Kindesunterhalt

Hallo
Ich hoffe ihr könnt mir etwas meibe Angst nehmen. Der Vater meiner beiden Kinder 8 und 12 Jahre zahlt weniger als den Mindesunterhalt.
Nicht weil er nicht genug Einkommen hat sondern weil sein Netto sich extrem bereinigt.

Fahrt zu Arbeit (könnte er mit dem Bus) gibt er als Pauschale an 0,42€ den Kilometer es sind 25km ein Weg. Da kommt einiges zusammen.

Zudem sämtlich Versicherungen in der Summe fast 300€. Haftplicht, Hausrat, private Tagesgeld Versicherung, private Rente und Unfall.

Zu dem die Fahrten zu mir 1 Strecke 160km.

Da bleibt dann gerade etwas über unterhalt Vorschuss.

Jetzt ist aber eine neue Situation eingetreten er hat seit 4 Monaten eine neue Freundin die Kinder mögen sie also alles gut.

Er hat tatsächlich seine Wohnung gekündigt und er zieht zu ihr. Gönne ich den beiden.

Aber jetzt hat er den Unterhalt komplett eingestellt. Da er jetzt zur Arbeit einfache Strecke 60km hat.

Und zu mir um die Kinder zuholen 200km.


Er sagt sein netto darf er soweit bereinigen fahrten zur Arbeit a 0.42€, auch jetzt die weite Strecke.

Und die fahren zu mir da ich ja weggezogen bin.


Stimmt es das ich jetzt mit Null da stehe ?

Liebe grüße

3

Der führt dich die ganze Zeit schon an der Nase herum. Da macht er es sich extrem einfach und du spielst das auch noch mit.

Wie bereits gesagt wurde, nimm unbedingt Kontakt zum Jungendamt und einem Anwalt auf.

Unglaublich, wie dreist manche sind und glauben, mal eben so mehrere hundert Euro Unterhalt streichen zu können. #nanana

Alles Gute und starke Nerven - lass dich nicht unterkriegen #klee

1

Definitiv nein. Hol dir eine Beistandschaft vom Jugendamt, die werden ihm schon heimleuchten.

2

Nimm dir einen Anwalt. Er hat dich vorher schon beschissen!

4

Mit den Strecken zur Arbeit und zurück hat er Recht, da kann er aber nur 30 Cent pro Km abziehen. Private Kk(nicht Zusatzversicherung) ebenfalls. Private Altersvorsorge auch.

Alles andere natürlich nicht.
Wenn er mit der Freundin zusammen wohnt und er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, könnte ein Gericht wegen zusammen wohnen seinen Selbstbehalt kürzen.

Bearbeitet von Puschel74
5

Wenn du die erste Entfernung geschaffen hast, müsstest du tatsächlich die Kosten für die Fahrten tragen.

7

Das stimmt so nicht. Nur wenn die Kosten den Kindergeldanteil übersteigen. Und somit erheblich erhöht sind.

Dann muss ich mich daran beteiligen.

Das ist ja nicht der Fall. Und dann auch mit keiner Pauschale sondern nur die tatsächlichen Benzin kosten.

8

Das gilt dann für die Besuche.
Für den Weg zur Arbeit und zurück kann er die Pauschale anwenden, das ist korrekt so.

Was hat er denn Netto?

weiteren Kommentar laden
6

Auf keinen Fall. Nimm dir einen Anwalt, der sich damit auskennt.
Dein Ex hat auch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, um Unterhalt zu zahlen. Ein Gericht könnte z.B. anordnen, dass er sich noch einen zusätzlichen Job suchen muss, um seinen Unterhaltspflichten nachkommen zu können.

10

Er hat ja genug. Er zieht nur zu viel ab.
Wenn er Mindestunterhalt zahlt, muss er sich auch keinen Nebenjob suchen.

33

Genau. Aber so wie ich es verstanden habe, zahlt er aktuell noch nicht einmal den Mindestunterhalt. Er zahlt gar nichts mehr.

9

Den Fahrtweg zum Umgang darf man nicht abziehen. Da müsstet ihr euch nur darüber einig werden wer in welchem Umfang welche Kosten übernimmt. Wenn du die Entfernung geschaffen hast, kann es sein, dass du dich da beteiligen musst.

Ansonsten sind Jugendämter beim Thema unterschreiten des Mindestunterhaltes streng. Da kann man kaum was zur Bereinigung abziehen. Da wird relativ klassisch das Netto Gehalt genommen. Wenn er mit seiner Freundin zusammen gezogen ist, kann sogar der Selbstbehalt um 10% gekürzt werden.

11

Das Jugendamt rechnet oft zu Ungunsten der unterhaltspflichtigen.
Wenn sie die Entfernung geschaffen hat, muss sie die Kosten tragen. Abziehen beim Unterhalt abziehen darf er das natürlich nicht.
Der Selbstbehalt ( ohne Bereinigung) beträgt seit Januar ca 1400 Euro. Dazu kommt dann noch die private Altersvorsorge plus die berufsbedingten Aufwendungen. Das ist gesetzlich geregelt.

Den Selbstbehalt kann auch nur ein Gericht senken und nicht das Jugendamt. Das gilt auch nur, wenn er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann.

24

> Das Jugendamt rechnet oft zu Ungunsten der unterhaltspflichtigen.

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen :( Bei einem Termin haben sie mir irgendwas vorgerechnet und gesagt, wie viel ich zahlen müsste. Zuhause habe ich dann nachgerechnet: mit dieser Zahlung bliebe mir deutlich unter Harz IV zum Leben übrig, und das bei nur 2 Kindern und überdurchschnittlichem Einkommen.
Ich denke, es heißt nicht umsonst "Jugendamt", und nicht "Elternamt" oder "Familienamt" :)

Bearbeitet von phscha
12

In deiner Vk steht, das die Kinder 8 und 12 sind?

13

Lass das Jugendamt die Angelegenheit für dich klären. In Ö kann man sogar drei Jahre rückwirkend berechnen lassen, in D vielleicht auch? Bei mir hat das JA berechnet, dass mein Ex die letzten 3 Jahre €6000(!!) zu wenig Unterhalt bezahlt hat - er hat mir seine Gehaltserhöhungen wohl verschwiegen.

LG

14

Ist in Deutschland nicht möglich sondern erst ab der Aufforderung zur Offenlegung bzw. Neuberechnung.

16

Puhhhh ok, danke für die Info. Dann sollte man wohl von Anfang an schauen, dass man sich nicht übers Ohr hauen lässt 🙈