Umgangskosten

Hallöchen,

Der Vater meiner Kinder hat begleiteten Umgang mit den Kindern aus bestimmten Gründen.
Nun ist es so, das ich eine andere Wohnung gefunden habe, in einer anderen Stadt. In der Stadt in der mein Vater, meine ganzen Verwandten und mein Opa lebt. Aktuell bin ich noch zuhause und möchte nach Ende der Elternzeit wieder arbeiten gehen was für mich in der neuen Stadt auch einfacher wäre. So, wie gesagt, er hat begleiteten Umgang mit dem Jugendamt dieser ist 2x wöchentlich 2 std. Er sieht es nicht ein, für den Umgang in die neue Stadt zu fahren, weil es für ihn zu viele Kosten sind. (Er zahlt keine Miete bei seiner Mama, zahlt kein Unterhalt für meine Kinder aber zahlt den vollen Unterhalt für sein älteres Kind). Er ist der Meinung das ich mit dem Zug in die alte Stadt fahren soll. Einfacher weg mit dem Zug sind 2std, heißt also ich bin mit den Kindern ziemlich lang unterwegs (Kind 1. 4jahre Kind 2. 1,5 Jahre) und möchte das den Kindern auch garnicht zumuten. Er zeigt sowieso kein Interesse an den Kindern, der Umgang wird nie volle 2 Stunden durchgezogen weil immer dann „termine“ sind so das der Umgang nur eine Stunde statt findet, oder sagt mal eben spontan ab weil er „krank“ ist - am selben Abend wird er dann aber in einem Club angetroffen. Mein großer äußert immer wieder das er eigentlich keine Lust auf ein treffen mit ihm hat, wenn’s dann soweit ist freut er sich dann schon spürt aber die Ablehnung und Desinteresse von ihm. (Sätze wie „der Papa hat garnicht mit mir gespielt er war nur am Handy) und lauter solche Sachen. Ich habe wirklich immer mein bestes gegeben das er seine Kinder immer sehen kann (bevor beschlossen wurde das er die Kinder nur begleitet sehen darf) das tritt er natürlich mit Füßen und ich „soll froh sein das er überhaupt auf die Kinder aufgepasst hat“.

Muss ich mit den Kindern den Weg mit dem Zug auf mich nehmen? (Er hat ein Auto)

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Huhu,
Laut meines Wissens ist der Elternteil der den Umgang wahrnimmt (in dem Fall der Vater) für die Umgangskosten selbst zuständig...auch für die Fahrtkosten um den Umgang wahrzunehmen. Du bist nicht berpflichtet ihm die Kinder zu bringen.

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Stimmt so nicht ganz. Kommt immer darauf an, wer die Entfernung erschaffen hat, wie das Sorgerecht ausgeübt wird etc.

Haben beide das Sorgerecht, dann kann sie nicht ohne seine Zustimmung einfach in eine andere Stadt ziehen. Macht sie es dennoch, kann die ganze Geschichte für die Mutter nach hinten losgehen!

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Wenn sie die Entfernung geschaffen hat, muss sie die Kosten tragen.

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Zum einen: Unterhalt hat mit Umgang nichts zu tun und sind getrennt voneinander zu behandeln.

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn ja, brauchst du seine Zustimmung für den Umzug in eine andere Stadt.

Da du am Ende für die enstandene Entfernung verantwortlich bist, kann ein Gericht durchaus entscheiden, dass du die Kinder zur Hälfte bringen und abholen musst. Wie du das machst, ist nicht die Sache des Vaters.

Ein Gericht kann allerdings auch entscheiden, dass du die Kinder zu bringen und zu holen hast. So einfach lässt sich das nicht beantworten.

Also gemeinsames Sorgerecht?

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Ich habe das alleinige Sorgerecht

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Schön und gut, das Umgang und Unterhalt getrennt von einander behandelt werden sollten, aber ich finde es einfach nicht mehr fair.
Ich fahr mit dem Zug, 2 Stunden und das is auch Geld was dafür drauf geht, das er den Umgang dann wieder auf eine Stunde verkürzt oder eben wenn wir schon im Zug sitzen absagt. Zurück bekommen werde ich das Geld dann von ihm definitiv nicht.
Ich bin alleinerziehende Mama, ich kann mir das Geld nicht einfach aus den Ärmel schütteln. Zudem ist er auch ein großer Punkt um weg zuziehen. Ich kann hier nachts kaum noch schlafen, weil sich in meinem Keller vergnügt, oder vor meiner Haustür. Ist alles polizeilich festgehalten.

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Hey!

Da du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du ohne seine Genehmigung umziehen.
Zum Thema Umgang kannst du deinen Sachbearbeiter des Jugendamts ansprechen oder eben einen Anwalt.
Wie wurde festgelegt, dass die Umgänge begleitet stattfinden sollen? Bedenke, dass nach einem Umzug auch ein anderes Jugendamt zuständig sein wird.

Mit dem kv würde ich die Entscheidung zum Umzug im Vorfeld gar nicht besprechen.
Wieso zahlt er keinen Unterhalt?

Liebe Grüße
Schoko

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Ja wurde durch das Gericht festgelegt das sie begleitet stattfinden sollen.
Er will einfach nicht zahlen, als ich ihn darauf angesprochen habe wieso er für seine ältere zahlt kam nur „tja Pech“

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Dann kannst du eine Beistandschaft über das Jugendamt einrichten. Dann ist halt nichts mehr mit "Pech", sondern er wird zahlen müssen. Hast du es schriftlich, dass du ihn zur Zahlung aufgefordert hast? Dann muss er rückwirkend zahlen. Im Zuge dessen kannst du dich informieren, wie es mit dem Umgang im Falle deines Umzugs aussieht.

Könnte er das Sorgerecht noch beantragen, um dir den Umzug zu verbieten?
Bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes ist er auch dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.

Bearbeitet von schokofrosch
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Dir wurden Hier ja schon eindeutige Antworten gegeben.
Nur noch dazu: du musst die Kinder nicht unbedingt bringen, wenn der KV oder die Organisation so unmöglich sind. Dazu gibt's unterschiedliche Urteile, aber in jedem Fall musst du die Erschwernisse kompensieren. Also entweder bringst du die Kinder oder du übernimmst die Fahrtkosten.
Wenn er denn kommt: 0,30 Euro pro Kilometer. Das gilt dann für Umgang. Für tatsächlich wahr genommenen Umgang.
Ansonsten wurde schon alles gesagt.

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du schaffst die distanz, also trägst du die kosten. warum soll er mehrkosten tragen, nur weil du seinen umgang erschweren willst.