Umgangsregelung Gerichtstermin

Hallo,

Ich habe eine Ladung zu einen Termin vom Amtsgericht bekommen wegen der Umgangsregelung.
Der Kindsvater hat diese eingereicht.

Es gibt sehr viele auch schwer wiegende Gründe warum ich einen begleiteten Umgang für ihn und unsere Tochter möchte.
Dies alles aufzuzählen würde leider den Rahmen sprengen.
Ich sage mal nur Verdacht auf sexuelle Handlungen seitens meines Schwiegervaters zu unserem Kind und Verletzung der Fürsorgepflicht durch Nicht-Anschnallen im Auto oder einschlafen des Kindsvaters während der Umgangszeiten und dadurch resultierende Verletzungen an unserer Tochter.

Es geht um Folgendes:
Die Umgangsregelung einklagen ist eher eine Racheaktion von ihm aus.
Bisher war er mit den Besuchszeiten einverstanden.
Seitdem er weiß, dass ich einen neuen Partner habe flattern die Anwaltsschreibe hier nur so ein.

Ich wurde vom Kindsvater die letzten 3 Wochen massiv beleidigt per SMS und auch in Anwesenheit unserer Tochter (Fick dich, kranke Hure, Fremdfickerin)
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich meinen neuen Partner erst nach der Trennung kennenlernte.
Der Kindsvater hatte bis zuletzt Hoffnung, dass wir wieder zusammen kommen.

Ich wurde von ihm bedroht, dass ich ja nichts Falsches vor Gericht sagen soll weil ich sonst alles zu verlieren hätte.
Ich habe seitdem Schlafprobleme, Atemprobleme und psychosomatische Leiden wie unerklärliche Bauchschmerzen.
Die Beziehung zu ihm war die reinste Hölle und ich merke, dass er selbst nach der Trennung weiter seinen Psychoterror durchzieht.
Mir wurde angedroht meine psychische Labilität die ich durch unsere Beziehung erlangte gegen mich zu verwenden, indem behauptet wird ich sei psychisch krank und könne nicht auf unser Kind aufpassen.

Wir wurden beide geladen zu einem Termin inklusive unserer Anwälte.

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse mit meinem Ex, meinem gesundheitlichen Zustand und dem Wissen, dass er an einer einvernehmlichen Lösung aus Rachegründen sowieso nicht interessiert ist (dies hat er mir selber gesagt), sehe ich es nicht ein ihn persönlich vor Gericht zu sehen.
Ich habe bereits um einen Einzeltermin gebeten, allerdings wurde dies abgelehnt von der Richterin.
Es sei zwingend, dass diese Angelegenheit im Beisein beider Elternteile besprochen wird.

Nun frage ich mich ob ich mit einer ärztlichen Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung oder allgemein einem ärztlichem Attest indem ersichtlich ist, dass es eine psychische Zumutung ist ihm persönlich gegenüberzustehen so auf einen separaten Termin alleine bestehen kann.
Ich würde dann auch gleich noch die Gründe nennen, warum es psychisch nicht zumutbar ist. Also die Drohungen und alles.

Wer hat hier Erfahrungen gemacht und kann mich beraten?

Was würde passieren wenn das ärztliche Attest abgelehnt wird und ich trotzdem nicht komme?
Mir geht es so schlecht durch seinen Terror, dass ich einfach nicht dazu in der Lage bin.
Ich weiß dass ich nicht hingehen kann, selbst wenn das ärztliche Attest nicht akzeptiert wird.
Ein Mensch kann nur das machen wozu er in der Lage ist.
Ich bin keine Maschine.
Zumal ich durch die Einschüchterung meines Ex dort nicht frei reden könnte.
Dies würde die Entscheidung des Gerichtsurteils verfälschen.
Er wurde auch schon handgreiflich mir gegenüber während unserer Beziehung.
Ich habe mittlerweile Angst vor ihm.

Warum werden wir beide nicht separat angehört und dann wird ein Gerichtsurteil beschlossen?
Er ist doch laut eigener Aussage eh nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.
Gibt es für mich da irgendwelche Hoffnungen?

Danke für alle hilfreichen und ernst gemeinten Antworten!

Bearbeitet von Inaktiv
1

Also soweit ich weiß muss (zumindest in Ö) deinem Ex die Chance gegeben werden, sich gegen deine Vorwürfe verteidigen zu können - das geht nunmal am besten, wenn er dabei ist und direkt Stellung zum Gehörten nehmen kann. Ich wollte auch nicht anwesend sein, weil ich meinen Ex nicht sehen wollte, da hatte ich aber keine Chance. Im schlimmsten Fall hätte das Gericht Beugestrafen oder eine zwangsweise Vorführung anordnen können, denn einer Gerichtsladung ist zu folgen.

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber einen Umgang mit dem gemeinsamen Kind wird er ja wohl haben, egal ob begleitet oder nicht. Den musst du ja auch durchstehen, da wirst du deinem ex auch begegnen (müssen). Klar ist ein Termin bei Gericht unangenehm, aber ich fürchte, da musst du durch. Ich halte es auch für das vernünftigste, dort zu erscheinen und nicht einfach nicht zu kommen - das würde nicht unbedingt für dich sprechen. Bedenke auch, dass ihr nicht alleine seid. Da ist ein Richter und zwei Anwälte. Der Anwalt kann viel für dich reden, dh du musst nicht mal viel sagen.

Ich drücke dir fest die Daumen, dass alles gut geht. Lass dich nicht unterkriegen. Früher oder später wirst du deinem Ex begegnen müssen und ich denke, es ist für dich angenehmer, wenn du dich mit dem Gedanken anfreundest.

LG

2

Alles, was du an Drohungen und Beleidigungen schriftlich hast, nimmst du und zeigst ihn an. Wenn du dir unsicher bist, lass dich von deinem Anwalt beraten. Dafür hast du den. Wenn du Zeugen für seine verbalen Entgleisungen hast - anzeigen.

Richte dir eine neue Emailadresse ein und teile ihm diese Emailadrsse mit, unter der er dich kontaktieren kann. Nutze die nur dafür und gucke da einmal die Woche rein oder so. Auf allen anderen Kanälen blockierst du ihn dann. Auch das gern mit deinem Anwalt besprechen und bei Bedrohung und Beleidigung - Anzeige.

Lass das nicht mit dir machen und mache sichtbar, was er tut. Dann ist es auch für das Gericht eher nachvollziehbar, warum du begleiteten Umgang und keinen Kontakt zu ihm haben willst.

Du schaffst das. Er ist das arme Würstchen, dass wütet, weil du nicht mach seiner Pfeife tanzt. Du bist die Starke, die sich von ihm nicht das Leben bestimmen lässt. Zeig ihm Grenzen auf.

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Hast du eine Psychiaterin? Lass dir für die Verhandlung ein langsam wirkendes Benzodiazepin als Notfallmedikament verschreiben und probiere die Wirkung vorher aus. Damit überstehst du das. LG

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Hallo,

ich würde jede Drohung (sofern schriftlich) sammeln und ihn anzeigen oder deinem Anwalt vorlegen, aber auch dem Jugendamt.


Was die Psyche angeht, nur weil man psychisch krank ist, heißt das noch lange nicht, dass er die gegen dich verwenden kann. Wenn das Jugendamt und das Gericht sehen, dass du in Behandlung bist und was dagegen tust, sollten die dir eigentlich nichts können. Ich war bezüglich meiner Psyche von Anfang an ehrlich und da kam nie ein Vorwurf diesbezüglich. Außer die Psyche ist so schlimm, dass sie die Kinder gefährdet.

Bearbeitet von Inaktiv