legt, lassen sich auch die Berichte ordentlich anfertigen.

Auf der anderen Seite hat er auch seine Pflicht des Unterhalts. Und auch da könnte man als Empfänger rechtlich auf den Tisch hauen, wenn es nicht läuft. Rechte und Pflichten halt.

Und ja, die Berichte kann er natürlich unserem Kind zeigen, wenn es dazu kommen sollte. Warum auch nicht? Steht ja nichts drin, was er nicht auch wissen würde, wenn wir noch zusammen wären.