Unterhalt und Beteiligung an Unkosten

Hallo Zusammen,

kurze Zusammenfassung der Infos: Mein Mann hat eine Tochter, für sie bezahlt er vollen Unterhalt laut DDT und einen Sohn für den er nur anteilig Unterhalt bezahlt, da er im 50/50 Wechselmodell lebt und er somit nur die Differenz zum Gehalt der Mutter ausgleichen muss.

Jetzt kam die Kindsmutter auf Ihn zu das er sich doch auch bei dem Sohn an Klassenfahrten etc. beteiligen muss, er hat dies verneint, da er ja diesen anteiligen Unterhalt bezahlt und sie auch das volle Kindergeld bekommt.

Er hatte sich neulich schon bereit erklärt die Vereinsbeträge für die Hobbies zu teilen, aber so langsam wird es einfach zu viel Extra-Zahlungen trotz Unterhalt.

Ist er im Recht wenn er sagt, dass die Kindsmutter das schon selbst tragen muss?

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Ich finde schon, wenn man das 50:50 Modell hat, dass man sich auch alle Kosten teilt.
Das Kindergeld wird ja auf dem Unterhalt angerechnet. Würden sie das teilen, würde er halt mehr Unterhalt zahlen, von daher ist das Argument etwas dürftig.
Mein Ex und ich teilen alle Kosten für die Kinder. Finde ich fair.

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Er müsste aber nach 50/50 garkeinen Unterhalt bezahlen, er macht es von sich aus, damit sie nicht ständig kommen kann und jede Rechnung halbieren möchte.

Diesen anteiligen Unterhalt haben damals die Anwälte berechnet, sodass ihre ganzen Unkosten abgedeckt sind.

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Und was wurde von den Anwälten bezüglich gemeinsamer Kosten vereinbart?
Dass diese durch den freiwilligen Unterhalt abgegolten sind? Gibt es das schriftlich?

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Unterhalt im Wechselmodell muss er aufgrund der Gehaltsdifferenz bezahlen, die scheinbar besteht. Ebenso muss er sich anteilig an Klassenfahrten etc beteiligen. Somit ist die Mutter im Recht.

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Wenn er zu 50% betreut, würde ich alles teilen, auch das Kindergeld sowie die Kosten der Klassenfahrt, damit sich niemand benachteiligt fühlt...

Bearbeitet von Cat
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Meist wird das vom Gericht ja so berechnet, dass der geringer Verdienende das Kindergeld bekommt und der Mann dafür weniger Unterhalt zahlt.
Kommt aufs selbe raus am Ende.

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Wenn die KM auch für den Sohn das Kigeld bekommt, würde ich nichts bezahlen. Das gehört ja eigentlich auch geteilt.

Du hast geschrieben, die KM will, dass sich der KV „auch“ an solchen Kosten beteiligt. Wenn er für die Tochter Unterhalt nach DDT zahlt, braucht er auch hier nichts für Klassenfahrt bezahlen, nur für Sonderdinge anteilig wie z.B. Zahnspange.
Die KM sollte (eher muss) vom Unterhalt und Kigeld für planbare Kosten ansparen.

Bearbeitet von Nomo
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Zahnspange, wenn medizinisch notwendig, bezahlt die Kk. Extras zur Zahnspange( z.B Damon System, spezielle Bracketts etc) muss der Kv nicht zahlen.

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ok, danke für die genauere Darlegung :-)

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Es kommt vielleicht auch darauf an, wie hoch die Summe ist, die KM bekommt und wie hoch die Kosten der Klassenfahrt sind. Was soll der Spaß denn kosten?

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Auf Klassenfahrten kann sich vorbereiten, doe kommen nicht spontan.
Wir wissen seit der 8 das in der Oberstufe Skifreizeit ist. Kosten ca 750 Euro +
Darauf kann man sich vorbereiten

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Du schreibst dein Mann zahlt den "vollen Unterhalt".
Nach welcher DDT Stufe?
Auch im WM ist Unterhalt nach der Einkommensquote fällig.

Solltest du den 100% Satz meinen: das entspricht dem Existenzminimum des Kindes. Darin sind Wohnkosten, Kleidung, Nahrung, Schulsachen, soziale Teilhabe für Hobbies abgedeckt.
Wenn er davon seinen Anteil zahlt, dann hat er noch nichts außergewöhnliches geleistet.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei Mindestunterhalt keine Rücklagen gebildet werden können. Auch nicht im Wechselmodell.
Zahlt dein Mann aber ab Stufe 5 seinen Anteil, ist zu erwarten, dass Mehrbedarf angespart werden kann.
Das wären dann Klassenfahrten, teurere Hobbies und Nachhilfe z.b.
Ich würde mich tatsächlich daran orientieren.
Die Rechtsprechung ist da ziemlich logisch und nachvollziehbar.